Prozess am 9.1.2014 um 9.30 Uhr – Rücknahme einer Abmahnung gefordert
Solidarität mit Horst Dotten
im Kampf gegen seine Abmahnung durch Kolektor
Am 5.11. fand ein „Gütetermin“ vor dem Essener Arbeitsgericht statt. Wie berichtet, klagt Horst Dotten gegen seine Abmahnung von Kolektor/Essen (ehemals zu Krupp-Widia gehörend), die ausgesprochen wurde, weil er in einem Diskussionsbeitrag auf einer Betriebsversammlung erwähnte, dass er Direktkandidat der MLPD sei:
Tatsächlich sprach Horst Dotten aber engagiert für die Übernahme der befristet Beschäftigten und griff dabei die Hartz-Gesetze an, die den Hintergrund dafür bildeten und abgeschafft werden müssten. Nebenbei erwähnte er, dass sich die MLPD, für die er kandidiere, auch dafür einsetze. Das soll jetzt abgestraft werden. Absurd: Auf der Versammlung wurde zuvor ausführlich über die Standpunkte der Parteien zu Befristung, Leiharbeit und Rente gesprochen, wozu der Betriebsrats-Vorsitzende über eine halbe Stunde alle im Bundestag vertretenden Parteien vorstellt hatte. Horst Dotten hatte es nur ergänzt.
Beim Gütetermin vor dem Essener Arbeitsgericht versuchte es die Richterin mit einem Vorschlag zur Einigung: Es ginge ja nicht um eine Frage der Meinungsfreiheit. Rücknahme der Abmahnung durch Kolektor einerseits, andererseits solle Horst Dotten künftig nicht mehr seine Kandidatur für die MLPD auf Betriebsversammlungen erwähnen dürfen.
Darauf ließ Horst Dotten sich nicht ein. Er erklärte, dass es sehr wohl um die Meinungsfreiheit ginge. Sein Anwalt stellte klar, dass in anderen Betrieben ähnliche Fälle anders gehandhabt werden, und dass es mit Beiträgen von bürgerlichen Politikern nie Probleme gegeben hätte. Ob hier nicht unbequeme Arbeiter mundtot gemacht und eingeschüchtert werden sollen.
Ausserdem habe der Betriebsrat bei einer Betriebsversammlung das Hausrecht und nicht die Geschäftsleitung. Deshalb sei diese Abmahnung als eine Einmischung der Geschäftsleitung in die inneren Angelegenheiten der Belegschaft anzusehen.
Dass es nach der Betriebsversammlung an zwei bis drei Tagen zu Unruhe im Betrieb gekommen sei, läge an der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, wobei insbesondere die seit 4 Jahren übliche Praxis mit befristet Beschäftigten zu nennen ist. Dieser menschenverachtenden Umgang mit „Hire and Fire“ hatte Horst Dotten schon mehrmals auf Versammlungen angegriffen.
Horst Dotten: „Seit 30 Jahren spreche ich auf Betriebsversammlungen, soll das jetzt unterdrückt werden? Und warum sollen die Positionen der MLPD unterdrückt werden, während dies beispielsweise bei SPD-Politikern, die mit Wahlkampfmobilen in die Betriebe dürfen, nicht der Fall ist?“
Der Anwalt von Kolektor wollte sich inhaltlich zur Sache nicht äußern. Ihm wurde aber aufgetragen, bis zum nächsten Termin ausführlich darzulegen, warum Kolektor unbedingt abmahnen will und warum die Tatsache, dass Horst Dotten seine Kandidatur für die MLPD erwähnte, zwei bis drei Tage für Unruhe im Betrieb gesorgt haben soll, wo es doch ohnehin bekannt gewesen sei, nicht zuletzt durch Plakate in der Nähe des Betriebes.
Über ein Dutzend Kollegen nahm am Gütetermin teil. Es gibt bisher Solidaritäts- und Protesterklärungen von den Vertrauensleuten bei Kolektor, denen des Klinikums Essens, von Evonik-Kollegen, der MLPD, von BIRKAR, von Essen steht AUF, der Montagsdemonstration Essen und vom deutsch-kurdischen Verein in Essen. Auf der Solidaritätskundgebung nach dem Prozess waren sich alle Anwesenden einig, den Kampf für freie gewerkschaftliche und politische Betätigung zu ihrer Sache zu machen angesichts dieser Auseinandersetzung.
Der erste Prozesstermin findet am 9.1.2014 um 9.30 Uhr vor dem Essener Arbeitsgericht statt, zu dem alle herzlich eingeladen sind.