Dokumentiert: Thesenpapier Linke Einwanderungspolitik

zitiert aus:
die-linke.de … /2018-05-03_thesenpapier_linke_einwanderungspolitik.pdf (oder: hier)

THESENPAPIER ZU EINER HUMAN UND SOZIAL REGULIERENDEN LINKEN EINWANDERUNGSPOLITIK

1. Wiederherstellung des Asylrechts und weitere Instrumente für eine humanitäre Flüchtlingspolitik

DIE LINKE muss konsequent für eine humanitäre Flüchtlingspolitik eintreten. Der Schutz von Menschen in Not, die vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen, kennt keinerlei Einschränkungen.

Wir wollen die Wiederherstellung des Asylrechts für politisch Verfolgte (insbesondere eine Überwindung der Dublin-Abkommen und Abschaffung der „sicheren Herkunftsstaaten“) und eine konsequente Anwendung des Nichtzurückweisungsprinzips an den Grenzen von BRD und EU. Der zunehmenden Militarisierung der EU-Außengrenzen wollen wir ein linkes Konzept entgegenstellen sowie unmenschlicher Internierung von MigrantInnen in- und außerhalb Europas einen Riegel vorschieben. Wir wollen umfassenden subsidiären Schutz für flüchtende Menschen, deren Leben durch Kriege in Gefahr ist.

Das Sterben im Mittelmeer muss beendet werden. Dafür müssen die EU-Länder gemeinsam die Möglichkeit eröffnen, Anträge auf Asyl und subsidiären Schutz direkt in Botschaften von Ursprungs- und Transitländern zu stellen. Die lebensgefährliche Überfahrt übers Mittelmeer wäre dann keine Bedingung mehr, um Schutz in der EU zu beantragen. Die EU-Staaten müssen groß angelegte Programme zur Seenotrettung ins Leben rufen. (1)

Ein EU-Programm (oder ein Programm mehrerer Staaten außerhalb der EU-Strukturen) könnte noch effektiver sein und das Sterben endlich beenden.
Auch Länder außerhalb der EU, die einen immensen Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen leisten, wollen wir umfassend unterstützen. Wir streiten für eine Flüchtlingspolitik, die allen hilft. Heute ist die internationale Flüchtlingspolitik so desolat, dass sie selbst eine Fluchtursache ist. Gerade jene Länder, die die geringsten Kapazitäten haben, aber die größte Last tragen, erhalten kaum Aufmerksamkeit und viel zu wenig Mittel. Es ist eine humanitäre und moralische Verpflichtung, diese Länder zu stabilisieren und die Lebens- und Integrationsbedingungen für die geflüchteten Menschen in diesen Ländern zu verbessern. Durch eine massive Erhöhung der Finanzausstattung der UN-Flüchtlingshilfe (UNHCR) wollen wir die Herstellung von menschenwürdigen Unterbringungsbedingungen in den Flüchtlingslagern in den Heimatregionen und angrenzenden Ländern erreichen, damit unzähligen Menschen die schrecklichen Mühsale und Gefahren einer Flucht in entferntere Länder erspart bleibt und durch die geographische Nähe die Rückkehr in ihre Heimat erheblich erleichtert wird.

Zur Entlastung dieser Drittstaaten und um in Fällen existenzieller wirtschaftlicher Not (etwa bei Klima- oder Hungerkatastrophen) Menschenleben zu retten, wollen wir Programme zur kontingentierten Aufnahme von Flüchtlingen – wie es sie in der Geschichte der BRD für vietnamesische, jüdische oder syrische Flüchtlinge gab – verstärkt als Instrument nutzen.

In diesem Zusammenhang ist mit aller Macht ein System einer solidarischen und gerechten Aufnahme und Verteilung von Asylsuchenden innerhalb der EU anzustreben. Kein EU-Land darf hier aus der Verantwortung genommen werden, ohne dass zumindest für entsprechenden finanziellen
Ausgleich gesorgt wird und Aufnahmeländer besondere Finanzhilfen bekommen.

2. Einwanderungsrecht und Asylrecht
Im bisherigen Debattenverlauf wurden Einwanderung und Asyl bzw. Aufnahme von Flüchtlingen teilweise durcheinander geworfen, manchmal unbeabsichtigt, zuweilen zu polemischen Zwecken. Beide müssen jedoch unterschieden werden, und zwar nicht nur rechtlich-administrativ, sondern auch normativ und handlungstheoretisch. Flucht und Einwanderung sind nicht nur formell und verwaltungsmäßig unterschiedliche Tatbestände, es sind auch verschiedene Arten von Handlungen mit unterschiedlichen Entscheidungslagen, Beweggründen und Zielabsichten, die dementsprechend ethisch und politisch unterschiedlich zu betrachten und einzustufen sind.

Unbegrenzte Schutzgewährung für Menschen in Not ist etwas anderes als eine unbegrenzte Einwanderung, die auch all diejenigen einschließen würde, die lediglich ein höheres Einkommen erzielen oder einen besseren Lebensstandard genießen wollen. Im ersten Fall geht es um eine Schutz- oder Rettungsmaßnahme für Menschen in einer lebensbedrohlichen Not- oder Zwangslage. Im anderen Fall ist die Migration ein sozio-ökonomisch motivierter Akt, der weder alternativlos ist, noch den letzten Strohhalm darstellt, sondern bei dem eine Wahl unter verschiedenen möglichen Optionen getroffen wird. (2)

Hier haben die Aufnahmeländer ein Recht zur Regulierung der Migration.
In der UN-Menschenrechtscharta ist zwar ein universales Auswanderungsrecht verankert, jedoch kein entsprechendes universales Einwanderungsrecht. Ein Recht auf globale Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit gibt es also de facto nicht und wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Asylrecht und Einwanderungs„recht“ prinzipiell gleichzusetzen, ist also sachlich, normativ und handlungstheoretisch unbegründet. In letzter Konsequenz würde damit das Asylrecht in seiner politischen und moralischen Geltungskraft geschwächt und durch ein Gesetz zur unbegrenzten Einwanderung entwertet und überflüssig gemacht.

3. Einwanderungspolitik und Staatlichkeit
Das Leitbild der offenen Grenzen in einer friedlichen und solidarischen Welt ist eine Zukunftsvision, die wir anstreben. Gegenwärtig sind die Bedingungen dafür jedoch nicht gegeben. Wir brauchen realistische Zwischen- und Übergangslösungen, die uns diesem Ziel näherbringen. Sie müssen unter den aktuellen Bedingungen praktikabel und der breiten Bevölkerung, insbesondere den abhängig Beschäftigten und dem weniger privilegierten Teil der Gesellschaft, vermittelbar sein. In einer Weltordnung, die vom globalisierten neoliberalen Kapitalismus dominiert und in Territorialstaaten organisiert ist, kann nur der unvermeidlich im Kern nationalstaatlich organisierte Sozialstaat als Instanz einer humanitären und sozialen migrationspolitischen Praxis fungieren. Nur auf dieser realistischen Grundlage lässt sich eine seriöse Position aufbauen. Dabei sollten wir uns an den Vereinten Nationen, in denen sowohl Einwanderungs- und Auswanderungs-, Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer vertreten sind, orientieren. Dort wird seit 2016 über einen „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ verhandelt. Die UN erkennen dabei ausdrücklich die einzelstaatliche Souveränität bei der Ausgestaltung der Einwanderungspolitik unter der Bedingung der strikten Beachtung aller humanitären, rechtlichen und sozialen Normen und Standards an (3)

4. Sicherheit und gesamtgesellschaftliche Steuerung
Grenzkontrollverfahren sind nicht per se gewaltsam oder menschenfeindlich. Sie sind ein wichtiges Element der Sicherheitsarchitektur und ein wesentliches Instrument der gesamtgesellschaftlichen Steuerungs- und Gestaltungskompetenz eines Staates. Ohne kluges und wirksames Grenzmanagement stünden die Staaten hilflos gegenüber der international organisierten Kriminalität und dem Terrorismus einerseits und dem Kapital- und Warenverkehr oder der Steuerflucht andererseits da.

Die Verfechter eines radikalen „No border“-Ansatzes sollten sich mit der Frage befassen, auf welche Weise sie noch die Erfüllung des legitimen Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung gewährleisten und die internationalen Bewegungen von Kapital-, Waren und Dienstleistungen sozial regulieren wollen. Grenzkontrollverfahren sollten daher nicht generell abgeschafft, sondern müssen völkerrechts- menschenrechts- und flüchtlingsrechtskonform ausgestaltet werden. (4)

Dazu bedarf es zusätzlich einer internationalen Zusammenarbeit bei Daten- und Informationsaustausch, bei der Personalschulung, der Ausstellung von Personaldokumenten u.v.m., die rechtsstaatlich und unter Beachtung von Datenschutzanforderungen gestaltet werden müssen. (5)

5. Rechtsstaatlichkeit und Einwanderungsgesetzgebung
Eine linke Einwanderungspolitik muss sich an das Prinzip von Rechtsstaatlichkeit halten. Es braucht daher ein transparentes, in sich schlüssiges und verbindliches Regelsystem, das Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit garantiert.
Dabei sind bestimmte elementare Restriktionen unumgänglich. Die Genfer Flüchtlingskonvention etwa schließt Personen ausdrücklich von der Schutzberechtigung aus, die „ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, vor ihrer Aufnahme ein „schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes“ begangen haben oder „sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen“, und erlaubt die Aus-/Zurückweisung von Personen, die „aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes“ bzw. eine „Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates“ anzusehen sind, weil sie „wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt“ worden sind. (6)

Vernünftigerweise müssen ähnliche Einschränkungen auch in der Einwanderungspolitik gelten. Im Falle schwerer Kriminalität (z.B. Menschen- oder Waffenhandel) und von schwerwiegenden Sicherheitsbedenken, also bei begründetem Terrorismusverdacht und anderen erheblichen Gefahren für die Allgemeinheit und die öffentliche Sicherheit, müssen Einreise und Aufenthalt von vornherein verweigert werden.

Es geht in der Diskussion um eine linke Einwanderungspolitik hauptsächlich um die Arbeits- und Wirtschaftsmigration aus Drittstaaten außerhalb der EU. Wir treten dafür ein, dass Menschen aus Drittstaaten faire und geregelte Möglichkeiten erhalten, hier Fuß zu fassen und sich in unserer Gesellschaft ein Leben aufzubauen. Arbeits- und soziale Schutzrechte sowie Tarifverträge müssen für Eingewanderte und auch für vorübergehend hier Erwerbstätige ebenso gelten wie für Einheimische.
Schon rein logisch gibt es nur drei Möglichkeiten in Bezug auf Einwanderung: unregulierte, regulierte oder gar keine. Unserer Auffassung nach ist nur die zweite Position, also eine Regulierung, vertretbar. Aus dieser Grundpositionierung für eine prinzipielle Regulierung der Migration ergibt sich logischerweise auch die Notwendigkeit der Regulierung der Arbeits- und Wirtschaftsmigration als dem gesellschaftlich relevantesten Bereich der Einwanderung. Anders, als es manchmal in der Debatte suggeriert wird, beginnen wir dabei nicht mit einer Tabula rasa. Uns liegt bereits eine vielfältige Gesetzgebung zur Einwanderung vor. Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Einwanderung nach dem Aufenthaltsgesetz, die Freizügigkeit und nahezu unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt für EU-BürgerInnen nach EU-Recht und die sogenannte „Blue Card“ der EU für die Einwanderung von Hochqualifizierten aus Drittstaaten. Bei aller Unzulänglichkeit und Unübersichtlichkeit muss die Gesetzeslage nicht in Bausch und Bogen verworfen werden. Sie sollte kritisch untersucht und umfassend überarbeitet werden, um eine progressive Einwanderungspolitik aus einem Guss zu formen, die die Arbeitsmigration umsichtig und angemessen im Interesse der Menschen reguliert. Hingegen wäre ein Modell, demzufolge faktisch jede/r einwandern und ein Bleiberecht erhalten dürfte, der/die kein/e bekannte/r Terrorist/in ist oder einem vollkommen sozial isolierten Lebenswandel nachgeht, wie es die von der „Projektgruppe Einwanderung“ vorgelegte Konzeption (7) vorschlägt, unseres Erachtens für eine realistische linke Migrationspolitik weder zielführend noch der breiten Bevölkerung vermittelbar.

6. Linke Politik und internationale Solidarität
Die linken Prinzipien der Solidarität und Hilfe gelten nicht nur für Menschen, die es bis nach Deutschland „geschafft haben“. Unser Hauptaugenmerk muss darauf gerichtet sein, dass niemand gezwungen wird, die eigene Heimat zu verlassen. Die Menschen haben ein Recht, nicht flüchten oder auswandern zu müssen. In anderen Ländern, so etwa in ganz Lateinamerika, wird von Linken und Gewerkschaften darüber diskutiert und an Projekten mit dieser Ausrichtung gearbeitet. (8)
Wir sollten sie uns genauer anschauen. Mit den gleichen finanziellen Aufwendungen kann in den Herkunftsländern oftmals ein Vielfaches dessen für die Verbesserung der Lebenssituation erreicht werden, was man hierzulande damit bewirken würde. Es ist eine rationale, pragmatische Betrachtung im Hinblick auf die bestmögliche Verwendung von kurz- und mittelfristig begrenzten Mitteln.
Deshalb gilt es, Fluchtursachen zu beseitigen, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen und Lebensperspektiven vor Ort zu verbessern. Unser Ziel muss lauten, nicht nur die Symptome, sondern auch die Ursachen von Hoffnungslosigkeit und Armut systematisch zu bekämpfen. Das Engagement vieler Menschen für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen sowohl hier als auch in den Herkunftsländern ist konkrete internationale Solidarität. Unregulierte Arbeitsmigration ist dagegen kein Ausdruck von linkem Internationalismus, sondern kommt dem Interesse der „Internationalen“ des Kapitals zugute. (9)

Zuwanderungspolitik kann realistischerweise nicht alleine Flucht, Vertreibung und Armutsmigration und ihre Hauptursachen (insbesondere die neokoloniale Wirtschafts- und Handelspolitik und direkte und indirekte Militärinterventionen) bewältigen. Unregulierte Arbeitsmigration bietet keine Lösungsperspektive für das Elend der Welt, sondern läuft faktisch auf die Privilegierung kleiner mobiler Minderheiten hinaus. Zur systematischen Bekämpfung von Flucht- und
Migrationsursachen sind eine dem Friedensgebot verpflichtete Außen- und Sicherheitspolitik, sowie eine solidarische Entwicklungs- und Handelspolitik erforderlich, die es Entwicklungsländern ermöglicht, ihre Wirtschaft zu schützen und zu entwickeln. Die einzige Politik, die wirklich den vielen
hunderten Millionen in Kriegs- und Elendsgebieten helfen würde, wäre eine, die Kriege, Armut und ökonomische Perspektivlosigkeit in den verschiedenen Teilen der Erde erfolgreich und nachhaltig bekämpft.

7. Linke vs. liberalistische Migrationspolitik
Linke Politik unterscheidet sich grundsätzlich vom Liberalismus. Linke Politik nimmt nicht nur die individuellen, sondern auch die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und Interessen in den Blick. Keine linke Einwanderungspolitik sollte eine Destabilisierung der Gesellschaft und eine Schwächung der Kampfbedingungen der ArbeiterInnenklasse durch Migration billigend in Kauf nehmen, geschweige denn mutwillig herbeiführen.
Migrationsprozesse sollen die größtmöglichen positiven und geringsten negativen Effekte für alle Beteiligten haben, das Wohl der Menschen in den Herkunftsstaaten, den Zielstaaten und der MigrantInnen ersichtlich befördern und nicht unterminieren.(10)
Eine linke Migrationspolitik muss darauf gerichtet sein, mit diesem Spannungsverhältnis produktiv umzugehen.
Eine gelungene Immigration bemisst sich dabei nicht an der Verwertbarkeit der MigrantInnen für das Kapital, sondern an größtmöglicher Lebensqualität für alle. Ihr Gradmesser ist also letztlich der Integrationserfolg und dieser beruht auf materiellen Voraussetzungen, die wir immer wieder herstellen müssen. Einwanderung stellt immer auch eine Verpflichtung für das Aufnahmeland dar, für das Wohlergehen und die Integration der MigrantInnen Sorge zu tragen. Als Linke dürfen wir diese Verantwortung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir müssen den Anspruch haben, allen Zu- wandernden mehr als bloß einen vagen „sozialen Anknüpfungspunkt“ zu bieten, sondern eine gute Lebensperspektive. Konkret heißt das: hochwertigen Integrations-, Sprach- und Rechtsbildungsun-
terricht (letzteres mit Schwerpunkt auf Arbeitsrecht), gute Beschäftigungschancen, bezahlbaren Wohnraum, ein stabiles soziales Umfeld sowie Partizipations- und Organisierungsmöglichkeiten.

8. Gesellschaftliche Auswirkungen von Migration auf Ziel- und Herkunftsländer
Wir müssen ebenso kritisch sein, wenn Einwanderung überwiegend Fachkräfte und Hochqualifizierte, wie wenn sie hauptsächlich Geringqualifizierte betrifft.
Wandern in großer Zahl Geringqualifizierte ein, wird dies unter den gegenwärtigen Bedingungen die Konkurrenz und den Lohndruck im entsprechenden Segment des Arbeitsmarkts erhöhen. Auf der anderen Seite sind die insbesondere mit einer Massenarbeitslosigkeit verbundenen strukturellen Integrationshemmnisse, die sozialen Probleme und interkulturellen Konfliktpotenziale hinreichend bekannt und es kann kein linker Ansatz sein, diese herunterzuspielen und (zumindest kurzfristig) zu befeuern. Wandern dagegen in großer Zahl Fachkräfte aus Entwicklungsländern aus, fin-
det ein „Brain drain“ statt. (11)
Weder das eine noch das andere ist im Interesse der Herkunftsländer, denn Massenabwanderung zerstört die soziale Infrastruktur vor Ort und verschlechtert die Chancen auf regionale Entwicklung. Oft wird das beträchtliche Volumen an Rücküberweisungen von MigrantInnen in ihre Heimat positiv hervorgehoben. Zweifelsohne verbessern diese Mittel das Leben einzelner Familien und Gemeinschaften. Doch die makroökonomische Wirkung von Rücküberweisungen in Entwicklungsländer ist umstritten. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Außenhandelsdefizite verstärken und letztlich die ökonomische Abhängigkeit der Herkunftsländer zementieren. Diese Summen kommen auch nicht dem Aufbau von funktionierenden wohlfahrtsstaatlichen Strukturen und öffentlicher Daseinsvorsor-
ge zugute. Dabei wären diese für die Menschen vor Ort und die nachhaltige Entwicklung ärmerer Länder dringend nötig. Rücküberweisungen eignen sich also nicht als Rezept, um die Probleme und Abhängigkeiten von Entwicklungsländern zu lösen. Als SozialistInnen müssen wir kollektive und gesellschaftliche Lösungen anbieten, statt auf individuelle Wohlstandsmaximierung als Allheilmittel zu setzen und damit der Logik des Liberalismus und seinen Scheinlösungen auf den Leim zu gehen. Den Herausforderungen für die Aufnahmegesellschaft müssen wir durch geeignete Rahmenbedingungen und Maßnahmen begegnen, damit die Einwandernden sich bei uns wohlfühlen, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sich einbringen und am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, ohne dass schwerwiegende Konflikte entstehen oder geschürt werden. Dafür müssen wir die jeweils aktuell tatsächlich verfügbaren und immer begrenzten ökonomischen Ressourcen und Kapazitäten, die im Wesentlichen aus inländischen Steuern und Abgaben bestehen, möglichst sinnvoll einsetzen und auszubauen versuchen. Zweifelsohne muss eine stetige Erhöhung der finanziellen Handlungsspielräume unser Ziel sein. Aber zum einen darf nicht so getan werden, als
ob die Integration keine oder nur eine vernachlässigbare Belastung für den Sozialstaat darstellen würde. (12)
Zum anderen dürfen wir nicht dem Wunschdenken verfallen, als ob die aktuellen politischen Kräfteverhältnisse dergestalt beschaffen seien, dass wir unbegrenzt finanzielle Mittel mobilisieren könnten. (13)
Im Übrigen vertritt unserer Kenntnis nach keine andere linke Partei in der Europäischen Linken und in der Linksfraktion im Europäischen Parlament die Position, nach der praktisch jede Person einwandern dürfe und immer Bleiberecht erhalten solle. Der Idee eines deutschen Staates, in den weitgehend unreguliert jede/r einreisen und bleiben kann, stehen unsere Schwesterparteien sehr skeptisch gegenüber, und das zurecht, würde dies doch im Rahmen des Schengen-Abkommens automatisch auch für ihre gesellschaftliche und soziale Infrastruktur potenziell beträchtliche Herausforderungen und Belastungen mit sich bringen. Die voraussichtliche Reaktion auf ein solches einseitiges Vorgehen von deutscher Seite wäre eine umgehende Einschränkung der Personenfreizügigkeit im Schengen-Raum durch die übrigen europäischen Länder. Es versteht sich von selbst, dass wir eine solche Entwicklung auf keinen Fall begrüßen oder gar unterstützen würden, doch müssen wir realistischerweise betonen, dass die einseitige Einführung von faktisch offenen Grenzen mit der höchsten Wahrscheinlichkeit genau dies zur Folge hätte.

9. Konkrete Vorschläge zur Regulierung der (wirtschaftlichen) Einwanderung
Der DGB hat in seinem Beschluss von 2014 zu „Flucht und Migration“ (14) eine Reihe von konkreten Vorschlägen für die Regelung der Zuwanderung von Erwerbstätigen gemacht. Darunter sind die Abschaffung jeglicher struktureller Diskriminierungen von ausländischen Beschäftigten, die Gleich-
behandlung bei den Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung und die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme oder eine zeitlich befristete Bindung der Aufenthaltserlaubnis an eine Beschäftigungsgruppe statt der Bindung an die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. (15) Auch der Paritätische Gesamtverband hat sich mit der bestehenden Gesetzeslage auseinandergesetzt und empfiehlt statt der Auflistung von Mangelberufen die Aufstellung einer Negativliste für Berufe mit einem Überangebot an Arbeitskräften, eine weitere Erleichterung der Einreise zu Aus- und Weiterbildungszwecken und punktuelle bilaterale Sonderabkommen zur legalen Immigration von geringqualifizierten Arbeitskräften. (16)

Wir wollen auch Ansätze der zirkulären Migration verbunden mit Ausbildungsangeboten weiter diskutieren, mit denen Deutschland konkret Menschen aus dem globalen Süden und ihren Herkunftsländern helfen kann.
Zur konkreten gesetzlichen und praktischen Gestaltung einer linken Einwanderungspolitik schlagen wir unserer Partei vor, einen umfassenden Dialog mit den relevanten gesellschaftlichen Akteuren, namentlich Gewerkschaften, Sozialverbänden, MigrantInnenvertretungen, zu führen und auf dieser Grundlage eine entsprechende Konzeption zu entwickeln. Wenn möglich, sollten darüber hinaus auch VertreterInnen von Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft der Auswanderungsländer, insbesondere Afrikas (z.B. über die Rosa-Luxemburg-Stiftung und ihre lokalen PartnerInnen), sowie AktivistInnen von Initiativen, die sich für das „Recht, nicht migrieren zu müssen“ engagieren (z.B. aus Mexiko (17) ), an diesem „runden Tisch“ beteiligt werden.

Anhang: Allgemeine Bemerkungen zur „No borders“-Position
(1) Der Grundsatz ist richtig, dass kein Mensch Benachteiligung aufgrund seiner Herkunft erfahren darf, nur weil er in einem bestimmten Land oder einer bestimmten sozialen oder kulturellen Gruppe geboren wurde. Allerdings ist die Schlussfolgerung, die Teile der LINKEN daraus ziehen: Offene Grenzen für alle und unbegrenzte Einwanderung, damit jede/r die Chance hat, in den Genuss des hiesigen Lebensstandards zu kommen, kurzschlüssig und weltfremd. Denn die Lebensbedingungen und Rechte der Menschen sind immer konkret im Zusammenhang des Landes zu betrachten und an den Kontext gebunden, in dem sie tatsächlich leben. Eine internationalistische/egalitaristische linke Politik muss darauf abzielen, die politischen und Lebensverhältnisse in allen Ländern der Welt so zu entwickeln, dass niemand mehr materielle Not leiden, Krieg und Verfolgung fürchten muss und alle Menschen ein gutes Leben in Frieden, Würde und sozialer Sicherheit führen.
(2) Zwischen verschiedenen Gruppen von lohnabhängig Beschäftigten dürfen keine falschen Gegensätze aufgemacht werden. Dass sie alle zur ArbeiterInnenklasse, zum Proletariat, gehören und entsprechende gemeinsame Interessen haben, unabhängig davon, wie lange sie schon hier sind, ist absolut richtig, doch auch hier dürfen gewisse unbequeme Realitäten nicht einfach ausgeblendet werden. Zum einen gibt es zwischen den Lohnabhängigen und verschiedenen Gruppen von Lohnabhängigen auch Konkurrenz, zum anderen liegt zwischen der strukturellen/ökonomischen Stellung im Produktionsprozess und den elementaren Bedürfnissen der Menschen einerseits und ihrem gesellschaftlichen Bewusstsein und entsprechenden politischen Engagement andererseits
ein ganzes Ebenensystem von Werte-, Verhaltens- und Zielorientierungen. Diese sind von der jeweiligen sozialen und religiösen Herkunft geprägt und unterscheiden sich in verschiedenem Maße, teilweise auch sehr erheblich, voneinander. (18) Diese Diskrepanzen und die damit einhergehenden Konfliktpotenziale dürfen nicht bagatellisiert, beiseitegeschoben oder geleugnet werden.
(3) Geradezu befremdlich ist die Behauptung, eine Regulierung der Einwanderung bedeute automatisch die Errichtung eines gewalttätigen Grenzregimes mit Mauern und Schießbefehl, wie sie von den Verfechtern der Abschaffung aller Grenzen teilweise geäußert wird. Dabei handelt es sich um eine absurde polemische Übertreibung, die schon historisch keiner seriösen Prüfung standhält.
So ist die Arbeitskräfte-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien nach ihrem EU-Beitritt mehrere Jahre ausgesetzt gewesen und hat eine massive Einwanderung aus diesen Staaten wirksam verhindert, ohne dass hierfür eine Erhöhung des (militärischen) Grenzschutzes nötig geworden wäre. Es geht nicht darum, ohne Rücksicht auf Verluste jeden Einzelfall unerwünschter Migration zu verhindern, sondern um die Regulierung der Quantität in einem Maße, dass ein Umschlagen in problematische Qualitäten mit den entsprechenden Folgen vermieden wird.

1.) Allein die italienische Operation „Mare Nostrum“ hat laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 150.000 Men –
schenleben gerettet (http://www.iom.int/news/iom-applauds-italys-life-saving-mare-nostrum-operation-not-migrant-pull-factor).

2.) Für die Definition und Diskussion dieser wichtigen Unterscheidung siehe: Angeli, Oliviero: „Das Recht auf Einwanderung und das Recht auf Ausschluss“, in: Zeitschrift für Politische Theorie, Jg. 2, Heft 2/2011, S. 171-184; S. 178 ff. und das Diskussionspapier „Flucht und Migration. Herausforderungen für emanzipatorische Politik“ des Wissenschaftlichen Beirats von Attac (September 2016), S. 31 f.

3.) Festgehalten im ersten Entwurf „Global compact for safe, orderly and regular migration: Zero draft“ (5. Februar 2018), S. 3; vgl. auch die entsprechende „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ (Resolution der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016). Kritisch anzumerken ist allerdings, dass der Paktentwurf ein einseitig positives Szenario der globalen Migrationsprozesse zeichnet und die damit einhergehenden Probleme, Risikopotenziale und negativen Folgen ausklammert. Geradezu verklärend ist die Darstellung des neuen UN-Generalsekretärs António Guterres in seiner begleitenden Erklärung vom 12.1.2018.

4.) So die „New Yorker Erklärung“ (a.a.O.), S. 5.

5.) Diese und weitere richtungsweisende Vorschläge finden sich im angeführten Entwurf des „Global compact“ (a.a.O.), S. 4 f.,
und der „New Yorker Erklärung“ (a.a.O.), S. 6 f.

6.) Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 1, Abs. F; Art.33, Abs. 2)

7.) Projektgruppe Einwanderung, Konzeption einer linken Flüchtlings- und Einwanderungsgesetzgebung (Berlin, 29.1.2017)

8.) Zur Diskussion siehe z.B.: Bassoli, Sergio: „The right not to migrate and the right to sustainable development“ (Equal Times, 11.9.2013)

9.) Es ist kein Zufall, dass die Anwerbeabkommen der frühen Bundesrepublik mit Ländern wie Italien, Griechenland und der Türkei, mit denen die sogenannten „GastarbeiterInnen“ nach Westdeutschland kamen, von Arbeitgeberverbänden forciert wurden. Sie erhofften sich unorganisierte, fügsame Arbeitskräfte. Gewerkschaften standen den Abkommen skeptisch bis ablehnend gegenüber (siehe z. B.: Hunn, Karin: „Nächstes Jahr kehren wir zurück…“. Die Geschichte der türkischen „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik, Göttingen 2005).

10.) Vgl.: Diskussionspapier „Flucht und Migration“ von Attac, S. 28.

11.) Ein drastisches Beispiel ist der massive Abzug von medizinischem Personal aus Afrika. Laut WHO sind 27 Prozent der in Südafrika und 22 Prozent der in Ghana ausgebildeten Ärzte ausgewandert. 2003 hatten 61 Prozent der zwischen 1986 und 1994 in Ghana ausgebildeten Ärzte das Land verlassen. Mindestens 12 Prozent der in Subsahara-Afrika ausgebildeten Ärzte sind ausgewandert. Nimmt man die Ärzte hinzu, die zwar in Afrika geboren wurden, aber nicht in ihrem
Heimatland ausgebildet wurden, kommen wir auf einen Wert von 24 Prozent. Nahezu jeder vierte afrikanische Arzt wird abgeworben. Spiegelverkehrt dazu sind 18 Prozent der Ärzte in OECD-Ländern im Ausland geboren. Dieser Prozess hat im Ergebnis dazu geführt, dass Afrika 27 Prozent der weltweiten Lasten für Erkrankungen trägt, aber nur über 3 Prozent des medizinischen Personals verfügt. Der bestürzende Zustand der Gesundheitssysteme in den meisten Ländern Afrikas ist auch auf diese Auswanderung zurückzuführen.

12.) Eine Kombination aus einer Politik der offenen Grenzen für alle und der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen sowie das entsprechende Gesellschaftsmodell wäre unserer Auffassung nach geradezu surreal.

13.) In diesem Zusammenhang werden in der Argumentation für unbeschränkte Einwanderung oft die positiven fiskalischen Effekte von Immigration betont. Allerdings ist die Studienlage hier mitnichten so eindeutig (für Großbritannien z.B. http://www.migrationobservatory.ox.ac.uk/resources/briefings/election-2015-briefing-fiscal-impacts-of-migration-to-the-uk/#kp6). Zudem ist bereits die einfache Übertragung älterer Studienerkenntnisse auf die jüngste Zuwanderung von Geflüchteten fragwürdig, für ein Regime offener Grenzen liegt gar keine seriöse Prognose vor. Auch die (insbesondere langfristigen) Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung sind empirisch nicht abschließend geklärt, wie z.B. das DIW Berlin zusammenfassend berichtet. Viel wird hier vom durchschnittlichen Qualifikationsniveau, der Bildungsaspiration sowie entsprechenden öffentlichen Investitionen abhängen (IAB-BAMF-SOEP-Befragung Welle 1 2016).

14.) „Flucht und Migration – Für eine humanitäre und solidarische Flüchtlingspolitik, gleiche Rechte für Zugewanderte und mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, Beschluss des DGB-Bundeskongresses auf dem 20. Parlament der Arbeit 2014.

15.) Ebd.

16.) Siehe dazu die Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbands zum Einwanderungsgesetz.

17.) Ausführliche Informationen zu dieser Bewegung in Mexiko bietet die Reportage des Journalisten David Bacon: The Right To Stay Home. How US Policy Drives Mexican Migration, Boston 2014.

18.) Siehe zu dieser Systematik die immer noch aufschlussreiche und lesenswerte Studie von Diligenski, German G.: So-
zialpsychologie und Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse im heutigen Kapitalismus, Frankfurt a. M. 1978. Die Ergebnisse des
World Social Survey (WSF) belegen aktuell, dass die Unterschiedlichkeit in den Werteorientierungen im Schnitt zwischen den
Gesellschaften höher ist als zwischen den Klassen innerhalb derselben Gesellschaft (s. z.B.: http://www.worldvaluessurvey.org/
WVSContents.jsp )

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