Vesna Buljevic Schauspielerin

Am 9. Dezember 2013 zog die Staatsanwaltschaft Bochum ihre Anzeige gegen Vesna Buljevic Schauspielerin und Direktkandidatin der MLPD wegen „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ zurück.

Anlass war, dass Vesna Buljevic am 5.9.13 als Kandidatin der MLPD eine Wahlkampfkundgebung vor Tor 1 bei Opel durchgeführt hatte. Der Werkschutz von Opel holte die Polizei. Einen Monat später bekam sie die Anzeige.

http://www.rf-news.de/2014/kw02/bochum-staatsanwaltschaft-zieht-anzeige-zurueck

Am heutigen 6. Januar 2014 wurde bekannt, dass nun auch Anzeigen gegen andere Verkäufer der „Roten Fahne“ zurückgezogen worden sind.

Roland Meister, Rechtsanwalt in Gelsenkirchen, zu „rf-news“:

„Auch die Verfahren gegen Verkäufer der „Roten Fahne“ und Verteiler von Wahlkampfmaterial der MLPD auf dem Parkplatz vor Tor 4 des Opelwerks wurden jetzt eingestellt, und zwar wegen fehlenden ‚hinreichenden Tatverdachts‘ nach § 170 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung). Was nichts anderes heißt, als dass Verkauf und Verteilen rechtmäßig sind und das Vorgehen des Opel-Werkschutzes eine direkte Wahlbehinderung war.“ („rf-news“ wird weiter berichten).