Philipp Müller 1952

Kommenden 11.Mai jährt sich die Ermordung von Philipp Müller zum 60sten Mal:

EMORDUNG PHILIPP MÜLLERS:

In Absprache mit den Westalliierten plante die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Wiederbewaffnung und die vertragliche militärische Bindung an die NATO. Nach den Vorabsprachen auf der Außenministerkonferenz im September 1951 sollte am 26. Mai 1952 der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet werden. Gegen dieses Vorhaben formte sich Widerstand aus linken, kommunistischen und pazifistischen Kräften. Die Regierung der Sowjetunion versuchte mit den ersten sogenannten Stalin-Noten im März und April 1952 die Entwicklung zu stoppen. Die DDR unterstützte die Aktionen der Wiederbewaffnungsgegner über die KPD, die FDJ und Gewerkschaften. Eine Konferenz von Vertretern verschiedener Jugendorganisationen unter Leitung des dortigen Pfarrers Herbert Mochalski, eines engen Vertrauten des hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten Martin Niemöller, rief am 2. März 1952 in Darmstadt zu einer „Jugendkarawane gegen Wiederaufrüstung und Generalvertrag“ am 11. Mai 1952 in Essen auf. Am 10. Mai verbot der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold (CDU), der zugleich Ministerpräsident war, die Demonstration mit der Begründung, dass wegen weiterer Veranstaltungen nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung stünden. Viele Teilnehmer traten die Heimreise an. Dennoch fanden sich etwa 30.000 Personen, die an verschiedenen Orten in Essen kleinere Veranstaltungen organisierten, die jedoch von der Polizei aufgelöst wurden. Vor der Grugahalle widersetzten sich Demonstranten den Aufforderungen der Polizei. Kommissar Knobloch erteilte Schießbefehl auf die Demonstrierenden, später wurde behauptet, diese hätten auf die Polizei geschossen, die dann dazu gezwungen gewesen sei, das Feuer zu erwidern. Zwei Kugeln eines Polizisten trafen Philipp Müller, eine davon sein Herz tödlich. Durch Polizeikugeln schwer verletzt wurden außerdem der Sozialdemokrat Bernhard Schwarze aus Kassel und der Gewerkschafter Albert Bretthauer aus Münster. Die Schüsse sind mit Urteil vom 2. Oktober 1952 vom Dortmunder Landgericht als Notwehr eingestuft worden. Schusswaffengebrauch von Demonstranten konnte nicht nachgewiesen werden. Dutzende Jugendliche wurden festgenommen, elf von ihnen später zu Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt. Ministerpräsident Arnold erklärte: „Da der Widerstand durch den Gebrauch des Polizeischlagstocks nicht gebrochen werden konnte … musste von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden. Vor dem Schusswaffengebrauch wurde die Menge dreimal aufgefordert, das Werfen einzustellen“. Vergeblich beantragten die KPD-Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen am 12. Mai 1952 und der KPD-Abgeordnete Heinz Renner in der Bundestagssitzung am 14. Mai 1952 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. – (Quelle: Wikipedia)


Links

Die Erschießung von Philipp Müller am 11. Mai 1952
Materialien zur Analyse von Opposition
Von Jürgen Schröder, Berlin, Mai 2009
http://www.mao-projekt.de/BRD/PER/Philipp_Mueller.shtml

http://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_M%C3%BCller_%28KPD%29

11.Mai 1952
Der Tod des Demonstranten Philipp Müller bei der Bundesjugendkarawane Essen http://www.nrw2000.de/nrw/demonstration.htm

http://www.archiv.dkp-muenchen.de/doku_mueller.shtml

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