Grüne Harfe: legitim, sich für eigene Interessen einzusetzen

[Update: Andere Reden aus dem Livestream] www.essen.de/de/Rathaus/Rat/ratssitzungen_live.html Aus der Rede von Dr. Elisabeth van Heesch-Orgass:

Ich kann mich erinnern, dass vor wenigen Jahren ein stadtbekannter Herr anläßlich eines Pressetermins in Werden erklärte unter dem Beifall etlicher hier anwesender Genossen: Wenn ihr mich wählt, wird hier nicht gebaut. Bejubelt und beklatscht auf der Grünen Harfe. Dieser Herr waren Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Die Worte sind verhallt. Der Beifall ist verstummt. Was bleibt ist das Donnern der Blechlawine durch Werden und ein B-Plan der Werden mehrere hundert zusätzliche PKW an Quellverkehr beschehrt, vor jeder verkehrlichen Lösung

(Der Herr Oberbürgermeister anschließend dazu: Das war aber jetzt kein wörtliches Zitat das war so mehr eine Erinnerungsinterpretation) Zitat aus: http://www.derwesten.de/staedte/essen/initiative-ringt-um-gruene-harfe-id3909891.html dazu: „Es gehe auch um Glaubwürdigkeit der Politik. Habe Oberbürgermeister Reinhard Paß der Initiative doch vor der Wahl in die Hand versprochen, er werde sich nicht für die Aufstellung eines Bebauungsplan einsetzen.“

Von der Linksfraktion kam eine ablehnende Enthaltung: „Wir werden uns dagegen enthalten und werden dem so entsprechend nicht zustimmen.„, sagte Wolfgang Freye in seiner Rede, in der er den Unterschied von städtebaulichem Vertrag und Bebauungsplan noch einmal anschaulich machte. (Dietrich Keil und Dr. Elisabeth van Heesch-Orgass waren zuvor schon darauf eingegangen und hatten damit ihr NEIN, ihre Ablehnung begründet.)

Wolfgang Freye für die LINKEN im Rat zum städtebaulichen Vertrag:

Er hat nicht die gleiche Bedeutung wie der Bebauungplan, er hat sogar eine Klausel drin, dass bei Vertragsstrafen entsprechend abgewichen werden kann – praktisch – also es sind Vertragsstrafen angedroht, und wenn ich mir als Bauherr so überlegen würde: ich bebaue das ganze einfach dichter, ich kriege höhere Quadratmeterpreise dafür, dann kann ich vielleicht sogar eine, Vertragsstrafe in Kauf nehmen, und die aus der Portokasse zahlen, weil ich nämlich Mehreinnahmen auf der einen Seite für die Grundstücke habe, und das ließe sich alles nur vermeiden, wenn ich diese Begrenzungen der Wohneinheiten tatsächlich im Bebauungsplan verankern würde was auch möglich ist. Wir werden uns als linke Fraktion bei dem Bebauungsplan enthalten – darauf haben wir uns verständigt. Wir haben uns verständigt darauf, dass wir uns enthalten werden. Ich habe gesagt, es gibt unterschiedliche Bewertungen, ob das erfüllt ist oder nicht, wir werden uns dagegen enthalten und werden dem so entsprechend nicht zustimmen.



Bauprojekt Grüne Harfe – Verkehrskonzept

Stadtspiegel 20.10.2010: "Wie grün ist die Grüne Harfe?"

Dietrich Keil, Ratsherr „Essen steht AUF“

Rede zu TOP 31, Grüne Harfe, Rat 27.11.2013 (DOCX-Datei auf http://www.essen-steht-auf.de)

Verschiedentlich wurden die Forderungen der Anwohner und ihrer BI Partikularinteressen genannt. Als ginge es ihnen nur um ihre Aussicht ins Grüne und die gewohnten Hundespazierwege. Das halte ich für falsch, auch wenn die Grüne Harfe natürlich eine privilegierte Gegend in Essen ist.

Aber es ist erstens auch da legitim, sich gemeinsam für die eigenen Interessen einzusetzen, solange sie nicht auf Kosten anderer gehen. Das ist erkennbar nicht der Fall. Außer vielleicht Thyssen-Krupp – gut dass sie vor dessen machtvollen Einfluss nicht klein beigeben!

Zweitens geht es um die Interessen der meisten Werdener, vor allem bezüglich des Verkehrs im Nadelöhr Brückstraße/Abteistraße. Das hat der gemeinsame Moderationsprozess ja auch deutlich gezeigt.

Und drittens ging es ihnen zuerst im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz darum, diese Frischluftschneise und wertvolle Freifläche gar nicht zu bebauen. Und später berechtigt darum, den Charakter einer grünen Schneise durch lockere und begrenzte Bebauung möglichst zu bewahren.

Was ist daran falsch? Entsprechend wird kritisiert, den B-Plan in der Behandlung vollkommen von der Verkehrsfrage zu trennen, auch wenn juristisch kein Junktim sein darf. Entsprechend kritisch werden die Regelungen des B-Plans abgeklopft. Die BI kommt dabei zum einem klaren Ergebnis: Weder sind die im B-Plan getroffenen Festsetzungen geeignet, das Planungsziel „Einfamilienhäuser“ zu erreichen, noch wurde von einer rechtssicheren Möglichkeiten zur Begrenzung der Wohneinheiten Gebrauch gemacht.

Die Grundstücksgröße ist nicht nach oben begrenzt. Die Zahl der Einzelhäuser je Grundstück ist nicht nach oben begrenzt. Das sind gute Voraussetzungen für Bauträger Damit lassen sich 300 oder mehr Wohneinheiten erstellen.
Ich halte das keinesfalls für eine theoretische Spekulation wie behauptet, wenn eine Heuschrecke schon hinter der Ecke stehen könnte. Da ist alles möglich. Und sollte zugunsten der klar verabredeten Zahl der WE ausgeschlossen werden.
Eine Regelung im städtebaulichen Vertrag löst das Problem in keiner Weise.

Außerdem liegt er uns, oder jedenfalls mir, nicht vor, nur ein paar Stichworte.
Ein solcher Vertrag kann jederzeit (durch einfachen Nachtrag) geändert werden. Ein solcher Vertrag bindet spätere Eigentümer nicht unmittelbar. Bei Vertragsverletzung müsste die Stadt ThyssenKrupp auf Vertragserfüllung verklagen. Das würde Herr Best nie tun.

Deshalb werde ich den B-Plan ablehnen und halte es für richtig, die Beschränkung „Je Grundstück darf nur ein Wohngebäude errichtet werden“ in den Bebauungsplan aufzunehmen.“

Dann ist alles klar, und eine verkürzte neue Offenlegung ist hinzunehmen, weil sie allen Beteiligten nützt.