Bundestag beschloss Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

[Linkliste: Kann noch erweitert, kommentiert und überabeitet werden]

Plakat des "Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung"

http://bestandsdatenauskunft.de/?p=128

http://www.rf-news.de/2013/kw12/bundestag-beschloss-ausweitung-der-bespitzelung

http://www.linksfraktion.de/reden/augenwischerei-bestandsdatenauskunft/

Video der von der Rede: http://medien.linksfraktion.de/video/130321-korte.m4v

http://gruen-digital.de/2013/03/rede-und-interview-zur-bestandsdatenauskunft/

http://gruen-digital.de/2013/03/anhoerung-zum-schwarz-gelben-entwurf-einer-neuregelung-des-gesetzes-zur-bestandsdatenauskunft-im-innenausschuss/

http://gruen-digital.de/2013/03/bestandsdatenneuregelung-ein-weiterer-schritt-zum-bundes-fbi/

http://gruen-digital.de/2013/03/anhoerung-zum-schwarz-gelben-entwurf-einer-neuregelung-des-gesetzes-zur-bestandsdatenauskunft-im-innenausschuss/

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/12034 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikations-
gesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712879.pdf

Interessantes Zitat aus der Beschlussempfehlung:

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die jeweils betroffenen Unternehmen entsteht gegenüber der bisherigen Regelung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Für die etwa 16 größten Dienstanbieter entsteht durch die Einführung der elektronischen Schnittstelle durch § 113 Absatz 5 TKG ein zusätzlicher Investitionsaufwand, der allerdings durch Einsparungen infolge einer zügigeren und Personalaufwand einsparenden Abwicklung der Auskunftsersuchen kompensiert werden kann.

Der Aufwand für die Auskunftserteilung wird den betroffenen Unternehmen nach § 23 JVEG entschädigt

Das ist übrigens der Grund warum viele private Kommunikationsunternehmen
Sturm laufen gegen das neue Gesetz. (weiter unten Links zu deren Pressemitteilungen dazu) Niedlich ist ja der Hinweis, das für die betroffenen Opfer des Abhörgesetzes „kein Erfüllungsaufwand“ entstehen würde.

Weitere Links zum Thema:

http://www.internet-law.de/2013/03/neuregelung-der-bestandsdatenauskunft-moglicherweise-erneut-verfassungswidrig.html

Innenausschuss – Stellungnahmen der Sachverständigen:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung26/Stellungnahmen_SV/index.html

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/bestandsdatenauskunft-kommt-warnungen-der-datenschuetzer-wurden-ignoriert/

„Wer ins Internet geht, der verlässt die Privatheit.“ Diese Meinung des BKA-Vizepräsidenten Jürgen Maurer wird scheinbar von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages geteilt. Der Bundestag hat der Gesetzesvorlage zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt.

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/bestandsdatenauskunft-die-totalueberwachung-laesst-gruessen/

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kurzmeldungen/bestandsdatenauskunft.pdf?__blob=publicationFile

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeikongress-Wer-ins-Internet-geht-verlaesst-die-Privatheit-1806851.html

Auf dem Europäischen Polizeikongress wurde die Vorratsdatenspeicherung in nahezu jedem Veranstaltungsteil von den Rednern und Diskutanten gefordert. Starken Beifall erhielt der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger, als er die Haltung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als „nah an einer Strafvereitelung“ bezeichnete.

http://www.gulli.com/news/21104-bundestag-segnet-neuregelung-der-bestandsdatenauskunft-ab-2013-03-22

Geplante Neuregelung der Bestandsdatenauskunft untergräbt das Vertrauen der Bürger in den Staat:
https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/geplante-neuregelung-der-bestandsdatenauskunft-untergrbt-das-ve.html

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt Gründe für weitreichende Auskunftsrechte des Staates schuldig

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (GesE Bestandsdaten, BR-Drs. 664/12) vorgelegt, um die Abfrage der Bestandsdaten durch bestimmte Behörden auf eine ausreichende rechtliche Grundlage zu stellen. Die Neue Richtervereinigung lehnt den Entwurf ab.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_03/2013_158/01.html

Ausschuss macht Weg frei für Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Innenausschuss – 20.03.2013
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für die geplante Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12034) in modifizierter Fassung. Dagegen stimmten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_03/2013_129/01.html

Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bei Experten umstritten
Innenausschuss (Anhörung) – 11.03.2013
Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (17/12034) trifft bei einer Reihe von Experten auf Bedenken. Dies wurde am Montag bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu dem Gesetzesvorhaben deutlich, mit dem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres laut Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft stelle jedoch ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sei.

https://www.unwatched.org/20130311_Neuregelung_der_Bestandsdatenauskunft

http://www.schattenblick.de/infopool/parl/fakten/pafb3729.html

Innenausschuss: Experten streiten über Neuregelung der Bestandsdatenauskunft in der Telekommunikation:
http://beck-aktuell.beck.de/news/innenausschuss-experten-streiten-ueber-neuregelung-der-bestandsdatenauskunft-in-der-telekommuni

http://www.cl-netz.de/foren/cl.politik.datenschutz/%C4nderung-des-Telekommunikationsgesetzes-und-zur-Neuregelung-der-Bestandsdatenauskunft-92452.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-kritisieren-Ausweitung-des-Zugriffs-auf-IP-Adressen-und-Passwoerter-1820445.html

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bestandsdatenauskunft-neuregelung-113-tkg-kundendaten-handy-gefahrenabwehr-behoerde-puk-pin/

http://www.freiewelt.net/nachricht-12091/experten%3A-bestandsdatenauskunft-ist-grundrechtswidrig.html

http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2013/03/20/schwieriger-kompromiss/

Bestandsdatenauskunft: Schwieriger, aber wichtiger Kompromiss

Von Gerold Reichenbach, MdB am 20. März 2013
Gerold Reichenbach
Foto: Corinne van den Broek

Der Bundestag wird in dieser Woche den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ (Drs.17/12034) abschließend beraten und die SPD-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetz mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/CSU-, FDP- und SPD-Fraktion zustimmen. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2012 nötig geworden. Darin hatte das Gericht die Bestandsdatenauskunft zwar grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dem Gesetzgeber aber in zwei Punkten aufgegeben, bis spätestens zum 30.06.2013 eine Neuregelung zu erlassen.

Die SPD-Fraktion wird dem geänderten Entwurf deswegen zustimmen, da es uns gelungen ist, die Regierungskoalition von deutlichen Verbesserungen im Rechtschutz für die Betroffenen zu überzeugen: …

http://bestandsdatenauskunft.de/?page_id=8

http://bestandsdatenauskunft.de/?page_id=12

Vertreter der Bürgerrechtsbewegung, Datenschützer, Journalisten- und Wirtschaftsverbänden haben das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft kritisiert und davor gewarnt, dieses Gesetz zu verabschieden.

Deutscher Journalisten-Verband (DJV)

Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde es für staatliche Behörden wie die Polizei erheblich einfacher, z. B. IP-Adressen anzufordern. Die Auskunft dieser Bestandsdaten soll sogar ohne Einbeziehung eines Richters möglich gemacht werden. Eine Information über die Abfrage sollen die Betroffenen nicht erhalten. Unter völlig unbestimmten Voraussetzungen soll die Polizei auf Mailbox-PINs und Log-in-Daten für E-Mail-Konten zugreifen können.

„Journalisten sind verpflichtet, ihre Informanten zu schützen“, sagte der DJV-Vorsitzende. „Das ist nicht mehr möglich, wenn Polizei und Zoll legal E-Mails lesen und Mailbox-Anrufe mithören können.“ Die Länderkammer müsse der Bestandsdatenauskunft die rote Karte zeigen.

Pressemitteilung
https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/informantenschutz-in-gefahr-1.html

Unabhängiges Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD)

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein. Damit würde dem Grundrechtsschutz, aber auch dem Ansehen der Sicherheitsbehörden und der Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikation ein Bärendienst erwiesen. Wir setzen unsere Hoffnungen in den Bundesrat.“

Pressemitteilung und Stellungnahme
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20121127-tkg-aenderung.htm

https://www.datenschutzzentrum.de/polizei/20121127-stellungnahme-tkg-aenderung.html

Verband deutscher Internetwirtschaft e.V. (eco)

„In Anbetracht der Tatsache, dass qualitativ ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolgt, enthält der vorliegende Entwurf für eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen. Problematisch ist vor allem, dass es keiner gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung bedürfen soll“, kritisiert Henning Lesch, eco Leiter Recht & Regulierung, und fordert: „Es muss eine qualifizierte Rechtsgrundlage geschaffen werden, die den Anforderungen an das Verhältnismäßigkeitsprinzip genügt.“

Pressemitteilung
http://www.eco.de/2012/news/tkg-aenderung-verfassungskonform.html

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

“Von Seiten der Wirtschaft und der Verbände wurden erhebliche Bedenken angemeldet, da die Bestandsdatenauskunft in der vorliegenden Form sehr gravierende Auswirkungen auf die betroffene Telekommunikationsbranche haben würde. Es verwundert daher sehr, dass die nur vereinzelten Änderungswünsche der Länder übernommen wurden, die doch sehr gravierenden Bedenken der Wirtschaft jedoch völlig unberücksichtigt geblieben sind.”

Stellungnahme
http://www.vatm.de/uploads/media/2012-11-20_VATM_Stellungnahme_Neuregelung_Bestandsauskunft.pdf

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)

“Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass § 113 Abs. 1 TKG-E gegebenenfalls missverstanden werden könnte, wenn es um die Beauskunftung dynamischer IP-Adressen geht. Wir befürchten, dass mangels weiterer Klarstellung der Eindruck erweckt werden könnte, dass § 113 Abs. 1 TKG-E Strafverfolgungsbehörden die Abfrage von dynamischen IP-Adressen erlaubt. Dies würde dazu führen, dass Unternehmen mit zahlreichen, unberechtigten Auskunftsverlangen konfrontiert würden, die nicht von § 113 Abs. 1 TKG-E gedeckt wären. Denn dynamische IP-Adressen dürfen nach dieser gesetzlichen Grundlage nur zu internen Zwecken verarbeitet werden, wenn dies für eine Bestandsdatenauskunft erforderlich ist. Daher halten wir es für wichtig, eine derartige Fehlinterpretation durch eine entsprechende Klarstellung zu verhindern.”

Stellungnahme
https://www.bitkom.org/files/documents/20121015_BITKOM_Stellungnahme_Neuregelung_Bestandsdatenauskunft_pdf.pdf

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat)

“Das schlägt dem Fass den Boden aus,” kommentiert Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat den Beschluss. “Diese maßlosen Forderungen der Justizminister öffnen einem willkürlichen Umgang mit persönlichen und Unternehmensdaten Tür und Tor. Seriöse Politik im Interesse der Menschen sieht anders aus. Sollten diese absurden Ideen tatsächlich geltendes Recht werden, müsste man streng genommen allen privaten und gewerblichen Anwendern der verschiedenen Dienste dringend empfehlen, deren Nutzung einzustellen bzw. auf ausländische Anbieter auszuweichen.”

Pressemitteilung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/715/79/lang,de/