Klage gegen Meinungsmacher
Klage gegen Verfassungsschutz-Meinungsmacher
Gerichtsverhandlung am 4. Oktober
Am Donnerstag, 4. Oktober um 14:00 Uhr findet vor dem Landgericht Essen (Sitzungssaal C 35; Aktenzeichen 4 O 246/12) der erste Verhandlungstermin im Rechtsstreit der MLPD gegen den Verlag Ferdinand Schöningh sowie Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen, zwei ausgewiesene Meinungsmacher aus dem Dunstkreis des „Verfassungsschutzes“ statt.
Ab 13:00 Uhr findet vor dem Gerichtsgebäude in der Zweigertstr. 52 eine Kundgebung der MLPD-Landesleitung NRW statt.
Wie bereits Ende Juli berichtet, richtet sich die Klage gegen Passagen im Buch „Linksextrem – die unterschätzte Gefahr?“. Das Buch gilt als ein Standardwerk der Ausrichtung des „Verfassungsschutzes“ gegen die radikale bzw. revolutionäre Linke. Geklagt wird auf Unterlassung falscher, verleumderischer und ehrverletzender Behauptungen zur MLPD und ihrem Vorsitzenden, Stefan Engel, und auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro.
Die Beklagten lassen sich durch eine bekannte Anwaltskanzlei (Redeker, Sellner, Dahs) vertreten. »Das zeigt, dass diese Angelegenheit auch von Ihnen hoch angesiedelt wird«, so der Anwalt der MLPD, Peter Weispfenning. »Diese Kanzlei vertritt z.B. auch das Bundesinnenministerium, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorgesetzte Behörde.«
Der Fall hat politische Bedeutung, geht es doch um die Frage, ob aus dem Umfeld des »Verfassungsschutzes« politische Gegner nach Gutdünken, ohne den Beweis antreten zu müssen, diffamiert und verleumdet werden dürfen.
Weitere Informationen, Presseecho sowie die Klageschrift unter: www.rf-news.de/2012/kw31/klage-der-mlpd-gegen-verfassungsschutz-experten