Ratsbürgerentscheid

Bürgerbeteiligung Bürgerentscheid Ratsbürgerentscheid

SPD und Grüne wollen im Landtag die Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren in NRW vereinfachen. Am 7. Juni 2011 hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die neuen Regelungen zum Bürgerentscheid und damit auch zum Ratsbürgerentscheid nicht vor Ende September/Oktober im Landtag verabschiedet werden.

Die alten Hürden werden also solange noch gelten, und das heißt 20% der Wahlberechtigten oder 95.000 Einwohner müssen mit Ja oder mit Nein stimmen, um eine rechtsgültige Entscheidung zu erhalten. Zum Vergleich: Der Bürgerentscheid zu den Bädern am 20.Mai 2001 in Essen scheiterte mit rund 92.000 Stimmen dafür, der Essener Bürgerentscheid am 12. August 2007 zum Masterplan Sport scheiterte mit 65.000. Zwar erhielt das Bürgerbegehren eine Mehrheit von 77 Prozent, es erreichte jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestbeteiligung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,9 Prozent und damit war der Bürgerentscheid ungültig. Diese Hürden sollen nach dem neuen Gesetzentwurf gesenkt werden.

Mehr dazu auf: nrw.mehr-demokratie.de oder Landtag berät über Bürgerentscheid-Reform

Ratsbürgerentscheid – Direkte Demokratie „von oben“

Ein Ratsbürgerentscheid wird mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Stadtrates auf den Weg gebracht. Die Fragestellung wird von den Parteien im Stadtrat bestimmt. Das Instrument des Ratsbürgerentscheides läßt sich daher mißbrauchen, das zeigt ein Fall aus Leichlingen. Dort hat der Stadtrat einen Ratsbürgerentscheid initiert um einem Bürgerentscheid zu begegnen. Es ist juristsch noch gar nicht klar was gilt, wenn sowohl Ratsbürgerentscheid als auch Bürgerentscheid angenommen werden. Laut Gesetz müßten dann beide Entscheide umgesetzt werden, was aber nicht geht, da sie sich widersprechen. Dann wären erst mal die Gerichte gefragt, weil dieser Fall im Gesetz noch gar nicht berücksichtigt worden ist.

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2010/08/12/lokalzeit-bergisches-land-wupperwandel.xml

Im Interview sagt ein Jurist, dass sich dann ein Jahr lang Gerichte mit dieser Frage befassen müssten (beim Weg durch alle Instanzen…).

Ratsbürgerentscheid in Essen?

Es gibt den Vorschlag zu den anstehenden Fragen der Finanzierung der Messe-Essen einen Ratsbürgerentscheid über den Stadtrat herbeizuführen. Siehe z.B. in derwesten.de: „Die Linke in Essen ist für Bürgerentscheid“. Tatsächlich hatte der Fraktionsvorsitzende der LINKEN in Essen, Hans Peter Leymann-Kurtz vorgeschlagen einen Ratsbürgerentscheid im Stadtrat zu beschließen:

Über die Zukunft der Messe sollen Essens Bürger entscheiden. Dies schlägt der Fraktionsvorsitzende der Linken, Hans-Peter Leymann-Kurtz vor: „Es geht hier um eine Grundsatz-Entscheidung, es geht um die Frage, ob wir eine Messe in Essen wollen. Im Rahmen dieser Diskussion gehören dann alle Argumente dafür oder dagegen offen ausgetragen.“

Ermöglicht würde dies über einen so genannten Ratsbürgerentscheid, den die NRW-Gemeindeordnung vorsieht. Bei diesem Verfahren ergreifen nicht die Bürger über ein Begehren die Initiative, sondern der Stadtrat gibt mit Zweidrittel-Mehrheit eine Entscheidung zurück an die Bürger.

Ist aber eine Entscheidung zu Messefragen über Ratsbürgerentscheid sinnvoll? Wie würde die Fragestellung eines solchen Ratsbürgerentscheids überhaupt lauten, und was sind die Argumente?

Da beim Ratsbürgerentscheid die Parteien und nicht die Bürger oder Initiativen die Fragestellung in der Hand haben, bietet das Instrument des Ratsbürgerentscheids alle Möglichkeiten des Mißbrauchs und der Manipulation (der Fall aus Leichlingen zeigt das drastisch.) Die Finanzierungsfragen zur Essener Messe sind so unerhört komplex und mit so vielen Dilemma verbunden, dass sie eigentlich niemand so richtig entscheiden will.

Ist es richtig solche Fragen unter diesen Voraussetzungen den Bürgern mit einer Zwei-Drittel-Ratsmehrheit ungefragt aufzuhalsen?

Etwas völlig anderes wäre es, wenn sich die Auseinandersetzung um die Messe so zuspitzt, dass es zu Protesten und zur Gründung von Zusammenschlüssen oder Initiativen kommt, die neben den Parteien als Akteure auftreten und durch Formulierung eigener Fragen und Bürgerbegehren Einfluss nehmen könnten.

Bürger-Proteste dann ernst zu nehmen, und Initiativen, die Bürgerentscheide auf den Weg bringen, zu unterstützen, ist dann aber etwas völlig anderes als Ratsbürgerentscheidungen zu beschließen.

Beim Bürgerbegehren wären es die Initiativen, die die Fragen formulierten. Und das ist ein großer Unterschied zur „direkten Demokratie von oben“ dem Ratsbürgerentscheid. Beim selbstformulierten Bürgerbegehren wären die Bürger motiviert und informiert, was beim Ratsbürgerbegehren nicht automatisch der Fall wäre.

Der Leichlinger Fall, wo ein Ratsbürgerbegehren mit einem weiter gehenden Bürgerbegehren konkurriert, ist ein drastisches Beispiel dafür, wie wenig das eine mit dem anderen zu tun hat.

Olaf Swillus

Schreibe einen Kommentar