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Parteien

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Zum Spannungsfeld zwischen sozialen Bewegungen und Parteien

Andreas Buro hatte in seinem Buch: „Totgesagte leben länger: Die Friedensbewegung, KOMZI Verlag, 1997“ am Beispiel der GRÜNEN
dieses Thema auf hervoragende Weise angesprochen:

Zitat aus dem Kapitel: Zum Verhältnis von sozialen Bewegungen und Parteien

Die meisten Grünen kamen aus den sozialen Bewegungen. Als die Partei gegründet wurde, gingen viele von ihnen von der Vorstellung aus, die Parteiarbeit sei nur eine Art Fortsetzung der außerparlamentarischen Opposition mit anderen Mitteln. Warnungen, die Parteien seien ganz anderen Bedingungen unterworfen, wurden oftmals überhört oder als unwichtig abgetan, so als wäre man leichthin in der Lage, unterschiedliche Rollen gleichzeitig und ohne Brüche spielen zu können. Auch aus anderen linken Parteigründungen sind ähnlich illusionäre Vorstellungen bekannt. In der Wirklichkeit sind beide politischen Arbeitsbereiche höchst unterschiedlich. In ihrem Verhältnis zueinander kann es weder um eine radikale Ablehnung von Parteien gehen, denn diese spielen selbstverständlich in der Politikgestaltung und in der Bindung gesellschaftlicher Erwartungen eine erhebliche Rolle, noch um eine Aufgabe der Selbständigkeit sozialer Bewegungen gegenüber politischen Parteien. Mehr…

Auch das Parteiengesetz stellt hohe Erwartungen an die Parteien:

§ 1
(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.

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