Erster Mai ohne MLPD in Herne? / 21.3. brachte keine Entscheidung
Weder über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Herne noch über die Rechtmäßigkeit der Räumung des MLPD Standes wurde in dem Prozeß vor dem Herner Amtsgericht am 21.3.2012 entschieden. Denn das Verfahren wurde vom Richter einfach nur wegen Geringfügigkkeit eingestellt. Sehr unbefriedigend. Denn geringfügig war die Räumung des Infostandes nicht. Der Richter, der sich über Fragen des Versammlungsrechts „nicht aus dem Fenster hängen wollte“, konzentrierte sich dagegen auf den Bußgeldbescheid und stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Daher ist […]
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