Wind, Flaute oder Sturm

70 Jahre KPD‑Verbot: Kundgebung am 17.8.

Der Streit um streitbare Demokratie
(auch wehrhafte oder militante Demokratie genannt) geht weiter

O. sagt:

Gerade bin ich auf einen interessanten Beitrag zu genau diesem Thema gestoßen: Es ist ein Beitrag auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), die ja als staatliche Institution überhaupt nicht unter Verdacht steht irgendetwas mit Kommunismus zu tun zu haben. Und dennoch lesenswert, wie ich finde, weshalb ich gerne darauf aufmerksam mache:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/253611/streit-um-die-streitbare-demokratie-ein-rueckblick-auf-die-anfangsjahrzehnte-der-bundesrepublik
“Streit um die streitbare Demokratie. Ein Rückblick auf die Anfangsjahrzehnte der Bundesrepublik”, ist der Beitrag übertitelt.
=== Zitat ===
“… Im Zentrum dieser Auseinandersetzung stand zum einen die Einschätzung der Gefahr, die von linken und rechten Radikalen jeweils ausging; zum anderen die Frage, inwiefern die Sicherheitsbehörden selbst die Demokratie gefährden konnten – zumal dort Personal arbeitete, das bereits im Sicherheits- oder Militärapparat des NS-Regimes tätig gewesen war. …”
=== Zitat ENDE ===
Viel Spaß beim Lesen.

M, sagt:

Das oberste deutsche Gericht hat 1956 die KPD nach rechtstaatlichen Kriterien geprüft und deren Handeln für verfassungswidrig erklärt. Dies ist im Einzelnen nachzulesen.#Dass es alte Nazis in der Bundesrepublik, auch in hohen Funktionen, gab, die sich über das Verschwinden der KPD gefreut haben, glaube ich gerne. Ebenso haben die Kommunisten unter den Nazis schrecklich gelitten.#Beides war aber für das Verbot völlig unerheblich.#Der zweite Senat des BVerfG hat auf Basis des Artikels 21 (2) eine Einschätzung getroffen, nach welcher die KPD die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik stürzen wollte. Das reichte für ein Verbot.

O. sagt;

Hallo M.,
Sie schreiben zutreffend, dass es in der Bundesrepublik alte Nazis gab, die sich über das Verbot der KPD freuten. Dass außerdem Kommunisten unter dem Hitler-Faschismus schrecklich gelitten haben. Warum wohl? Weil sie im Widerstand gegen den Faschismus waren. Beides sei für das Verbot der KPD aber völlig unerheblich gewesen. Das ist aber genau der Fehler. Ich halte nichts vom Konzept der Unfehlbarkeit, sei es beim Papst, oder sei es bei Verfassungsrichtern. Zu den rechtstaatlichen Kriterien, nach denen geprüft worden sei, ist heute bekannt, dass die Richter damals in enger Absprache mit der Bundesregierung und unter Missachtung der Gewaltenteilung ihre Entscheidung trafen. Hier ist das gut dargelegt: https://foschepoth.wordpress.com/2023/10/18/neu-der-staatprozess-das-verbot-der-kpd-wider-willen/

Kommt zur Kundgebung
am 17. August, 18 Uhr,
Düsseldorf, Hermannsplatz,
Nähe der ehemaligen KPD-Zentrale
in der Ackerstraße,

und zur Diskussionsveranstaltung am 23. August, 10 bis 14 Uhr, Gelsenkirchen, Schmalhorststraße 1a.

https://www.gibantikommunismuskeinechance.de/20260717/375

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