Wind, Flaute oder Sturm

Bundesregierung will nicht sagen, ob Irak-Krieg ein Angriffskrieg war

Ein Fall für den neuen Paragraphen? Neu im Strafgesetzbuch: § 130 Abs.5 StGB – Wind, Flaute oder Sturm (linksdiagonal.de)

Bericht aus Berliner Zeitung:

Bundesregierung will nicht sagen, ob Irak-Krieg ein Angriffskrieg war (msn.com)

Knapp 20 Jahre nach dem Irak-Krieg will die Bundesregierung noch keine rechtliche Bewertung vornehmen, ob der Einsatz der „Koalition der Willigen“ zum Sturz von Saddam Hussein einen „Bruch des Völkerrechts“ darstellt oder als ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ anzusehen ist. Das geht aus einem Schreiben des Auswärtigen Amts hervor, welches der Berliner Zeitung vorliegt. Die Bundesregierung wiederholt in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen lediglich die damalige Begründung der US-Regierung, wonach der Angriff erst erfolgte, nachdem dem Irak zuvor „eine letzte Gelegenheit“ gegebenen worden war, „seinen Verpflichtungen bezüglich der Kontrolle und Vernichtung seiner Massenvernichtungswaffen nachzukommen“.

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