Wind, Flaute oder Sturm

Bundesregierung will nicht sagen, ob Irak-Krieg ein Angriffskrieg war

Demnach habe der Irak den Inspekteuren der Überprüfungsmission der Vereinten Nationen sowie jenen der Internationalen Atomenergie-Organisation Zutritt zu allen Anlagen gewähren müssen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen habe in seiner Resolution 1441 (2002) erneut betont, „dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen durch seine Resolution vom 29. November 1990 ermächtigt wurden, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um der Resolution 2. August 1990 und allen danach verabschiedeten einschlägigen Resolutionen Geltung zu verschaffen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen“.

Der Sicherheitsrat habe außerdem darauf hingewiesen, „dass die Beschlüsse nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen gefasst wurden“ und habe den Irak wiederholt vor „ernsthaften Konsequenzen bei weiteren Verstößen gegen die Verpflichtungen der Resolutionen gewarnt“.

Der Irak verfügte jedoch, wie sich wenig später herausstellte, zu keinem Zeitpunkt über keine Massenvernichtungswaffen. Die US-Regierung hatte die Weltöffentlichkeit gezielt belogen: Die „Beweise“ für die Existenz von Massenvernichtungswaffen, die US-Außenminister Colin Powell an 5. Februar 2003 in einer Sitzung des Sicherheitsrats vorlegt hatte, „bestanden aus Material, dass vom amerikanischen Geheimdienst manipuliert worden war“, so der Deutschlandfunk zehn Jahre später.

Sevim Dagdelen, Obfrau im Auswärtigen Ausschuss, sagte der Berliner Zeitung: „Die Weigerung der Bundesregierung, den Irak-Krieg der USA als Völkerrechtsbruch auch noch 19 Jahre nach dem Angriffskrieg zu verurteilen, ist selbst himmelschreiendes Unrecht. Die Bundesregierung versucht, die US-Kriegslüge auch noch zu rechtfertigen, indem sie nachlegt, der Irak habe Massenvernichtungswaffen besessen, die lediglich auf wundersame Weise bis heute nicht gefunden wurden. Wer wie die Bundesregierung Angriffskriege und Völkerrechtsbrüche von Nato-Partnern prinzipiell nicht verurteilt, verliert jede Glaubwürdigkeit für die Einhaltung des Völkerrechts.“

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