Wind, Flaute oder Sturm

Landtag beschließt massive Haftverschärfung in Büren

Haftverschärfung in Büren
Büren, 12. Dezember 2018
Büren/Düsseldorf – Der Landtag in NRW hat heute ein neues Abschiebehaftvollzugsgesetz verabschiedet. Damit hat NRW die schärfsten Haftbedingungen in Abschiebehaft Bundesweit eingeführt.

Eine massive Beschränkung der Rechte von Gefangenen sieht das neue Abschiebehaftvollzugsgesetz des Landes NRW vor, welches
heute verabschiedet wurde. Insbesondere ist ein System von Sanktionsmaßnahmen vorgesehen, nach dem die Inhaftierten ohne externe Kontrollen massiven Sanktionen, bis hin zur Isolierhaft ausgesetzt sind.

„Während in Strafhaft Sanktionsmaßnahmen bis zu einer richterlichen Kontrolle ausgesetzt werden können, gilt in Büren nun das Motto: Erst bestrafen, dann prüfen, ob die Strafe gerechtfertigt ist“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Nicht nur die Überprüfung durch Gerichte ist in Büren unerwünscht. Insgesamt will sich das Gefängnis offensichtlich jeglicher Kontrolle von außen entziehen. So kann z.B. den Gefangenen der Kontakt zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter untersagt werden. Diese Stelle hatte erst vor einigen Wochen nach einem Besuch gegenüber der Einrichtung massive Vorwürfe erhoben.

„Hierzu passt auch, dass zwei Sozialarbeiter, die seit über 20 Jahren in der Einrichtung sehr gute Arbeit getätigt haben, Anfang Dezember entlassen wurden“, so Gockel. Die Einrichtung hat es wohl gestört, dass sich die beiden Mitarbeiter immer wieder fürsorglich für die Gefangenen eingesetzt haben. Auch der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. rechnet mit massiven Einschränkungen der Betreuungsarbeit.

So werden die Besuchszeiten des Vereins massiv eingeschränkt und die Gespräche können zukünftig überwacht werden. „Bereits jetzt wurden wir in unserer Tätigkeit massiv behindert und nicht jeder Gefangene, der uns sprechen wollte, durfte dieses“, so Gockel.

Wie effektiv die Arbeit noch sein wird und ob sie überhaupt noch Sinn macht, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Die Landespolitik hat zur Wahrung des Scheins, eine abhängige Beschwerdestelle eingerichtet. Vorfälle in der Einrichtung werden nun von einem Mitarbeiter des Ministeriums aufgenommen. Wenn es die Loyalität gegenüber dem Einrichtungsleiter zulässt, kann diese Stelle Vorfälle an den Beirat melden, der dann darüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und nichts unternehmen kann.

Gockel hierzu: „Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Die Abschiebehaft wird nun zur absoluten Black Box, es ist keinerlei Kontrolle von außen gewünscht, eine effektive Kontrolle von Innen findet nicht statt.“

Letztendlich kritisiert der Bürener Verein auch das undemokratische Zustandekommen des Gesetztes. „Die Fraktion der CDU und der FDP haben eine Änderung zum Gesetzesentwurf so n spät eingebracht, dass hierüber im Integrationsausschuss nicht mehr diskutiert werden konnte“, so Gockel. Dementsprechend haben das Bündnis90/Die Grünen und die SPD am 21.11.2018 an der Abstimmung zum Gesetz nicht teilgenommen. MdL Berivan Aymaz (Bündnis 90/Die Grünen) weist in ihrer heutigen Rede zur 2. Lesung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes darauf hin, dass die Sachverständigenanhörung im Integrationsausschuss ergeben hat, dass das Gesetz Verfassungswidrig ist. Der Verein begrüßt, dass MdL Ellen Stock (SPD) in ihrem Redebeiträgen überlegt, eine Normenkontrollklage einzulegen.

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