Wind, Flaute oder Sturm

Freispruch für Horst!

[Update 6.9.20 19:30] https://www.rf-news.de/2020/kw36/freispruch-fuer-horst-dotten

… Es war die Staatsanwaltschaft, die im März 2020 ohne jeglichen Beweis den Antrag auf einen Strafbefehl zu 30 Tagessätzen à 20 Euro stellte. „Wo gibt es denn sowas“, empörte sich die Mutter von Horst, „dass ein Gerichtsverfahren ohne Beweise eröffnet wird?“ „Auf der Anklagebank sitzen die Falschen“, stellte ein Unterstützer von Horst fest. Die Verstrickung der Klägerin in Widersprüche und das offensive Auftreten gegen die antikommunistischen Attacken führten zum Freispruch, so dass die antikommunistischen Verleumder und die Staatskasse sämtliche Kosten des Verfahrens tragen müssen.


[Update 4.9.20 19:30] https://www.rf-news.de/2020/kw36/horst-dotten-freigesprochen

Am heutigen Freitag um etwa 11.30 Uhr war es soweit: Horst Dotten wurde freigesprochen! Praktisch fand dieser Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Denn nur zwei Zuschauer waren zugelassen, in einem viel zu kleinen Saal, der zu normalen Zeiten Platz für drei Zuschauer (!) gehabt hätte. Mehr als ein dutzend Menschen, die dem Prozess folgen wollten, warteten draußen im Flur, um am Ende dieses Ergebnis zu erfahren. Es ging um haltlose Anschuldigungen von antikommunistischen FFF-Aktivisten, die Horst Dotten frei erfundene Tätlichkeiten vorwarfen. Rote Fahne News wird noch ausführlicher darüber berichten. Hier zwecks Information über den Gegenstand des Prozesses der letzte Artikel zum Thema.


Freitag, den 4.9.2020 um ca. 11:30 Uhr war es soweit.

Der Prozess, der nach Verschiebung wegen Corona erst heute stattfand, ging mit einem Freispruch für Horst zu Ende.

Praktisch fand dieser Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Denn nur zwei Zuschauer waren zugelassen, in einem kleinen Saal der zu normalen Zeiten Platz für drei Zuschauer gehabt hätte. Wegen Corona waren diesmal aber nur zwei Zuschauer zugelassen.

Mehr als ein dutzend Menschen, die dem Prozess folgen wollten warteten draussen im Flur, um am Ende dieses Ergebnis zu erfahren.

Es wird noch ausführlichere Berichte mit allen Hintergründen dazu geben. Wir warten darauf gespannt.

Bemerkenswert ist schon, dass dieser Prozess überhaupt stattfinden musste.

Jedenfalls ist jetzt noch einmal klargestellt worden, dass auch in Essen das achte Gebot gilt:

„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“

und die freiheitlich demokratische Grundordnung es immer noch erlaubt Fahnen und Transparente auf Kundgebungen zu zeigen.

In Kürze werden noch genauere Berichte über die Hintergründe folgen.

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