Wind, Flaute oder Sturm

Trotz Corona-Pandemie: Verantwortungsloses Festhalten an Terminen

Trotz Corona-Pandemie: Verantwortungsloses Festhalten an Terminen im
Großverfahren

Im fragwürdigen „Münchener Kommunistenprozess“ kommt es zu einer
Gefährdung der Prozessteilnehmer*innen und der Allgemeinheit. In dem
Verfahren stehen seit Juni 2016 zehn angebliche Mitglieder der
Kommunistischen Partei der Türkei/ML (TKP/ML), darunter ein Nürnberger Ärztepaar, wegen Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht. Der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München will trotz der Corona-Pandemie noch nicht einmal für kurze Zeit das Massenverfahren mit mehr als 50 Personen, die aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen, unterbrechen.

Diese Entscheidung setzt mehrere Personen aus Risikogruppen einer
Ansteckungsgefahr aus und schafft aufgrund der weiten Reisewege die
Gefahr neuer, unkontrollierbarer Infektionsketten. Gerade um diese zu
verhindern, steht derzeit fast das gesamte Land still – mit großen
wirtschaftlichen Schäden. Dabei ignoriert das Gericht alle Maßnahmen die
von der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie und damit zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung beschlossen werden.

Deshalb ist aus Sicht der Verteidigung die Fortsetzung des Verfahrens in
der derzeitigen Situation unverantwortlich:

  • Die Hauptverhandlung findet im Saal 101 des OLG München statt.
    Regelmäßig sind in dem Großverfahren inklusive Dolmetscher und
    Wachpersonal mehr als 56 Personen auf engstem Raum anwesend.
  • Der größte Teil der zehn Angeklagten, zwanzig Verteidigerinnen und zehn Vertrauensdolmetscherinnen reist zu jedem Prozesstag durch das
    gesamte Bundesgebiet per Bahn bzw. Flugzeug an. (Die Zahlen stellen sich wie folgt dar: 1 Haft in München, 8 NRW, 7 Hessen, 6 Nürnberg, 6 Berlin, 6 Baden-Württemberg, 1 Schleswig-Holstein, 1 Hamburg, 3 Ausland).
  • Drei der Angeklagten müssen jeweils aus dem Ausland anreisen
    (Schweiz, Liechtenstein und Frankreich).
  • Ein Teil der Angeklagten, wie auch der Verteidiger gehört im Falle
    einer Erkrankung mit COVID-19 zur (Hoch)risikogruppe, aus Altersgründen, aus Gründen – teils erheblicher – Vorerkrankungen und aus Gründen aktueller schwerwiegender Erkrankungen bzw. deren Nachwirkungen, die während der enorm langen Verfahrensdauer aufgetreten sind.
  • Die Angeklagten werden beim Betreten des Gerichtsgebäudes jeweils
    durch einen Justizvollzugsbeamten mit direktem Körperkontakt durchsucht.
  • Die Verhandlung findet im Strafjustizzentrum München statt, das jeden Tag von mehr als 1.000 Personen betreten wird.

Am heutigen Montag erreichte die Verteidiger die Entscheidung des
Vorsitzenden des 7. Strafsenats, Dr. Dauster, dass am Mittwoch, den 18.
März 2020, sowie noch vor der Osterpause am 23., 24., 30., 31. März 2020
und am 1. April 2020 verhandelt werden soll. In der Begründung heißt
es, dass der Senat „das Risiko für die Verfahrensbeteiligten aufgrund
der Corona-Pandemie“ mit dem Strafverfolgungsinteresse des Staates, dem Beschleunigungsgebot und dem Recht der Angeklagten auf ein zügiges
Verfahren“ abgewogen habe. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass am
Mittwoch und den Folgetermin die Teilnahmen an der Verhandlung zumutbar sei.

Die Durchführung eines Verfahrens in der Größenordnung ist jedoch nicht
zumutbar und verantwortungslos. Der Senat gefährdet die Allgemeinheit
insbesondere auch deshalb, weil er die Angeklagten, die über Österreich
aus der Schweiz und Liechtenstein einreisen, zur Teilnahme an der großen
Gerichtsverhandlung zwingt, obwohl das Bundesgesundheitsministerium
solche Reisenden ausdrücklich auffordert, sich zwei Wochen in Quarantäne
zu begeben.

Wie groß die Gefahr der Ansteckung für die Verfahrensbeteiligten im
Strafjustizzentrum ist, kann die Verteidigung nicht abschätzen, da der
Senat bis heute nicht auf deren Anfrage geantwortet hat, ob es in dem
Strafjustizzentrum bereits bestätigte oder noch ungeklärte
Verdachtsfälle einer Coronavirus-Infektion gibt.

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu allen Handlungsempfehlungen,
angesichts der Pandemie größere Zusammenkünfte und Reisen zu vermeiden,
um die Infektionsrate zu drosseln.
Auch setzt sich der Senat in Widerspruch zum Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof, der am 16. März 2020 mitteilte, dass Ende März
keine Verhandlungen stattfinden mit der Begründung: „Damit unterstützt
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anstrengungen im öffentlichen
Sektor und leistet einen Beitrag zur Verzögerung der weiteren
Ausbreitung des Coronavirus. Zugleich dient die Maßnahme dem Schutz der
Verfahrensbeteiligten sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Gerichts und dementsprechend auch der Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Bayern.“

Die wenigen Vorschläge, die der Vorsitzende zur vermeintlichen
Eindämmung der Ansteckungsgefahr macht, bedeuten eine Einschränkung der
Verteidigungsrechte, wie z.B. dass nicht alle Verteidiger oder
Dolmetscher anreisen sollten oder dass die Verfahrensbeteiligten sich
weit auseinandersetzen sollten, was in dem Saal schwer möglich ist und
die Kommunikation unterbindet.

Um das Verfahren nunmehr zu einem schnellen Ende zu bringen, nimmt der Senat somit

  • die Gesundheitsgefahr der Verfahrensbeteiligten,
  • das Risiko für die Allgemeinheit und
  • die Beschneidung der Rechte der Angeklagten in Kauf, anstatt die
    Hauptverhandlung auch nur für kurze Zeit zu unterbrechen.

16.03.2020
Verteidigerinnen und Verteidiger im TKP/ML-Verfahren
https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/

Consent Management Platform von Real Cookie Banner