Essener Norden: Windkraft auf dem Econova-Gelände
[Update 28.6.2013]
Fotomontage mit Windrad, so könnte es aussehen.
Presse:
https://www.derwesten.de/staedte/essen/dicke-luft-um-harmuth-windrad-aimp-id8119897.html
Eine unscheinbare Notiz in der Essener Lokalausgabe der WAZ am 21.6.2012:
Die Grünen üben Kritik am Gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Linken und Bürgerliste Nord in der Bezirksvertretung V Nord gegen die Errichtung einer Windkraftanlage auf einem Econova-Gelände in Bergeborbeck.
machte uns auf das Thema aufmerksam, und wir wollten mehr darüber wissen. Auf den Webseiten der Grünen ist zu lesen:
http://gruenerkv-essen.de/aktuell/lesen/nachricht/windkraft-aus-bergeborbeck-ein-stueck-energiewende-im-essener-norden.html
Anlässlich der Prüfung der Unterlagen der Firma Harmuth für die Genehmigung der Windkraftanlage begrüßen die Essener Grünen das Investitionsvorhaben.
Im EcoNova-Industriegebiet in Bergeborbeck soll eine Windkraftanlage mit einer Leistung von 3 Megawatt installiert werden.
„Wenn von hier zukünftig mehrere Tausend Haushalte mit Strom aus Windkraft beliefert werden ist das ein wichtiges Signal für die Energiewende“, erklären Walter Wandtke, Joachim Drell und Thorsten Drewes, die Grünen Vertreter für diesen Bereich im Rat und den Bezirksvertretungen IV und V. …
Weiter …
Im Ratsinformationssystem der Stadt Essen befindet sich eine Mitteilung der Verwaltung an den Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga und an die Bezirksvertretungen im Stadtbezirk IV und V. Dort wird über ein Antrag zur Errichtung und zum Betrieb dieser Windkraftanlage berichtet, technische Daten werden genannt:
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist im März ein von dem Windenergieanlagenhersteller Enercon GmbH zusammengestellter Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage für das Betriebsgelände der Firma Harmuth Entsorgung GmbH auf dem Econova-Areal in Essen-Bergeborbeck eingereicht worden.
Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag mit den zugehörigen Antragsunterlagen ist der Stadtverwaltung im Rahmen des Behörden-beteiligungs-verfahrens Mitte April zur Prüfung übersandt
worden.Geplant ist der Neubau eines Windrades vom Typ ENERCON E-101 mit Dreiblattrotor und einer Gesamthöhe von ca. 199,50 m. (Nabenhöhe:
149,00 m, Rotordurchmesser: 101,00 m) sowie einer (Nenn-) Leistung von 3.000 kW. Das dreiflügelige Windrad dreht sich im Uhrzeigersinn mit
einer Frequenz von ca. 4 bis 14,5 Umdrehungen/Min. Der erzeugte Strom soll sowohl in das öffentliche Stromnetz eingespeist als auch firmenintern direkt vor Ort verbraucht werden.
Das Betriebsgrundstück bildet ein zusammenhängendes, umzäuntes Firmengelände im Industriegebiet „econova“. Auf dem Firmengelände befinden sich große teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie Lagerhallen. Das Firmengelände ist mehr als 1.000 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Das gesamte Gelände sowie die Umgebung sind stark industriell geprägt. Das Gebiet ist im wirksamen regionalen Flächennutzungsplan als „ Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ ausgewiesen. Darüber hinaus liegt das Firmengelände im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/96 „Bottroper Straße/Stadthafen/ehem. LMG“.
Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern unterliegen der Genehmigungspflicht nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und werden in einem vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt.
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung besteht für die geplante Windkraftanlage auch keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
In dem laufenden Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlage werden z. Z. die Standortbedingungen, wie u. a die bauplanungsrechtliche Situation, die Nähe zur Wohnbebauung (z. B. Lärmschutz, Schutz vor periodischem Schattenwurf und Lichtreflexionen), der Landschafts- und Naturschutz von den beteiligten Fachbehörden untersucht und bewertet.
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Windkraftanlage und zur genauen Bestimmung der Emissionen, wie z. B. der Lärmemissionen und des Schattenwurfs, sind entsprechende gutachterliche Prognosen erstellt worden. Die gutachterlichen Prognosen gehen dabei immer vom sogenannten „worst case“ aus, d. h. von der ungünstigsten Situation, in der eine maximale Belastung entstehen kann.
So wird die Windkraftanlage zur sicheren Vermeidung von Lärmbelästigungen für die Wohnnachbarschaft während der Nachtzeit nur in einem schalloptimiertem Leistungsmodus von 1.000 kW betrieben. Auch die Aspekte des Artenschutzes am geplanten
Anlagenstandort sind hinsichtlich der Auswirkungen durch den Betrieb des Windrades in Form eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages untersucht worden.Sofern die Antragsunterlagen vollständig sind, hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadtverwaltung einen Monat zur Antragsprüfung und zur Abgabe der Stellungnahme eingeräumt mit der Option zur Fristverlängerung falls erforderlich. Die Verwaltung wird den AUVG und die BV über das Genehmigungsverfahren weiter informieren
SPD, CDU, Linke und Bürgerliste Nord in der Bezirksvertretung V baten die Verwaltung die Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Betriebsgelände der Firma Harmuth abzulehnen.
Die Vertreter von Bündnis 90′ Die Grünen, die den Bau unterstützen, zeigten sich „entsetzt über den Antrag von SPD, CDU, Linken und Bürgerliste Nord in der Bezirksvertretung V gegen die Errichtung einer Wind-kraftanlage auf dem Econova-Gelände“.
Christoph Kerscht, Vorsitzender des Umweltausschusses der Stadt, dazu:
„Mit dem Bezirksvertretungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Linken samt Bürgerliste Nord sendet diese ungewöhnliche Koalition ein fatales Signal gegen die erneuerbaren Energien aus. Die Signalwirkung, die von diesem Antrag ausgeht, heißt, wir verhindern sinnvolle Klima-schutzmaßnahmen und Einnahmen für die Kommune. Grüne hingegen begrüßen ausdrücklich die Windkraftanlage der Firma Harmuth aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen. Windkraftnutzung ist eine hocheffiziente und ausgereifte Technik aus Deutschland. Die Mehrzahl der in Windkraftanlagen eingesetzten Getriebe wird in NRW produziert. Eine 3 Megawatt-Anlage wie die von Harmuth geplante liefert nach einer Untersuchung des Institutes für ökologische Wirtschaftsforschung über 3 Mio. Euro an kommunaler Wertschöpfung (Steuern, Gewinne und Beschäftigung) während 20 Jahren Anlagenbetrieb. Wichtig ist uns auch die Signalwirkung, die eine solche Anlage für den ökologischen Umbau der Industrie im Ruhrgebiet hat.“ (Pressemitteilung 20.6.2013 „Energiewende beginnt vor der Haustür – Windkraftnutzung muss auch in Essen möglich sein“)
Aber was sind die Gründe für die Ablehnung der Windkraftanlage?
Die Gegner der Anlage wollen von der Verwaltung Auskunft, wie hoch der Anteil der durch den Betreiber der Windkraftanlage selbst genutzten Menge an dem erzeugten Strom ist, welche Mengenkontingente bereits heute in öffentliche Netze eingespeist und wie hoch der Anteil nach Inbetriebnahme des Windrades sein würde.
Ferner wird daran gezweifelt, ob es rechtens sei auf dem Harmuth-Gelände per Sondergenehmigung ein Windrad von annähernd 200 m Höhe zu errichten. Die Frage in wie weit ein Windrad von geringerer Größe, also im Rahmen der gesetzlichen Höhenvorgaben, überhaupt betriebswirtschaftlich rentabel arbeiten könnte wurde ebenfalls gestellt.
Der Altenessener Bezirksvertreter der Grünen, Joachim Drell dazu:
„Der Antrag zeugt von Unkenntnis der Rechtslage, obwohl diese bereits im Mai 2012 hinreichend von der Verwaltung in der Bezirksvertretung erläutert wurde. Genehmigungsbehörde ist nicht die Stadt, sondern die Bezirksregierung. Natürlich wird auch die Stadt gehört, sie besitzt aber kein Vetorecht. Wenn die Voraussetzungen nach Immissions- und Artenschutzrecht erfüllt sind, kann die Anlage gebaut werden. Die Vereinbarkeit eines 200 m hohen Windkraftrades mit dem Bebauungsplan, wurde bereits frühzeitig im Verfahren bejaht. Es gibt auch keinen planungsrechtlichen Hinderungsgrund, die Anlage außerhalb der nahegelegenen Konzentrationsflächen zu bauen, da sich das Econova-Gelände im beplanten Innenbereich befindet, für den die Konzentrationsfläche nicht gilt.“ (Pressemitteilung 20.6.2013…)
und Dr. Thorsten Drewes, ebenfalls für die Grünen im Bezirk führt aus:
„Die Bürgerinnen und Bürger in Borbeck oder Vogelheim leiden weiterhin an starken Emissionsbelastungen durch Industrie und Verkehr. Um die Lebensqualität vor Ort zu verbessern, müssen wir auf allen Ebenen daran arbeiten, diese Emissionen zu verringern. Die Verhinderung einer Windkraftanlage wäre auch deshalb ein völlig falsches Signal.“ (Pressemitteilung 20.6.2013 …)
Die Gegner halten dagegen, dass es eine sehr große Anlage ist, 200 Meter hoch, und sprechen die „Verspargelung“ von Gewerbegebieten durch den Bau einzelner neuer Windräder auf Betriebsgrundstücken an, äussern die Befürchtung, dass die Genehmigung der Windkraftanlage auf dem Betriebsgelände der Firma Harmuth dazu führen würde, dass weitere Unternehmen im Econova Gelände und in anderen Gewerbegebieten in Essen ebenfalls Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen einreichen würden. Dann könnte es zu einer „Verspargelung“ ganzer Gewerbegebiete kommen wird, wird befürchtet. Die Sondergenehmigungen, die der Firma Harmuth eingeräumt würden, könnten anderen Gewerbetreibenden nicht verwehrt werden.
Verdächtig finden sie, dass eine eigentlich im Gesetz vorgesehene Eigennutzung der erzeugten Energie für die Betreiber wird im Fall Harmuth ausgesetzt werde, und es sogar geplant sei, dass ein Teil des erzeugten Stromes ins öffentliche Netz eingeleitet werden soll.
Antrag die Windenergieanlage abzulehnen: