Reservisten einsatzbereit
Einsatzbereit. Aber wofür? Glaubt man den aktuellen Berichten, dann scheinen die neuen RSU-Kräfte eigens wegen des Hochwassers eingerichtet zu werden.
Zitat aus derwesten.de
https://www.derwesten.de/politik/reservisten-sollen-in-nrw-helfen-aimp-id8038991.html
Mit dem Ende der Wehrpflicht aber fehlen Soldaten, die Sandsäcke füllen und Gräben ausheben. Es ist die Stunde der Reservisten. In NRW stellt die „Neue Bundeswehr“ deshalb drei feste Reservisten-Kompanien auf, die im Katastrophenfall die Soldaten beim Heimatschutz unterstützen.
Auch für die angeblichen Probleme der Energiewende sind diese Soldaten gewappnet:
Die Gefahr, dass nach einem „Black Out“ wie im Münsterland die gesamte Stromversorgung ausfällt, wächst im Zuge der Energiewende. Für diese Fälle sollen die Reservisten in Wehrübungen trainiert werden, um die Profis vom Katastrophenschutz zu unterstützen. Im Herbst ist die erste „Strom-weg-Übung“ geplant. Das langfristige Ziel des Generals: „Reservisten führen Reservisten und bilden Reservisten aus.“ Dafür zahlt der Bund einen Wehrsold und Verdienstausfall
Ulli Sander:Der Kampf der Bundeswehr im Landesinneren
Der Einsatz der Bundeswehr im Innern kam durch die Hintertür und auf leisen Sohlen. Doch sie ist inzwischen längst auf die Situation eingestellt, für die das Bundesverfassungsgericht nun den Weg freigemacht hat: den bewaffneten Einsatz im Innern. Im Artikel 35 des Grundgesetzes ist für den Einsatz der Bundeswehr im Innern nur vorgesehen: »Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall« (Artikel 35, Absatz 2). Die Regierung arbeitet nun mit dem schwammigen Begriff »Terroranschläge«, bei denen Reservisten zur Waffe greifen sollen.
Spätestens am 29. August 2009 wäre folgende Schlagzeile in den Medien fällig gewesen: »Bundesregierung will mit Bundeswehr Streiks bekämpfen«. Eine Antwort der Bundesregierung an die LINKE vom 28. August legt den Schluss nahe, dass die Kampfbedingungen der Gewerkschaften eingeschränkt werden sollen. Denn zumindest im öffentlichen Dienst ist nun auch der Einsatz von Streikbrechern aus den Reihen der Bundeswehr denkbar geworden. Das Bundesverteidigungsministerium schließt in der Antwort nicht aus, dass Zivil-Militärische-Zusammenarbeits-Kommandos bei Demonstrationen zum Einsatz kommen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713052.pdf
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Thomas Nord, Frank Tempel, Kathrin
Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Aufbau und Funktion der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte der Bundeswehr
Die Bundeswehr hat im vergangenen Jahr damit begonnen, spezielle Einheiten für den Inlandseinsatz aufzustellen, deren Einsatzspektrum bis zum Schusswaffeneinsatz reicht.
Im Rahmen der Reform der Bundeswehr wurde im Bereich des neu gegründeten Kommandos Territoriale Aufgaben die Aufstellung von Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften (RSUKr) beschlossen. Begründet wird dieser Schritt mit angeblichen Mängeln im Bereich des Heimatschutzes, die nach Auflösung der früheren Heimatschutzbataillone 2007 aufgetreten seien (loyal 11/2011 und loyal 5/2012).
Der Begriff „Heimatschutz“ wird in der Öffentlichkeit zwar häufig als Synonym zu „Katastrophenschutz“ verwendet, geht aber über diesen weit hinaus.
Die Konzeption der Reserve definiert Heimatschutz als „Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei
innerem Notstand“. Damit ist das gesamte Spektrum militärischen Einsatzes abgedeckt.
Die Reservisten-Zeitschrift „loyal“ (5/2012) bestätigt diesen Zweck: „Statt sich wie bisher in Feuerbekämpfung, ABC-Schutz oder Flugabwehr zu üben, steht für die RSU-Kräfte wieder der klassisch-militärische Auftrag im Mittelpunkt.
[…] Erst in zweiter Linie spielen die unterstützenden Hilfeleistungen im Rahmen der Katastrophenhilfe eine Rolle.“
Bei den RSUKr mit zunächst je etwa 100 Dienstposten, die aber aufgestockt werden können, handelt es sich um eine weitere militärische Kraft für den Inlandseinsatz. Bereits im Jahr 2006 war mit dem Aufbau der Struktur der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) begonnen worden.
Beide bilden zusammen die territoriale Reserve für den Einsatz im Inland. Dass auch die ZMZ-Kräfte keineswegs nur für „Katastrophenhilfe“ gedacht sind, hat die Bundes-
regierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
bereits zum Ausdruck gebracht. Darin führte sie unter anderem aus, dass die ZMZ-Kräfte nach „Einzelfall“-Entscheidung durch die zuständigen Behörden
auch anlässlich von Streiks und Demonstrationen tätig werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13970).
Die erste Regionale Sicherungs- und Unterstützungskompanie (RSUKp) wurde
am 15. Juni 2012 in Bremen aufgestellt. Weitere RSUKp sollen bis April 2013 im gesamten Bundesgebiet aufgestellt werden. Im Verlauf des Jahres soll zumindest jeweils eine RSUKp in jedem Bundesland aktiv sein.
Das Grundgesetz enthält sehr enge Begrenzungen für militärische Inlandseinsätze. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom August vorigen Jahres diese Möglichkeiten erweitert, ohne präzise Kriterien anzuführen. Vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen betrachten die Fragesteller die Aufstellung spezieller Inlandseinheiten mit Sorge.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum hält es die Bundesregierung für notwendig, Kräfte mit „klassisch militärischem Auftrag“ speziell für Inlandseinsätze aufzustellen?
2. Aus welchen Gründen wurden die Heimatschutzbataillone der Bundeswehr 2007 aufgelöst bzw. außer Dienst gestellt?
3. Auf welchen Überlegungen und Bedrohungsszenarien basiert die Aufstellung der RSUKp?
4. Welche Mängel im Heimatschutz bestanden nach Auffassung der Bundesregierung vor 2012?
5. Welche Szenarien und Annahmen liegen einem möglichen Einsatz der RSUKp zum „Schutz kritischer Infrastrukturen“ zugrunde?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein solcher Einsatz erfolgen?
b) Welche Regelungen gibt es oder sollen noch entwickelt werden zur Frage, welche Situationen genau einen Einsatz der RSUKp oder anderer Bundeswehreinheiten zum „Schutz kritischer Infrastrukturen“ rechtfertigen sollen?
c) Was genau versteht die Bundesregierung unter „kritischer Infrastruktur“?
Gibt es eine Liste ortsfester kritischer Infrastrukturen, und wenn ja, wie vollständig ist diese, wer ist für die Erstellung und Pflege dieser Liste zuständig, wer hat Zugriff darauf, und welche Orte und Anlagen bzw. Einrichtungen enthält sie?
6. Welche Szenarien und Annahmen liegen einem möglichen Einsatz der RSUKp in Fällen „inneren Notstandes“ zugrunde?
Welche konkreten Tätigkeiten kommen dabei je nach Szenario bzw. Anlass für die RSUKp in Frage?
7. In welchem Umfang und aus welchem Anlass sollen RSUKr zur Bewachung und Sicherung militärischer Anlagen der Bundeswehr bzw. in Deutschland stationierter ausländischer Streitkräfte eingesetzt werden, und in welchem Umfang ist dies bislang der Fall?
a) Mit welchen Waffen werden die Angehörigen der RSUKr beim Wach- und Sicherungsdienst ausgestattet, und aus wessen Besitz stammen die Waffen?
b) Kommen die RSUKr beim Wach- und Sicherungsdienst auch alleine zum Einsatz oder ausschließlich in Begleitung aktiver Soldaten?
8. Welche Überlegungen und Szenarien gibt es hinsichtlich des Einsatzes der RSUKr im Rahmen von Großveranstaltungen?
a) Gelten für den Einsatz von RSUKr im Rahmen der Amtshilfe sowie der Unterstützung Dritter die gleichen Regelungen (interne Prüfungen des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg –, Rechtsgrundlagen etc.) wie für aktive Truppenteile, und wenn nein, inwiefern unterscheiden sie sich?
b) Welche Einsätze hat es im Rahmen von Großveranstaltungen bislang schon gegeben (bitte vollständig aufführen)?
c) Inwiefern werden die Angehörigen der RSUKr für ihren Einsatz im Rahmen von Großveranstaltungen entlohnt oder erhalten eine Aufwandsentschädigung?
9. Welche weiteren Szenarien für Einsätze der RSUKp sind aus Sicht der Bundesregierung – neben der subsidiären Unterstützung zur Bewältigung von Naturkatastrophen – denkbar?
In welchem Umfang können nach den Vorstellungen der Bundesregierung RSUKr anlässlich von Einsätzen auf Grundlage des Artikels 35 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) exekutive Befugnisse übernehmen, und welche Bewaffnung bzw. welche Waffensysteme und welches Großgerät können sie dabei verwenden?
10. Inwiefern halten die Bundesregierung oder einzelne Ressorts die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen für Inlandseinsätze der Bundeswehr für erforderlich (bitte ggf. Zweck und Szenario angeben), was sehen entsprechende
Überlegungen vor, und welche Schritte sollen diesbezüglich unternommen werden?
11. Wie genau sollen die RSUKr ihre Aufgabe als zivil-militärische Mittler und regionale Multiplikatoren sowie der Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Repräsentation der Bundeswehr in der Öffentlichkeit
wahrnehmen?
a) Welche Weisungen, Ratschläge oder sonstigen Hinweise gibt es hierzu?
b) Wie sind die RSUKr bislang dieser Aufgabe nachgekommen (bitte vollständig, mindestens aber exemplarisch auflisten)?
12. Wie viele RSUKp sind mittlerweile aufgestellt worden, und wann werden die restlichen RSUKp aufgestellt (bitte nach Datum der Indienststellung mitsamt Ist- und Sollstärke, Ort und Patentruppenteile angeben)?
Wie erklärt die Bundesregierung allfällige geographische Besonderheiten beim Aufstellungszeitpunkt sowie bei der Iststärke, und wie will sie diesen begegnen?
13. Welche Kosten sind bislang in Zusammenhang mit der Aufstellung der RSUKr und der dazugehörigen Strukturen entstanden (bitte die Gesamtsumme angeben und die wichtigsten Kostenpunkte einzeln darstellen)?
14. Welche Kosten sind bislang darüber hinaus für die RSUKr entstanden (bitte Gesamtsumme angeben und die wichtigsten Kostenpunkte einzeln darstellen)?
Welche Kosten sind dabei für Besoldung, Dienstgelder und sonstige Bezüge bzw. Entschädigungen anlässlich von Übungen und Ausbildungen entstanden?
15. Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung nach erfolgter Aufstellung sämtlicher RSUKp (bitte geschätzte Gesamtsumme angeben und die wichtigsten Kostenpunkte einzeln darstellen)?
16. Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme von Reservistinnen und Reservisten in die RSUKp?
Über welche militärischen und/oder zivilberuflichen sowie schulischen Kenntnisse und Qualifikationen sollen die Bewerberinnen und Bewerber verfügen?
17. Gibt es mittlerweile ein streitkräftegemeinsames Ausbildungskonzept, das der Ausbildung der RSUKr zugrunde liegt, und wenn ja, inwiefern unterscheidet sich dieses von der Weisung zur Ausbildung der RSUKr (zur Er-
probung) vom Mai 2012 (bitte Unterschiede detailliert benennen oder das aktuelle Konzept übermitteln)?
18. Ist der Schwerpunkt der Ausbildung immer noch die „Befähigung zur Wahrnehmung von Wach- und Sicherungsaufgaben zum Schutz militärischer Anlagen/Einrichtungen“, also eine militärische Ausbildung (wenn nicht, bitte neuen Schwerpunkt benennen)?
19. Trifft es zu, dass in der Ausbildung das Beherrschen insbesondere des Gewehrs G 36 und der Pistole P 8 vorgesehen ist?
Welche weiteren Waffen bzw. Waffensysteme werden in der Ausbildung bzw. für etwaige Einsätze vorgesehen (bitte vollständig aufführen)?
20. Nach welchen Regelungen, in welchen Fällen, auf wessen Veranlassung, auf welcher Rechtsgrundlage und von wem werden die RSUKr mit Waffen ausgestattet?
Welches weitere Material ist für die RSUKr vorgesehen, in wessen Besitz ist dieses, und wo wird es gelagert?
21. Welche Ausbildungen wurden seit Aufstellung der ersten RSUKp tatsächlich absolviert (bitte möglichst vollständig angeben, inklusive Teilnehmerzahlen und Standort der jeweiligen RSUKp)?
Inwiefern sind diese Ausbildungen in Zusammenarbeit mit den Reservistenarbeitsgemeinschaften des Reservistenverbandes erfolgt, und wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit konkret?
22. Welche Ausbildungen sollen im Jahr 2013 noch stattfinden (bitte vollständig für die jeweiligen Landeskommandos angeben)?
23. Wie viele Angehörige der bislang aufgestellten RSUKp waren als aktive Soldaten im Auslandseinsatz?
24. Wie viele Übungen haben bereits stattgefunden (bitte nach Kompanie, Zeit,
Ort, detaillierten Übungsinhalten/-szenarien sowie Kooperationen mit Bundeswehreinheiten und zivilen Behörden/Einrichtungen aufschlüsseln)?
25. Welche Übungen von RSUKp sind momentan geplant, und wie sehen diese aus (bitte unter Angabe der detaillierten Übungsinhalte/-szenarien nach
Kompanie, Zeit, Ort sowie Kooperationen mit anderen militärischen Einheiten und zivilen Behörden/Einrichtungen aufschlüsseln)?
26. Inwiefern waren bislang Polizeieinheiten an Kooperationen mit den RSUKr beteiligt (bitte angeben, um welche Polizeieinheiten es sich handelt und welcher Art die Kooperation war), und inwiefern ist künftig eine Kooperation beabsichtigt?
27. Welche Kooperationen im Rahmen der ZMZ mit zivilen Behörden oder Einrichtungen sind für die RSUKr vorgesehen oder existieren bereits (bitte nach Kompanie, Kooperationspartnern und Inhalten der Kooperation auf-
schlüsseln)?
28. Inwiefern ist eine Zusammenarbeit der RSUKp mit den Landes-, Bezirks- bzw. Kreisverbindungskommandos der ZMZ-Strukturen beabsichtigt, und
wie soll diese gestaltet werden?
29. Welche Befehlsketten sind für die Einsätze der RSU-Kräfte vorgesehen (bitte ggf. nach Szenarien unterscheiden)?
30. Durch welche Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass keine Rechtsextremisten als Teil der RSUKr an eine militärische Ausbildung und Einfluss im Bereich von Katastrophenschutz und Sicherungsaufgaben gelangen?
31. Was genau versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Heimatschutz“, und welche Aufgabenbereiche, Institutionen und Organisationen fallen ihrem Verständnis zufolge darunter?
Berlin, den 11. April 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713052.pdf
http://www.scharf-links.de/46.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=35623&cHash=eee12a9db4
http://www.reservistenverband.de/evewa2.php?d=1370906511&menu=0240&newsid=20640