Wind, Flaute oder Sturm

BKA warnt: Linke wollen Einfluss gewinnen!

Das Bundeskriminalamt (BKA) ermittelt:

Das „Handbuch Extremismusprävention – Gesamtgesellschaftlich. Phänomenübergreifend“ aus der Reihe „Polizei+Forschung“ Band-Nummer 54 ( Projektleitung: Dipl.-Pol. Karoline Weber Bundeskriminalamt Kriminalistisches Institut Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus (FTE) ) enthüllt in KAPITEL 2.3 „Linksextremismus“ auf Seite 125 etwas Unerhörtes über die Absichten der Linken:

Den linken Extremisten geht es hauptsächlich um den Gewinn an Einfuss, und zwar innerhalb der gesamten Gesellschaft.

Unerhört!

Der Enthüllungsbericht führt weiter aus:

Daher greifen linksextremistische Gruppen gerne bestimmte Problemfelder auf, die in einer offenen Gesellschaft politische Proteste motivieren. Diese können eingebildete und auch tatsächliche Gefahren oder Widersprüche sein. Entscheidend ist dabei, dass die Kritik nach außen als legitim gilt und die linksextremistischen Hintergründe nicht thematisiert werden.

Der „linksextremistische Hintergrund“ wird zum Beispiel von der MLPD aber immer ganz offen thematisiert: „Den Kapitalismus überwinden, hin zu einer sozialistischen Gesellschaft, in der das tatsächliche und nicht nur „eingebildete“ Problemfeld nicht mehr existiert. Mehr dazu: https://www.rf-news.de/2022/kw47/der-sozialismus-in-der-gesellschaftlichen-debatte

Feine Unterscheidung:

Dies geschieht dadurch, dass sowohl linke Demokratinnen und Demokraten als auch linksextremistische Gruppierungen die gleichen politischen Phänomene ablehnen. Für diese politischen Frontstellungen können meist gute Gründe genannt werden; sie sind in der Regel nicht grundsätzlich linksextremistisch.

Hier wird fein unterschieden zwischen „demokratischen“ und „extremistischen“ Linken. Es ist aber nicht demokratisch Fahnen zu verbieten. Deshalb fordern die im Sinne des BKA „demokratischen“ Linken auch gerne den sogenannten „Konsens“ keine Parteifahnen zu zeigen. CDU, FDP, SPD, GRÜNE und andere verzichten dann gerne auf ihr Recht auf Kundgebungen im wahrsten Sinne des Wortes „Flagge zu zeigen“, damit wenigstens die als „extrem“ bezeichneten Parteien es nicht tun können, ohne dafür scharf angegangen zu werden. Vor Gericht haben körperverletzende Maßnahmen gegen Linksextremisten aber keinen Bestand, denn auch Linksextremisten haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn dann aber die als linksextrem Bezeichneteten dieses Recht für sich in Anspruch nehmen, indem sie mit Klage gegen die Gewalttäter vorgehen, wird ihnen oft vorgeworfen, dass sie die sogenannten „Antifaschisten“, die ihnen das angetan haben „outen“ oder anzeigen. Deshalb wird das dann als ihr „Anti-Antifa Geschäft“ bezeichnet. Das ist dann ganz im Sinne der  „Extremismusprävention“  des Bundeskriminalamtes, das diese Leute dafür gerne als „nicht extrem“ auszeichnet.


Beispiel Antifaschismus:

Mit Beispielen von einigen Handlungsfeldern (39) soll dies hier verdeutlich werden. Besondere Beachtung verdient der „Antifaschismus“, womit scheinbar die Ablehnung des Rechtsextremismus gemeint ist. Diesen zu bekämpfen ist eine demokratische Grundposition. Dennoch nutzen Linksextremistinnen und Linksextremisten das Themenfeld in ihrem Sinne. Dies geschieht insbesondere durch Bündnispolitik: Sie beteiligen sich an Protesten gegen rechtsextremistische Personengruppen und versuchen so, auch mit Nicht-Linksextremistinnen und -extremisten zu kooperieren.

(39) Vgl. Pfahl-Traughber 2011, 163-182; Pfahl-Traughber 2014a, 181-194
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