Wind, Flaute oder Sturm

Alternativer VS-Bericht: Grundrechte-Report 2014

Während der Geheimdienst-basierte

„Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2013 Pressefassung – Mai 2014“

wegen eines Rechtsstreites mit dem Frauenverband Courage bisher nur auf der Website des NRW-Innenminsteriums als PDF vorliegt und noch nicht in Druck gegangen ist, ist bereits ein neuer alternativer Verfassungsschutzbericht im Buchhandel erhältlich:

http://www.fischerverlage.de/buch/grundrechte-report_2014/9783596030187

Auch zu bestellen über;
http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/

Grundrechte-Report 2014
Taschenbuch
Preis € (D) 10,99 | € (A) 11,30 | SFR 16,50
ISBN: 978-3-596-03018-7

Anders als die steuerfinanzierten Geheimdienst-Berichte, kostet der alternative Verfassungsschutzbericht Grundrechte-Report knapp 11€.

Gut angelegtes Geld: Denn der Grundrechte-Report kommt jedes Jahr heraus, ist nötiger denn je, und berichtet auch über den Angriff auf die Gemeinnützigkeit von Courage:

Auszug:

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden (GG Artikel 9)

Volker Eick

Couragierte Frauen – derangierte Dienste

Erneuter Angriff auf Gemeinnützigkeit

Schon im Grundrechte-Report 2013 berichteten wir darüber, dass Vereine, die der Inlandsgeheimdienst für “extremistisch” hält, ihre Gemeinnützigkeit und damit unmittelbar ihre steuerlichen Begünstigungen verlieren können. Der Versuch der Bundesregierung, dem Verfassungsschutz über eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2013 eine direkte und nicht “widerlegbare” Entscheidungsbefugnis über die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu geben, scheiterte. Eine breite Kampagne von rund 180 Organisationen veranlasste die Bundesregierung zurückzurudern. Der Verfassungsschutz hat aber sein seit 2009 bestehendes Mitspracherecht über die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit behalten. Das spüren immer wieder gemeinnützige Organisationen, die damit dem geheim arbeitenden und keiner öffentlichen Kontrolle unterliegenden Verfassungsschutz ausgeliefert sind.

Sogenannte Erkenntnisse des Verfassungsschutzes

Auszug- Ende:

… wer weiter lesen will, sollte den Grundrechte-Report 2014 bestellen:

http://www.fischerverlage.de/buch/grundrechte-report_2014/9783596030187
oder:
http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/

oder auch im Buchhandel:
Grundrechte-Report 2014, Taschenbuch, ISBN: 978-3-596-03018-7

Es lohnt sich, denn mehr zum Inhalt:
http://www.grundrechte-report.de/2014/inhalt/

Einleitung
Rolf Gössner: „Sicherheitsrisiko Mensch“. Globale Massenüberwachung untergräbt Völker- und Menschenrecht, Rechtsstaat und Demokratie

Dieter Deiseroth: Rechtspolitische Konsequenzen aus der „NSA- Ausspähaffäre“

Nils Leopold: Bestandsdatenneuregelung – der Generalschlüssel zur Internetüberwachung

Moritz Assall: Dein Obdach ist nicht hier. Kein Raum für Wohnungslose am Hamburger Hauptbahnhof

Marei Pelzer: Hauptsache weggesperrt? Abschiebungshaft in Deutschland verletzt EU-Recht

Martin Heiming: Nichts Neues aus der Anstalt. Der Fall Mollath

Ulrich Engelfried: Geschlossen und vergessen? Problematik geschlossener Heime für Kinder und Jugendliche

Ulrike Spangenberg: Ehe = Lebenspartnerschaft ? Familie ? Geschlechtergleichheit. Zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Till Müller-Heidelberg: Keine Glaubensfreiheit im Arbeitsrecht.

Abeer Al-Khafadji: Diskriminierung: der Staat als Vorbild. Ungleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt zehn Jahre nach dem Kopftuchurteil

Sönke Hilbrans: „Wir kotzen gleich!“ Feine Sahne Verfassungsschutz

Sophie Rotino: Ende gut, alles gut? Der „Denkzettel“-Preis ist Ausdruck der Meinungsfreiheit

Sören Böhrnsen: Kriegsrelevante Forschung an deutschen Universitäten. Zum Streit um die Zivilklausel

Ulrich Engelfried: Wie viel Sorge braucht das Kind?

Elke Steven: Polizeiliche Konstruktionen der Gefährdung öffentlicher Sicherheit

Martin Heiming: Tag der Willkür – alle Jahre wieder? Demonstration ohne Demonstranten, Rechtsstaat ohne Rechtsanwälte

Peer Stolle: Polizeiliche Fälscherwerkstatt? – Stadtjugendpfarrer vor Gericht

Volker Eick: Couragierte Frauen – derangierte Dienste. Erneuter Angriff auf Gemeinnützigkeit

Till Müller-Heidelberg: Und nochmals: Streikrecht für Beamte

Udo Mayer: Informationelles Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht? Die Crux mit dem Fragerecht von Arbeitgebern bei Bewerbungen

Heiko Habbe: Lampedusa in Hamburg. Zur Krise des Europäischen Asylzuständigkeitssystems

Berthold Münch: Schutzlos als „refugee in orbit“ in Europa? Von der Flucht aus Afghanistan und Ungarn nach Karlsruhe

Maria Bethke / Dominik Bender: Das Kindeswohl im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem. Kinderrechte gestärkt – und gleich wieder ausgebremst

Stephan Nagel: Zuwanderung: Kommunen verweigern Obdach

Heiner Fechner: Werkverträge im Visier. Frühkapitalistische Ausbeutungsverhältnisse (nicht nur) bei osteuropäischen Arbeitern

Ute Hausmann: 20 Jahre Tafeln – kein Grund zu Feiern

Eva Steffen: Gekürzte Sozialleistungen zur Migrationskontrolle. BVerfG-Urteil zu Asylsuchenden wird ignoriert

Heike Kleffner: NSU-Opferangehörige im Fokus polizeilicher Ermittlungen

Martin Kutscha: Verfassungsschutz – reformieren oder abschaffen?

Udo Kauß: Verfassungsschutz beobachtet RechtsanwältInnen

Helga Lenz: Presse-un-freiheit bei Nazirecherche

Frederik Roggan: Ein klares Zwar – Aber. BVerfG-Urteil zur Anti-Terror-Datei vermeidet Bekenntnis zum Trennungsgebot

Anna Luczak: Dunkles Feld. Polizeigewalt in Deutschland

Marei Pelzer: Richterin gnadenlos. Amtsgericht Eisenhüttenstadt kriminalisiert Flüchtlinge

Rosemarie Will: Der EuGH erweitert die Anwendung der Grundrechtscharta

Matthias Lehnert: Another brick in the wall. Neues EU-Grenzschutzrecht verletzt Menschen- und Flüchtlingsrechte

Katharina Stamm: Ein menschenwürdiges Existenzminimum – auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Johann-Albrecht Haupt: Konkordatslehrstühle – warum kneifen die bayerischen Bischöfe?

Helmut Pollähne: Wahlbehinderung? Zum Ausschluss von Menschen mit psychischen Behinderungen von der Bundestagswahl

Jasper Prigge: Abgeordnete weiter unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Artikel 104 I, II)

Volker Eick: Unmenschliche Behandlung. ‘Erkenntnisse’ aus einem Frankfurter Staatsschutzverfahren

Ulrich Engelfried: Freiheitsentziehung ohne richterliche Kontrolle?

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