Wind, Flaute oder Sturm

Deutschland – Österreich: Selbstverständnis der Ämter für „Verfassungsschutz“. Ein Vergleich.

Auch in Österreich gibt es eine Behörde mit dem Wort “Verfassungsschutz” im Namen: Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (.BVT) ( Internet: http://www.bmi.gv.at )

Das reizt natürlich zu einem Vergleich von Deuschland und Österreich:

Wanderausstellung des BfV: "Es betrifft Dich! Demokratie schützen - Gegen Extremismus in Deutschland" vom 23.02. bis 09.03.2012 in Dortmund-Dorstfeld (Nordrhein-Westfalen).

Der .BVT gibt genauso wie die deutsche Behörde BfV einen jährlichen Bericht heraus. Der letzte Bericht:
www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verfassungsschutz/BVT_VSB_2011_online.pdf

Im Gegensatz zum deutschen Bericht, ist der österreichische sehr allgemein gehalten und spricht keine konkreten Organisationen an, dafür aber auch Themen wie Wirtschaftsspionage. Er ist mit 117 Seiten ausserdem wesentlich kürzer als das deutsche Pendant, das sage und schreibe 474 Seiten umfasst, davon 15 Seiten über DIE LINKE. (MLPD 3 Seiten, DKP 7 Seiten )

Interessant sind auch die Unterschiede der Selbstverständnisse der jeweiligen Behörden, die in den Berichten zum Ausdruck kommen.

In dem Bericht der österreicherischen Behörde Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (.BVT) steht:

Das .BVT agiert überparteilich und orientiert seine Arbeit am Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung. Seine Aufgaben erfüllt das .BVT sachlich, unvoreingenommen und objektiv.

Das deutsche Bundesamt für „Verfassungsschutz“ geht hingegen vom Leitbild der „wehrhaften Demokratie“ aus.

Ausserdem verbreitet das Deutsche „Amt“ auf seiner Website auch Computerspiele für Jugendliche, um wehrhaft die Demokratie zu verteidigen.

Wanderausstellung des BfV: "Es betrifft Dich! Demokratie schützen - Gegen Extremismus in Deutschland" vom 23.02. bis 09.03.2012 in Dortmund-Dorstfeld (Nordrhein-Westfalen).

Zitat aus: http://www.verfassungsschutz.de/de/ausstellungen/ausstellung_es_betrifft_dich/downloads#es_betrifft_dich

Spezialagent Leo Lupix – im Auftrag des Verfassungsschutzes.
Schlüpf in die Rolle des Leo Lupix und tauch hinab in die Berliner Unterwelt, um im Auftrag des Verfassungsschutzes ein geheimes Dokument zu überbringen. Topsecret! Die Zeit arbeitet gegen dich. Hindernisse und Gegner müssen mit Geschicklichkeit überwunden werden. Und auch dein Wissen über den Verfassungsschutz und seine Arbeitsgebiete zählt. Bist du bereit? Dann mach dich gefasst auf eine spannende Zeit als Leo Lupix.

So sieht also Werbung für Nachwuchs-Spitzel aus, die der Schutz und Schild der wehrhaften Demokratie sein sollen.

Und nun eine Gegenüberstellung von Zitaten aus beiden Berichten:

Österreich:
www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verfassungsschutz/BVT_VSB_2011_online.pdf
. Deutschland:
www.verfassungsschutz.de/download/SAVE/vsbericht_2010.pdf
Haltungen

Überparteilichkeit und Objektivität

Das .BVT agiert überparteilich und orientiert seine Arbeit am Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung. Seine Aufgaben erfüllt das .BVT sachlich, unvoreingenommen und objektiv. Allen Strömungen jenseits des demokratischen Spektrums gilt die gleiche Wachsamkeit.
Angemessenheit und Konsequenz Klarheit, Weitsicht und Angemessenheit in Bezug auf die Gefährdungslage sind Leitprinzipien der Arbeit des .BVT. Kriteriengeleitete Bewertungssysteme ermöglichen eine transparente und nachvollziehbare Einstufung der Gefährdung. Sie bilden die Grundlage für die Gefahreneinschätzung, die Erstellung von Strategien und die Vornahme verhältnismäßiger Interventionen, die vom .BVT rechtzeitig und konsequent umgesetzt werden.

Professionalität und Kompetenz

Höchstmögliche Professionalität, beste Ausbildung und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein Garant für vernetztes Denken und effektives Handeln im .BVT. Eine stabile und zugleich flexible Organisationsstruktur ermöglicht, die als nötig erkannten Schritte und Maßnahmen rechtzeitig, konsequent und effizient umzusetzen.

Wertschätzung und Kommunikation

Zielgerichtetes und vertrauensvolles Miteinander erhöht die Effektivität und Qualität der Organisation und ermöglicht zugleich ein gutes Arbeitsklima. Sach- und Teamorientierung sind auf der Grundlage eines professionellen Zugangs und wertschätzenden Umgangs möglich. Im Wissen um den Faktor Mensch ist es wichtig, dass sich die Mitarbeitenden im .BVT wohlfühlen und ihr Motivations- und Leistungspotenzial entfalten können.

VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2011

II. LEITBILD DES .BVT

Transparenz und Kontrolle

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Grundvoraussetzungen für jede Form von Kontrolle. Ausgestattet mit hoheitlichen Kompetenzen ist dem .BVT die Kontrolle der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen und Maßnahmen als Ausdruck seiner rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Verantwortung besonders wichtig. Im Rahmen seiner gesetzlichen Informations- und Verschwiegenheitspflichten verfolgt das .BVT die Haltung:

„So viel Offenheit wie möglich und so viel Geheimhaltung wie nötig“.

. Verfassungsschutz und Demokratie

I. Verfassungsschutz im Grundgesetz

Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland gewährt den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Freiheitsrechten. Diese Rechte stehen als Grundrechte auch Personen zu, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen. Eine klare Grenze ist allerdings dort zu ziehen, wo deutlich erkennbar wird, dass sie dazu missbraucht werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und damit das Fundament dieser Freiheitsrechte zu beseitigen.

Die leidvollen Erfahrungen mit dem Ende der Weimarer Republik haben dazu geführt, dass im Grundgesetz das Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert ist. Dieses Prinzip ist durch drei Wesensmerkmale gekennzeichnet:

  • Wertegebundenheit, d.h. der Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen,
  • Abwehrbereitschaft, d.h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegenüber extremistischen Positionen zu verteidigen, und
  • Verlagerung des Verfassungsschutzes in den Bereich der
    Vorfeldaufklärung, d.h. der Staat reagiert nicht erst dann,
    wenn Extremisten gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
    Der Verfassungsschutz ist somit ein Frühwarnsystem der Demokratie.

Das Prinzip der wehrhaften Demokratie findet in einer Reihe von
Vorschriften des Grundgesetzes seinen deutlichen Ausdruck:

  • Art. 79 Abs. 3 GG bestimmt, dass wesentliche Grundsätze der
    Verfassung – insbesondere der Schutz der Menschenwürde,
    Art. 1 Abs. 1 GG und die in Art. 20 GG enthaltenen Prinzipien
    der staatlichen Ordnung (Demokratie, Föderalismus, Rechtsund
    Sozialstaatlichkeit) – unabänderlich und damit einer
    Änderung auch durch den Verfassungsgesetzgeber entzogen
    sind.
  • Nach Art. 21 Abs. 2 GG können Parteien vom Bundesverfassungsgericht
    für verfassungswidrig erklärt werden, wenn sie
    darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
  • Art. 9 Abs. 2 GG bestimmt, dass Vereinigungen, deren Zwecke
    oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder
    die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen
    den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten
    sind (vgl. Kap. VI).
  • Nach Art. 18 GG kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung
    bestimmter Grundrechte aussprechen, wenn diese
    zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
    missbraucht werden.
  • Art. 73 Nr. 10 Buchstabe b und Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG sind Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden
    des Bundes und der Länder.
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