Deutschland – Österreich: Selbstverständnis der Ämter für „Verfassungsschutz“. Ein Vergleich.
Auch in Österreich gibt es eine Behörde mit dem Wort “Verfassungsschutz” im Namen: Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (.BVT) ( Internet: http://www.bmi.gv.at )
Das reizt natürlich zu einem Vergleich von Deuschland und Österreich:
Der .BVT gibt genauso wie die deutsche Behörde BfV einen jährlichen Bericht heraus. Der letzte Bericht:
www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verfassungsschutz/BVT_VSB_2011_online.pdf
Im Gegensatz zum deutschen Bericht, ist der österreichische sehr allgemein gehalten und spricht keine konkreten Organisationen an, dafür aber auch Themen wie Wirtschaftsspionage. Er ist mit 117 Seiten ausserdem wesentlich kürzer als das deutsche Pendant, das sage und schreibe 474 Seiten umfasst, davon 15 Seiten über DIE LINKE. (MLPD 3 Seiten, DKP 7 Seiten )
Interessant sind auch die Unterschiede der Selbstverständnisse der jeweiligen Behörden, die in den Berichten zum Ausdruck kommen.
In dem Bericht der österreicherischen Behörde Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (.BVT) steht:
Das .BVT agiert überparteilich und orientiert seine Arbeit am Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung. Seine Aufgaben erfüllt das .BVT sachlich, unvoreingenommen und objektiv.
Das deutsche Bundesamt für „Verfassungsschutz“ geht hingegen vom Leitbild der „wehrhaften Demokratie“ aus.
Ausserdem verbreitet das Deutsche „Amt“ auf seiner Website auch Computerspiele für Jugendliche, um wehrhaft die Demokratie zu verteidigen.
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So sieht also Werbung für Nachwuchs-Spitzel aus, die der Schutz und Schild der wehrhaften Demokratie sein sollen.
Und nun eine Gegenüberstellung von Zitaten aus beiden Berichten:
Österreich: www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verfassungsschutz/BVT_VSB_2011_online.pdf |
. | Deutschland: www.verfassungsschutz.de/download/SAVE/vsbericht_2010.pdf |
Haltungen
Überparteilichkeit und Objektivität Das .BVT agiert überparteilich und orientiert seine Arbeit am Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung. Seine Aufgaben erfüllt das .BVT sachlich, unvoreingenommen und objektiv. Allen Strömungen jenseits des demokratischen Spektrums gilt die gleiche Wachsamkeit. Professionalität und Kompetenz Höchstmögliche Professionalität, beste Ausbildung und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein Garant für vernetztes Denken und effektives Handeln im .BVT. Eine stabile und zugleich flexible Organisationsstruktur ermöglicht, die als nötig erkannten Schritte und Maßnahmen rechtzeitig, konsequent und effizient umzusetzen. Wertschätzung und Kommunikation Zielgerichtetes und vertrauensvolles Miteinander erhöht die Effektivität und Qualität der Organisation und ermöglicht zugleich ein gutes Arbeitsklima. Sach- und Teamorientierung sind auf der Grundlage eines professionellen Zugangs und wertschätzenden Umgangs möglich. Im Wissen um den Faktor Mensch ist es wichtig, dass sich die Mitarbeitenden im .BVT wohlfühlen und ihr Motivations- und Leistungspotenzial entfalten können. VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2011 II. LEITBILD DES .BVT Transparenz und Kontrolle Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Grundvoraussetzungen für jede Form von Kontrolle. Ausgestattet mit hoheitlichen Kompetenzen ist dem .BVT die Kontrolle der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen und Maßnahmen als Ausdruck seiner rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Verantwortung besonders wichtig. Im Rahmen seiner gesetzlichen Informations- und Verschwiegenheitspflichten verfolgt das .BVT die Haltung: „So viel Offenheit wie möglich und so viel Geheimhaltung wie nötig“. |
. | Verfassungsschutz und Demokratie
I. Verfassungsschutz im Grundgesetz Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland gewährt den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Freiheitsrechten. Diese Rechte stehen als Grundrechte auch Personen zu, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen. Eine klare Grenze ist allerdings dort zu ziehen, wo deutlich erkennbar wird, dass sie dazu missbraucht werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und damit das Fundament dieser Freiheitsrechte zu beseitigen. Die leidvollen Erfahrungen mit dem Ende der Weimarer Republik haben dazu geführt, dass im Grundgesetz das Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert ist. Dieses Prinzip ist durch drei Wesensmerkmale gekennzeichnet:
Das Prinzip der wehrhaften Demokratie findet in einer Reihe von
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