Solidarische Prozessbegleitung am 1. Dezember
Aufstehen gegen Rassimus Essen ruft zur kritischen Prozessbegleitung auf
Verhandlung am Mittwoch, 1. Dezember, um 11.15 Uhr im Landgericht Duisburg/ König-Heinrich-Platz 1 / 47051 Duisburg
Essen, 23. November 2021. Aufstehen gegen Rassismus Essen ruft zur kritischen Prozessbegleitung am 1. Dezember während einer öffentlich Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg auf. Zwei antifaschistische Aktivisten wehren sich in einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Mülheimer Amtsgerichts aus dem Juli.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorfall, der sich am Rande der Demonstration gegen den AfD-Bürgerdialog am 29. Oktober 2019 an der Zufahrt des Parkplatzes der Mülheimer Stadthalle ereignete. Eine Gruppe von Menschen blockierte mit einem Transparent die Zufahrt, um die Besucher:innen des AfD-Bürgerdialogs an der Teilnahme der Veranstaltung zu hindern. Infolgedessen kam es zu einem Wortwechsel mit einem Autofahrer, der mit seinem SUV auf den Parkplatz fahren wollte. Laut Augenzeug:innen gab dieser plötzlich Gas und fuhr in die Menschenmenge. Mehrere Menschen wurden so auf die Motorhaube gedrückt, einer geriet unter das Auto. Die Demonstrierenden fürchteten, der Fahrer könne Unfallflucht begehen und hinderten diesen bis zum Eintreffen der Polizei am Verlassen der Zufahrt.
Zwei der damals Anwesenden wurden am 5. Juli wegen des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot und Beleidigung schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wurden sie freigesprochen. Die Verurteilten sind in Berufung gegangen.
„Gegen den Autofahrer wurde offensichtlich nie ermittelt. Das ist ein Skandal, den wir so nicht hinnehmen. Dürfen AfD-Anhänger:innen also ungestraft in Menschenmengen reinfahren?“, so Aufstehen gegen Rassismus Essen.
„Nachdem mit dem ersten Urteil antifaschistischer Protest klar kriminalisiert worden ist, hoffen wir nun darauf, dass das Landgericht Duisburg seine Arbeit macht. Wir rufen zur kritischen Prozessbegleitung im Gerichtssaal auf“, erklärt die Aktivengruppe.