Wind, Flaute oder Sturm

Abschiebung in den Iran: Kommentare dazu: Triage, rassistisch

[UPDATE 2.4.2020] Letzte Meldung:
Pro Asyl schrieb

UPDATE ZUM IRAN-ABSCHIEBEFLIEGER!
Am Freitag haben wir über zwei Frauen aus dem Iran berichtet, die eigens mit Charterflieger in die Krisenregion abgeschoben werden sollten. Nun kam die gute Nachricht: Das Flugzeug wird nicht abheben! Die beiden betroffenen Frauen wurden aus der Abschiebehaft entlassen, durften endlich einreisen und können nun die nächsten rechtlichen Schritte von hier vornehmen.

Vielen, vielen Dank an alle, die den Fall unterstützt und darauf aufmerksam gemacht haben. Das war sicher ein wichtiger Faktor dafür, dass die Behörden noch mal zur Besinnung gekommen sind!


Ein „rechter“, menschenfeindlicher Kommentator begrüßte die geplante Abschiebung zweier iranischer Frauen, die diese Woche stattfinden sollte, mit dem Hinweis, dass dadurch „Bürgern unseres Landes“ mehr Chancen auf Krankenbetten zuteil würden.

Tatsächlich sind Rechtsphilosophie:
https://verfassungsblog.de/corona-triage-und-menschenwuerde/
und Rechtspraxis der Bundesregierung zwei ganz unterschiedliche Schuhe.

Triage auf rassistisch.

Die Bundesregierung ist bereit für die Abschiebung zweier Frauen mehr als 100.000 Euro auszugeben, um offenbar damit einer angeblich rassistischen Stimmung in der Bevölkerung entgegen zu kommen:

Hier der Bericht:

https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/abschiebung-corona-101.html

Abschiebung trotz Corona Per Privatjet ins Risikogebiet Stand: 27.03.2020 09:56 Uhr Seit einem Monat sitzt eine Iranerin am Flughafen Frankfurt am Main in Abschiebehaft. Weil es kaum noch Flüge nach Teheran gibt, will die Bundesregierung sie nun im Privatjet ausfliegen. Von Martin Kaul, WDR Sie gibt an, von ihren Brüdern bedroht zu werden: Als die 34-jährige Frau aus dem Iran im Februar den Transitbereich des Flughafens Frankfurt erreicht, wendet sie sich an die deutschen Behörden und beantragt umgehend Asyl. Begründung: Weil sie sich in ihrer Heimat in einen verheirateten Mann verliebte, werde sie nun von ihren Brüdern bedroht und sei in Gefahr. Doch die Beamten glauben ihr nicht. Sie notieren: Ihr Asylgesuch sei „offensichtlich unbegründet“. Die Frau wird in die Haftanstalt am Frankfurter Flughafen gebracht, sie soll zurück in den Iran. Aber wie? Der deutsche Staat findet keine Flüge für sie. Erst der Abschuss einer Passagiermaschine nahe Teheran im Januar und dann die weltweite Corona-Krise, von der Iran bereits früh besonders betroffen war; zahlreiche Fluglinien haben inzwischen ihre Flüge nach Teheran eingestellt. 

Charterflug in der kommenden Woche

Seit einem Monat nun sitzt die Frau bereits in Flughafenhaft, Anfang kommender Woche könnte ihr die „Zurückweisung“ drohen – ziemlich exklusiv. Dann nämlich soll sie in einem eigens für sie und eine weitere Frau gecharterten Flugzeug in den Iran gebracht werden, begleitet von Polizisten, Dolmetschern und medizinischem Personal. Das ist eine besondere Maßnahme. Zwar werden Abschiebe- und Rückführungsflüge von deutschen Behörden häufig im Rahmen von Charterflügen durchgeführt – nur selten aber werden ganze Maschinen für nur ein oder zwei Personen anberaumt. Noch seltener, wenn es weder um besonders kriminelle Täter, noch um Fälle von öffentlichem Interesse geht. 2019 war es dem berüchtigten Bremer Clanchef und Mehrfachstraftäter Ibrahim Miri zuteil geworden, mit einem Privatjet aus Deutschland abgeschoben zu werden – kurze Zeit später wurde er in Bremen wieder vorstellig, ehe er gleich ein zweites Mal allein im Charterflugzeug außer Landes gebracht wurde. Die Rechtsanwaltskanzlei der betroffenen Iranerin wandte sich mit einem entrüsteten Schreiben an das Amtsgericht Frankfurt, das zuvor angeordnet hatte, die Frau weiter in Haft zu halten. Darin fragten die Anwälte, ob es die begleitenden Polizisten und Ärzte in Zeiten der Corona-Krise nicht andernorts brauche – spitz schoben sie fragend nach, ob beabsichtigt sei, dem Flugzeug in den Iran neben den abzuschiebenden Frauen auch medizinisches Gerät für die Bekämpfung der Corona-Krise im Iran mitzugeben. „Deutschland sollte diese Frau als Flüchtling anerkennen, weil die Voraussetzungen dazu vorliegen: Sie wird in Anknüpfung an ihr Geschlecht im Iran bedroht und hat keine Aussicht darauf, dort von den staatlichen Behörden geschützt zu werden“, sagt die Hannoveraner Anwältin der Betroffenen, Susanne Schröder.

Bundesregierung hält an Plänen fest

Auch für die Organisation Pro Asyl ist der Fall besonders. Der Geschäftsführer der Nichtregierungsorganisation, Günter Burkhardt, sagt: „Angesichts der problematischen medizinischen und humanitären Lage aufgrund der Corona-Krise halten wir Abschiebungen in den Iran aktuell für mehr als verantwortungslos.“ Er fordert, nach den eingestellten Abschiebungen innerhalb der EU auch Abschiebungen in Nicht-EU-Staaten bis auf weiteres auszusetzen. Anders gesehen wird das allerdings in der Bundesregierung. Das Auswärtige Amt, das derzeit von Reisen in den Iran zwar abrät und das Land flächendeckend als Corona-Risikogebiet beschreibt, hatte sich eigens mit einer Verbalnote an die Regierung im Iran gewandt, um für das Charterflugzeug eine Start- und Landeerlaubnis in Teheran zu erwirken. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will unbedingt an Abschiebungen festhalten – wohl auch, um zu verhindern, dass aus der Corona-Pandemie eine neue Debatte über Flüchtlinge und innere Sicherheit entsteht. Zwar hatte Seehofer am Montag per Erlass verfügt, dass innereuropäische Abschiebungen aus und nach Dublin-Staaten vorerst ausgesetzt werden. Abschiebungen in Drittstaaten, darauf wies ein Ministeriumssprecher auf Anfrage am Donnerstag allerdings erneut hin, würden weiterhin vollzogen. Zu Einzelfällen wie dem der Iranerin, so der Sprecher, wolle man sich jedoch nicht äußern.

 Wohl Kosten von mehr als 100.000 Euro

Sollte das Flugzeug wie geplant starten, dann wird es nicht billig: Branchenkenner gehen davon aus, dass die Kosten des Sonderfluges die 100.000 Euro-Marke leicht übersteigen könnten, zumal derzeit kaum eine Fluggesellschaft nach dem Abschuss einer Passagiermaschine im Januar gerne in den Iran fliegt. Zwar müssen grundsätzlich die Betroffenen selbst für die Kosten der Rückführungsmaßnahmen aufkommen, in der Praxis ist das Geld aber meist nicht mehr einzutreiben. In Regierungskreisen beruft man sich nun auf das Aufenthaltsgesetz, wonach die Fluggesellschaft die Rückführung zu übernehmen hat, mit der die Frau angereist ist – und damit auch die nun anfallenden Kosten. Das wäre in dem Fall die Lufthansa.

Wer zahlt am Ende?

Doch dass die Fluggesellschaft, die den Iran aufgrund der dortigen Sicherheitslage schon seit Wochen nicht mehr anfliegt, bereit ist, die Kosten zu übernehmen, ist längst nicht geklärt. Aus dem Unternehmen hieß es, man wolle sich nicht zu dem Fall äußern, auch weil noch „juristische Fachfragen zu klären sind“. In Branchenkreisen wird jedoch davon ausgegangen, dass die Lufthansa die Kosten nicht stillschweigend übernehmen wird. Die Luftfahrtbranche ist von der weltweiten Pandemie stark getroffen. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte erst kürzlich laut darüber nachgedacht, aufgrund der Corona-Krise im Zweifel auch Staatshilfen in Anspruch nehmen zu müssen.

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