Materialien zur Sondermüllverbrennungsanlage (SMVA) von Currenta in Leverkusen / Antrag auf Stilllegung
Behördlicher Bericht zum Currenta-Explosionsunglück 2021 in Leverkusen und den resultierenden Umweltauswirkungen, einschließlich Stoffeinleitungen. Typische Widersprüche in diesen Berichten betreffen oft Diskrepanzen zwischen behauptetem Rückhalt und tatsächlicher Einleitung von Löschwasser in den Rhein, sowie Diskrepanzen zwischen Sicherheitsberichten und der Betriebswirklichkeit. Für umfassende Informationen zu den Hintergründen des Unglücks und der Umweltbelastung besuchen Sie die entsprechenden Dokumentationen, etwa auf Landtag NRW. [1, 2, 3, 4]
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-10.pdf
Frage: Fassen Sie bitte zusammen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-10.pdf
Hier ist eine strukturierte Zusammenfassung des behördlichen Berichts (Vorlage 18/10 des Landtags NRW vom 15. Juni 2022) zum Currenta-Explosionsunglück in Leverkusen-Bürrig und weiteren umweltrechtlichen Vorgängen:
1. Teil-Wiederinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage (SMVA)
- Unfallursache: Bei einem aus Dänemark angelieferten, temperaturempfindlichen Abfall fehlten Informationen über die Neigung zur Selbsterwärmung und Zersetzung. Der Abfall wurde oberhalb seiner Selbsterwärmungstemperatur gelagert, was zu Druckaufbau und zur Explosion von Tank 3 führte.
- Sicherheitskonzept für Verbrennungslinie 1 (VA 1): Unabhängige Gutachter (Team um Prof. Dr. Jochum) stuften eine eingeschränkte Teil-Wiederinbetriebnahme als „möglich und verantwortbar“ ein.
- Einschränkungen im Betrieb:
- Ausschluss von sich selbst zersetzenden oder beheizbaren Abfällen.
- Flüssige Abfälle werden ohne Nutzung eines Tanklagers direkt aus Tankwagen verbrannt.
- Drastische Reduzierung auf maximal 31 bekannte, lokale Abfallströme aus NRW.
- Verpflichtung der Abfallerzeuger zu erweiterter Deklarationsanalytik (Prüfung der Wärmeempfindlichkeit) und zusätzliche Sofortanalytik bei der Annahme.
- Behördliche Umsetzung: Immissionsschutzrechtlich gab es keine Handhabe für ein Verbot der Wiederinbetriebnahme. Die Bezirksregierung Köln erließ jedoch eine Ordnungsverfügung, um die gutachterlichen Sicherheitsanforderungen rechtlich durchzusetzen und vollstreckbar zu machen.
2. Grundwasserentnahmemengen und abgelaufene Wasserrechte
- Mengenüberschreitung: Currenta überschritt im Jahr 2021 die bewilligte Jahresentnahmemenge für Brauchwasser am Horizontalfilterbrunnen Worringen (Köln) unzulässigerweise um 2,4 Mio. m³. Laut Betreiber wurde dies von der Messwarte nicht rechtzeitig erkannt. Akute Gefährdungen des Grundwasserleiters wurden behördlich verneint.
- Abgelaufene Rechte: Die wasserrechtlichen Bewilligungen zur Grundwasserentnahme für die Chemparks Dormagen und Leverkusen sowie das Wasserwerk Hitdorf waren zum 31.10.2021 abgelaufen. Verfahrensfähige Neuanträge wurden von Currenta erst im März 2022 eingereicht.
- Rechtliche Duldung: Die Bezirksregierung Köln untersagte die Entnahmen nicht, da dies als unverhältnismäßig eingestuft wurde. Die ungenehmigten Entnahmen werden im bisherigen Umfang behördlich geduldet, während die neuen Zulassungsverfahren (inklusive Umweltverträglichkeitsprüfungen) laufen.
3. Boden- und Grundwasserverunreinigungen
- Außerhalb des Werksgeländes: Das LANUV geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass außerhalb des Werksgeländes keine relevanten Schadstoffeinträge in Böden oder Pflanzen stattgefunden haben.
- Innerhalb des Werksgeländes (Schadenszentrum): Orientierende Untersuchungen der TAUW GmbH wiesen erhebliche Belastungen im Boden und Grundwasser nach:
- PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen): Durch den massiven Einsatz fluortensidhaltiger Löschschäume (AFFF) ist kontaminiertes Löschwasser im unbefestigten Boden versickert. Es wurden zudem Hinweise auf einen PFAS-Altschaden aus einem Brand im Jahr 2010 gefunden.
- Weitere Stoffe: Punktuelle Funde von BTEX (Benzol, Toluol etc.), Chlorbenzol, halogenfreien Lösungsmitteln und PAK (z. B. Benzo[a]pyren). Im Grundwasser wurden zudem Chlorbenzole und BTEX (vermutlich Sickerwasser der Deponie Bürrig) sowie das Pflanzenschutzmittel Clothianidin im Anstrom nachgewiesen.
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen:
- Ein unkontrolliertes Abströmen des belasteten Grundwassers in den Rhein wird aktuell durch bestehende Sicherungsbrunnen und eine Dichtwand zur Deponiesicherung verhindert.
- Da die Fließzeit vom Schadensort zu den Sicherungsbrunnen auf ca. 15 Monate geschätzt wird, musste bis September 2022 eine Abreinigungseinrichtung für PFAS installiert werden, um einen ungefilterten Übertritt in die Kläranlage zu verhindern.
- Ein weiterer Sanierungsbrunnen direkt am Schadenszentrum wurde geplant, um die Ausbreitung des Neuschadens zu minimieren.
Möchten Sie, dass ich bestimmte Abschnitte – beispielsweise die wasserrechtliche Duldung oder das Sicherheitsmanagement der Wiederinbetriebnahme – unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten detaillierter analysiere oder auf potenzielle Angreifbarkeit prüfen?