21.3.2012 in Herne: Solidarität gegen Standverbot für die MLPD am 1. Mai
Am 21. März 2012 hat die Räumung eines MLPD-Standes im Herne ein juristisches Nachspiel.
in Herne wurde am 1.Mai 2011 ein MLPD-Stand durch die Polizei geräumt:
Aber auch in Essen wurde am 1.Mai der Stand der MLPD nur geduldet. Wir berichteten:
Mehr zum Verfahren am 21.März 2012 in Herne:
http://www.weispfenning.eu/attachments/File/MLPD_Herne_Februar_2012_wegen_Mai_2011.pdf (Link funktioniert nicht mehr)
Aus: www.rf-news.de/2011/kw17/aufmacher-1.-mai/
In Herne ging der DGB-Ortsvorstand dagegen so weit, den MLPD-Stand von der Polizei abräumen zu lassen. In einer Korrespondenz heißt es dazu: „Dies stieß auf großen Protest seitens der Umstehenden und wurde zu dem Gesprächsthema auf dem Platz. Auf völliges Unverständnis stieß, dass ausdrücklich jede Begründung für das Vorgehen verweigert wurde. Gegen Peter Weispfenning (MLPD) soll sogar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Er erklärte dazu gegenüber der ‚WAZ‘: ‚Es darf nicht Schule machen, dass in der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung gegen unterschiedliche politische Ansichten mit Polizeieinsätzen und Kriminalisierung vorgegangen wird. Die deutsche Arbeiterbewegung darf sich nie wieder feindlich aufspalten lassen in Kommunisten, Sozialdemokraten und andere Strömungen. Diese bittere Lehre sollte jeder aus 1933 gezogen haben.‘ Die MLPD fordert nun eine Zusage, dass im nächsten Jahr wieder ‚vernünftig und demokratisch‘ zusammengearbeitet wird.“
Am 21. März 2012 findet nun in Herne ein Prozess statt, der für die demokratischen Rechte und Freiheiten grundsätzliche Bedeutung hat. Peter Weispfenning (MLPD) klagt gegen einen Bußgeldbescheid der von SPD und Bündnis90/Die Grünen regierten Stadt Herne. Er lautet auf 200 Euro Strafe – nur weil die MLPD am 1. Mai 2011 wie seit ca. 20 Jahren üblich einen Informationsstand bei der Mai-Kundgebung durchführte. 200 Euro für nicht einmal zwei Quadratmeter?
Stadt, Polizei, Staatsanwaltsschaft und Gericht maßen sich an, darüber zu entscheiden, welche Kräfte der Arbeiterbewegung am 1. Mai auftreten dürfen. Angeblich hätte für den Info-Stand bei der Stadt extra eine „Sondernutzungserlaubnis“ beantragt werden müssen. Bei keinem anderen der zahlreichen Info-Stände wurde das aber jemals gefordert. Die „Sondernutzungssatzung“ der Stadt Herne hat sogar festgelegt, dass bei solchen Kundgebungen für „Aufbauten“ und ähnliches ohnehin keine „Sondernutzungserlaubnis“ notwendig ist.
Der einzig wirkliche „Grund“ für das Vorgehen des Staatsapparats ist der Antikommunismus gegen die revolutionäre, sozialistische Partei MLPD. Ihn hatte schon Thomas Mann als „Grundtorheit des (letzten) Jahrhunderts“ bezeichnet. Der Antikommunismus ist bislang in Deutschland aber kein Rechtsgrund für solch politisch motivierten Verbote! Während weltweit Millionen für Freiheit und Demokratie auf die Straße gehen, wird hier in Herne „Freiheit und Demokratie“ mit Füßen getreten. Und das am 1. Mai, dem gemeinsamen internationalen Kampftag der Arbeiterklasse, dessen Idee im Übrigen auf den Kommunisten Friedrich Engels zurückgeht.
Am 1. Mai 2011 hatte die Polizei auf Anweisung des Polizeipräsidiums den MLPD-Stand gegen den Protest vieler Gewerkschafter sogar geräumt – während der gleiche Staatsapparat Neofaschisten und ihre Terrorakte duldet und sogar fördert. Ein solch undemokratisches Vorgehen gab es 2011 nur in unserer Stadt. Es darf nicht sein, dass Herne bundesweit zum Vorreiter der Spaltung der Arbeiterbewegung wird!
Es war spalterisch und unverantwortlich, dass von Verantwortlichen des Herner Ortsvorstands des DGB aus parteipolitischen Erwägungen der Polizei auch noch die illegale „Anweisung“ zur Räumung gegeben wurde. Bis heute steht dazu eine Entschuldigung und die Zusage zu einer Rückkehr der jahrelangen demokratischen Zusammenarbeit aus, die aber dringend nötig ist, damit sich so etwas 2012 nicht wiederholen kann. Niemals darf die Arbeiterbewegung wieder in ihrer Aktionseinheit gespalten werden! Das ist eine zentrale Lehre aus der Spaltung der Arbeiterbewegung als Wurzel ihrer Niederlage gegen den Hitlerfaschismus 1933. Im Kampf für höhere Löhne und gegen Hartz IV, für die Ächtung der Neofaschisten, gegen imperialistischen Krieg, gegen die verschärfte Abwälzung der Krisenlasten angesichts des Scheiterns des imperialistischen Krisenmanagements ist die Arbeitereinheit herausgefordert.
Niemand hat das Recht, Kräfte der Arbeiterbewegung am 1. Mai auszugrenzen. Würde das bei der MLPD Schule machen, wer wäre der Nächste? So wurde am 1. Mai 2011 in Herne auch dem überparteilichen Frauenverband Courage ein Stand verweigert, nur weil der sich nicht von der Mitarbeit von MLPD-Frauen abgrenzt.
Unterstützt das Recht auf freie Meinungsäußerung!
Für den 1. Mai als gemeinsamer Kampftag der Arbeiterklasse!
Gib Antikommunismus keine Chance!
Solidarität mit Peter Weispfenning und der MLPD!
Kommt zum Prozess am 21. März!
Mehr Informationen unter www.weispfenning.eu („Veröffentlichungen“)
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