Wind, Flaute oder Sturm

Stellungnahmen gegen das Flaggenverbot

Quelle:
www.dielinke-nrw.de/…/presseerklaerungen/…/geheim-erlass-behindert-versammlungsfreiheit-fuer-kurden/

Die NRW-LINKE wirft Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor, Versammlungen mit kurdischem Bezug rechtswidrig behindern zu wollen. De Maizière müsse ein Rundschreiben seiner Behörde vom 2. März 2017 zu verbotenen Symbolen der kurdischen Arbeiterpartei PKK vollständig öffentlich machen. „In der Anlage zu seinem Rundschreiben konkretisiert das Innenministerium, welche Kennzeichen und Symbole in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden dürften, weil sie angeblich unter das Verbot der PKK fallen“, erläutert der innenpolitische Sprecher der NRW-Linken, Jasper Prigge.

„An Verbote kann man sich aber nur halten, wenn man weiß, was genau verboten ist. Genau das will das Innenministerium aber nicht veröffentlichen. Damit wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.“

Jasper Prigge hatte unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums angefordert. Das Schreiben selbst ist online verfügbar, nicht aber die Anlage. Das Ministerium lehnte den Antrag ab, die PKK könne sich bei Bekanntwerden des Rundschreibens an diesem ausrichten, so dass „effektive versammlungsrechtliche Maßnahmen weiter erschwert würden“, heißt es in dem beigefügten Ablehnungsbescheid. Prigge wird nun Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

„Offensichtlich will das Ministerium kurdische Versammlungen unabhängig davon verbieten, ob deren Teilnehmer gegen das PKK-Verbot verstoßen wollen. Anders ist diese Geheimniskrämerei nicht zu erklären“, kritisiert Prigge.

DIE LINKE in NRW warnt, es könne zu ähnlichen Vorfällen kommen wie in Essen vor wenigen Tagen. Dort verbot die Polizei eine Versammlung anlässlich des kurdischen Neujahrsfests eineinhalb Stunden vor deren Beginn, weil nicht auszuschließen sei, dass „auf der Versammlung verbotene PKK-Symbole“ getragen werden würden. Prigge weiter: „Wir halten derartige Verbote für genauso falsch wie das PKK-Verbot an sich. Aber Veranstalter müssen zumindest in die Lage versetzt werden, sich an dem Verbot auszurichten und ihren Teilnehmern im Vorfeld mitzuteilen, welche Symbole nicht gezeigt werden dürfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sie im Unklaren gelassen werden, um ihnen dann im Nachhinein die lange Nase zu zeigen und ein Versammlungsverbot auszusprechen. Ein solcher Umgang mag eine Gefälligkeit gegenüber Erdogan und der AKP sein, dem hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit wird er nicht gerecht.“

Quelle:
https://www.jungewelt.de/artikel/307377.haftstrafe-f%C3%BCr-kurden.html

Per Erlass des Bundesinnenministers fallen die Symbole von YPG und YPJ seit Monatsbeginn unter das PKK-Verbot. Diese Zeichen könnten von der PKK propagandistisch für ihre Ziele benutzt werden, begründete das Bundes­innenministerium die Ausweitung des Verbots am Freitag in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage der Linke-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke. »Ich bin stolz darauf, dass auch die Fahne meiner Partei immer wieder auf Demonstrationen für Rojava und gegen das Verbot der PKK gezeigt wird. Will das BMI deswegen auch unsere Fahne verbieten?« kommentierte Jelpke die Mitteilung der Regierung. Statt weitere Organisationen zu kriminalisieren, müsse das anachronistische PKK-Verbot aufgehoben werden, forderte sie.

Zitat aus:
yxkonline.com/index.php/8-news/698-stellungnahme-der-yxk-zum-flaggenverbot

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Mit dem fünfseitigen Schreiben des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) an die Bundesländer verbietet dieser das Zeigen jeglicher Fahnen von legalen kurdischen Institutionen, welche sich unter dem Dach des Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen (NAV-DEM) in Deutschland organisieren und politische Arbeit leisten.

Das Verbot beinhaltet insgesamt 33 Symbole wie z.B. auch das Symbol unseres Verbandes YXK (Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V.) und dem dazu gehörigen autonomen Frauenflügel JXK (Studierende Frauen aus Kurdistan). Der Schwerpunkt unserer Arbeiten liegt darin, politische Geschehnisse in der Türkei sowie deren Zusammenhang mit der Politik der deutschen Bundesregierung hauptsächlich an den Universitäten zur Diskussion zu stellen. Als größter kurdischer Studierendenverband Europas sind wir nicht nur an deutschen Universitäten vertreten, sondern haben auch Ortsgruppen in Frankreich, England und Österreich. Der Verband der Studierenden aus Kurdistan sowie auch die Studierenden Frauen aus Kurdistan sehen die Notwendigkeit, eine gerechtere Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Toleranz unter ethnischen, religiösen oder anderen Gemeinschaften zu etablieren.

Ein Verbot unserer Flaggen und Symbole entzieht sich jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Die Argumentation des Bundesinnenministeriums für die Legitimation dieses Verbotes ist nicht nachvollziehbar und unterstreicht erneut die massive Einflussnahme der türkischen Regierung auf die deutsche Innenpolitik. Es ist ein Unding, dass die deutsche Bundesregierung mit dem Verbot und dem damit zusammenhängenden Ausbau der Kriminalisierung kurdischer Institutionen die Politik Erdogans unterstützt und somit in der BRD gleiche Prinzipien übernimmt, wie sie die türkische Regierung gegen KurdInnen und Andersdenkende anwendet. Die BRD betreibt hier eindeutig eine heuchlerische Politik. Verhaftungen von JournalistInnen und Oppositionellen in der Türkei werden kritisiert und führen zur „Besorgtheit“. Im eigenen Land wird jedoch nicht anders vorgegangen.

Auch das Symbolverbot der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ, welche international als effektivste Kraft gegen den IS anerkannt sind, zeigt die inkonsequente Haltung der deutschen Bundesregierung und ihre enorme politische Abhängigkeit vom Erdogan-Regime. Des Weiteren ist auch zu erwähnen, dass die YPG/YPJ in ihrem Kampf gegen den IS nicht nur von der Internationalen Koalition unterstützt werden, sondern ebenso treibende Kraft für eine friedliche Lösung im Nahen und Mittleren Osten sind. Das Symbolverbot jeglicher demokratischer Kräfte, ob nun YPG/YPJ, PYD oder gar YXK/JXK zeigt also, dass die deutsche Bundesregierung genauso wenig an einer friedliche Lösung der Kurdenfrage interessiert ist wie die Türkei. Während unter dem Erdogan-Regime täglich Menschenrechtsverletzungen begangen werden (kürzlich auch von den UN bestätigt), tausende von Menschen eingekerkert und ermordet werden, verstärkt die deutsche Bundesregierung die Kriminalisierung derer, die vor dem Erdogan-Regime flüchten bzw. ihm gegenüber eine demokratische Opposition bilden.

Als Verband der Studierenden aus Kurdistan – YXK und Studierende Frauen aus Kurdistan – JXK lehnen wir dieses Verbot ab! Statt KurdInnen in Deutschland immer stärker zu kriminalisieren, statt die einzigen effektiven demokratischen Kräfte im Nahen und Mittleren Osten zu kriminalisieren sollte die Bundesregierung zum einen den politischen Dialog mit Kräften wie dem Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen (NAV-DEM) suchen und zum anderen die Waffenlieferungen an die Türkei, welche eine indirekte Waffenlieferung an den IS ist, beenden!

Wir nehmen diese Kriminalisierung nicht hin und lassen uns von ihr nicht provozieren. Unsere Fahnen können genauso wenig verboten werden wie unsere Existenz.

Wir sind die YXK. Die YXK ist grün-rot-gelb.

13.03.2017, Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V. – YXK

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