Wind, Flaute oder Sturm

Essener FDJ-Prozeß: Fortsetzung am 11. Dezember 2012


Am 11.Dezember 2012 um 13:30 Uhr wird ein Prozess gegen ein Mitglied der FDJ fortgeführt. Dem Beklagten wurde vorgeworfen, am 12.Mai 2012 auf einer Demonstration zum Gedenken an Philipp Müller bei einer Personalienfeststellung wegen des angeblichen Verdachts einer Straftat nach §86a einem Polizisten auf die Nase geschlagen zu haben.

Der wichtigste Zeuge, ein Polizist, dessen Nase angeblich von dem Angeklagten verletzt worden sei, ( bei der Personalienfeststellung wegen des angeblichen Verdachts einer Straftat nach §86a ) war bei der ersten Verhandlung am 26.10.2012 nicht anwesend. Der Richter stellte fest, dass dieser kein ärztliches Attest vorgelegt habe. Es gibt auch keinen Polizeibericht von dieser Demo, wo dieser Vorfall erwähnt worden sei. Deshalb legte der Richter die Einstellung des Verfahrens nahe. Der Staatsanwalt wollte aber darauf nicht eingehen.

Deshalb geht es weiter, möglicherweise diesmal mit dem angeblich an der Nase getroffenen Polizisten. Die Verteidigung kündigte an, in diesem Fall einen Antrag auf Wortprotokoll zu stellen, und diesen Zeugen dann vereidigen zu lassen:

11. Dezember 13:30 Uhr
Amtsgericht Essen (Zweigertstr. 52, 45130 Essen)
3. Etage, Sitzungssaal B25

Rückblick

Am 26.10.2012 hatte ein Prozeß vor dem Essener Amtsgericht an die Ereignisse des 12.Mai 2012 erinnert, an dem von der Essener Polizei viele Menschen mit FDJ-Abzeichen wegen des Verdachts einer Straftat nach §86a kontolliert worden waren.
( http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html )

Dieses Schauspiel hatte sich am 26.10.2012 in der Gerichtsverhandlung beim Essener Amtsgericht wiederholt:

Eine Personalienaufnahme von anwesenden Gästen, die mit FDJ-Hemden bekleidet waren: Wieder wegen des “Verdachts einer Straftat nach §86a”

Wegen des Verdachts! Da wird schon seit Jahren geprüft, ob der Verdacht zutrifft, nie wird jemand deswegen verurteilt aber dennoch werden immer wieder gerne Personalien deswegen aufgenommen.

Der Richter berief sich bei seinem “Verdacht” auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm aus dem Jahre 1985.

Der Verteidiger hielt dagegen, dass mit dem Einigungsvertrag 1990 dieses Urteil ungültig geworden sei, und die FDJ nicht mehr verboten ist.

Tatsächlich wurden auch nur Personalausweise kontrolliert, aber nicht verlangt, dass die Hemden ausgezogen werden oder die FDJ-Symbole überklebt werden.

Es ist ein Skandal, ausgerechnet einer zugelassenen Jugendorganisation, die in der Tradition der Völkerverständigung, des Antifaschismus und der Demokratie steht, die öffentliche Verwendung ihrer Symbole unter Berufung auf §86a unter Strafandrohung zu stellen.

Der §86a wurde in dem Begründungstext des Gesetzentwurfs im Jahre 1994 ausdrücklich zur besseren Bekämpfung rechtsextremistischer und ausländerfeindlicher Organisationen und ihrer Propaganda in das Strafgesetzbuch eingefügt.

Dies gilt es klarzustellen und künftig entsprechend danach zu verfahren,
statt es Neonazis zu erlauben am 9.November mit Fackeln auf dem Weberplatz zu demonstrieren!


Pressemitteilung der FDJ
linksdiagonal.de/wp-content/uploads/2012/10/121026_pm_fdj_zum_fdj_prozess.pdf

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