Wind, Flaute oder Sturm

mit Paragraf 15 Abs. 2 Versammlungsgesetz: gegen Linke

[Update 17.8.2019] https://www.rf-news.de/2019/kw33/details-zu-plan-a-und-plan-b


https://www.rf-news.de/2019/kw33/skandalurteil-des-verwaltungsgerichts-weimar

Das Gericht bemüht für seine haarsträubende Konstruktion Paragraf 15 Abs. 2 Versammlungsgesetz. Doch dieser Paragraf richtet sich ausdrücklich gegen faschistische Aufmärsche an antifaschistischen Gedenkorten!

Ulla Jelpke:

„…dass die im Geiste des Antikommunismus und der unwissenschaftlichen Totalitarismustheorie vorgebrachte Verbotsbegründung unschwer auch gegen andere sozialistische und kommunistische Vereinigungen Anwendung finden kann. Es sollte daher »von allen demokratischen und antifaschistischen Kräften zurückgewiesen werden«.

Zitiert aus dem Neuen Deutschland (ND):
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1124362.ernst-thaelmann-thaelmann-vor-gedenken-geschuetzt.html oder https://www.jungewelt.de/artikel/360801.kritik-an-verbot-von-mlpd-veranstaltung.html
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