Wind, Flaute oder Sturm

19.6.2013: Prozess in Berlin / 86a StGB

Am 19.06.13
Um 11:30 Uhr
Im Amtsgericht Tiergarten
(Turmstraße 91, 10559 Berlin)
Raum 863

Aus dem Flugblatt:

Innerhalb weniger Monate wurden mehrere Verfahren in unterschiedlichen Städten wegen des Zeigens des Emblems der Freien Deutschen Jugend (FDJ) eingeleitet.

Am 19. Juni beginnt der erste Prozess gegen zwei Mitglieder der FDJ, die dafür nach §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen) angeklagt sind.

Konkreter Anlass für den Prozess am 19. Juni ist eine Aktion der FDJ in Berlin.



Mit diesem Transparent nahmen FDJler am 13. August 2012 an den offiziellen Mauergedenkfeiern in Berlin teil. Offenbar war diese Warnung vor dem Krieg Grund genug das Verfahren einzuleiten. Dies ist nicht der erste Versuch und wahrscheinlich auch nicht der letzte, gegen eine Jugendorganisation vorzugehen, die seit acht Jahrzehnten gegen Krieg und Faschismus kämpft.

Dieser Prozess passt auch gut in diese Zeit, da aktuell darüber debattiert wird, sämtliche Zeichen der DDR zu verbieten und somit nachträglich einen ganzen Staat, mit all seinen Organisationen und den Menschen, die darin lebten zu delegitimieren.

Die FDJ wurde von Jugendlichen, die vor dem Hitler-Faschismus ins Exil fliehen mussten gegründet. Zuerst 1936 in Paris, 1938 in Prag, später in London und in unzähligen weiteren Städten in der ganzen Welt. Es waren kommunistische, sozialdemokratische, christliche und andere antifaschistische Jugendliche, die sich zur FDJ zusammenschlossen und damit die Lehre aus der schädlichen Spaltung der Arbeiterjugendbewegung im Kampf
gegen den Faschismus zogen. Unser Zeichen, die aufgehende Sonne tauchte erstmalig in London auf und ist seither das Emblem der Freien Deutschen Jugend. Nach der Befreiung vom Hitler-Faschismus 1945 entstanden
FDJ Gruppen in allen Besatzungszonen und schnell wurde die FDJ zur größten antifaschistischen Jugendorganisation.

Sie kämpfte gegen die Restauration des deutschen Imperialismus und für ein friedliches, antifaschistisch-demokratisches und geeintes Deutschland. Kurz nach der Spaltung in BRD und DDR, wurde die FDJ in Westdeutschland 1951 wegen ihres Kampfes gegen die Wiederbewaffnung der BRD verboten. Im Osten war die FDJ maßgeblich am antifaschistisch-demokratischen Aufbau der DDR beteiligt und bestand bis zu ihrem Ende. In der BRD gaben Teile der revolutionären Jugend den Kampf gegen das Verbot der FDJ in Westdeutschland nie ganz auf. Es waren genau diese Teile, die nach der Annexion der DDR durch die BRD um Aufnahme in die bestehende FDJ im Osten baten.

Seither besteht die FDJ wieder in beiden Teilen Deutschlands und kämpft gegen den Kriegs- und Annexionskurs des deutschen Imperialismus und für die Vereinigung der revolutionären Jugend. Es waren die Herrschenden der BRD selbst, die sich durch ihre Annexion der DDR, die FDJ eingebrockt haben. Im Einigungsvertrag festgehalten und durch das Bundesinnenministerium bestätigt. Deswegen sagen wir: „Ihr könnt uns nicht verbieten!“ Juristisch nicht, aber auch politisch nicht, denn wir lassen uns nicht verbieten, nicht unser Emblem, nicht unsere Organisation und nicht unseren Kampf gegen Krieg und Faschismus.

Möge der Prozess so oder so ausgehen, die Zukunft gehört uns.

Deswegen erklären wir:
,,,

Consent Management Platform von Real Cookie Banner