MLPD klagt gegen: „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr?“
Update 2.8.2012: der angekündigete Film über die Pressekonferenz:
Pressekonferenz zur Verleumdungsklage der MLPD
Die ersten 25 Minuten spricht Stefan Engel. Dann kommt Rechtsanwalt Peter Weispfenning zu Wort. Mit diesem Link wird der Film ab der 25.sten Minute abgespielt: http://youtu.be/Dj7yqkTUsMc?t=24m50s
Heute reichte die MLPD eine Klage beim Landgericht Essen gegen Auszüge des Buchs „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr?“ ein.
Es wurde verfasst von van Hüllen und Bergsdorf, ehemals langjährig führenden Verfassungsschutz- bzw. Innenminsteriumsmitarbeiter.
Es rechtfertigt die Ausrichtung der Geheimdienste und Sicherheitsapparate auf den Kampf gegen alles Fortschrittliche, Linke und Revolutionäre.
Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD, erläuterte heute auf einer Pressekonferenz:
„Der Inlandsgeheimdienst gibt vor, zu ‚informieren‘ – tatsächlich diffamiert er die MLPD und manipuliert die öffentliche Meinung. Das hat rechtlich für die sogenannten ‚Verfassungsschützer‘ gemeinhin keine Auswirkungen – aber für die Betroffenen. Die Expertisen des Verfassungsschutzes richten Medien aus, werden von vielen als erste, vermeintlich seriöse Quelle zur MLPD herangezogen.
Mit den diffamierenden, falschen und verleumderischen Aussagen zur MLPD und meiner Person ( siehe die Pressemitteilung der MLPD vom 26.07.2012 ) haben die Autoren aber einen Fehler gemacht.
Sie haben sie unter ihrem Namen als normales Buch veröffentlicht und können sich nicht mehr hinter der grauen Mauer der Geheimdienste verbergen. Nun müssen sich diese grauen Eminenzen des Geheimdienstes an Recht und Gesetz messen lassen.“
Engel sieht die Klage auch als Beitrag gegen „eine gefährliche Veränderung der Rolle der Geheimdienste in der Gesellschaft“: „Die Väter des Grundgesetzes hatten ihre Rolle klar begrenzt auf reine Informationsgewinnung.
Das war eine wichtige Lehre aus dem Faschismus, in dem die GESTAPO geheimdienstliche, politische und polizeiliche Operationen verband.
Dieses Trennungsgebot der Verfassung wird immer weiter ausgehöhlt und dem Verfassungsschutz ein politisches Mandat zugeteilt; seine Verleumdungen erhalten sogar Rechtscharakter. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 würde bereits die bloße Nennung in einem von 17 Verfassungsschutzberichten unmittelbar über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden. Es ist ein Skandal, dass der tief in den NSU-Sumpf verstrickte Verfassungsschutz künftig sogar noch mehr Macht erhalten soll.“
Engel begrüßte die wachsende Kritik am Verfassungsschutz und an der „Staatsreligion Antikommunismus“: „Bereits 95 Organisationen haben sich zusammengetan, um gegen das neue Jahressteuergesetz zu protestieren. Bis hinein in bürgerliche Kreise hat die Antikommunismus-Kampagne des Europarats von 2006 mittlerweile eine Gegenbewegung herausgefordert: Die Anti-Antikommunismus-Bewegung. Mit unserer Klage verteidigen wir unsere Rechte und greifen die Methoden der Geheimdienste an. Wir wollen damit auch einen Beitrag zu dieser wichtigen gesellschaftlichen Bewegung leisten.“
Rechtsanwalt Peter Weispfenning stellte die Klageschrift der MLPD vor, die Sie hier herunterladen können: (www.rf-news.de/2012/kw31/Verleumdungsklage%20der%20MLPD.pdf).
Ausschnitte aus der Pressekonferenz werden morgen auf youtube veröffentlicht. (www.youtube.com/mlpdde).