Nachlese zum 1. Mai in Herne

MLPD-Prozeß in Herne: 21.3.2012, 9:45 Uhr

aus Rote Fahne 44/2011:

Die verzweifelte Suche von Stadt und Polizei nach einem „Rechtsverstoß“

Nachlese zum 1. Mai in Herne

Rote Fahne 44/2011 (S.16)

Herne (Korrespondenz): 200 Euro Bußgeld plus 20 Euro Gebühren fordert die Stadt Herne als „Buße“ für einen MLPD-Stand bei der dortigen Mai-Kundgebung 2011. Den hatte die Polizei auf Anweisung des DGB-Ortsvorstands (Fregin, Arndt, Kerkemeier) geräumt (siehe RF 18/2011). Eine Begründung dafür wurde ausdrücklich verweigert. Es bleibt ein einziger „Grund“: Der Antikommunismus, verbunden mit einer schon fast zwanghaften MLPD-Phobie. Gleich mit verboten wurde der Info-Stand des überparteilichen Frauenverbands Courage, der sich weigert, MLPD-Frauen auszugrenzen (übrigens die einzige Frauenorganisation, die einen Info-Stand durchführen wollte!). Das stieß am 1. Mai und in der Zeit danach auf breite Kritik, bis hin zu Mitgliedern des Ver.di-Orts- und Bezirksvorstands, SPD-Funktionären und vielen anderen Gewerkschaftern und Demokraten.

Rote Fahne 44/2011 (S.17)

Auf besondere Empörung stieß, dass erstmals nach dem II.Weltkrieg in Herne Polizei am 1. Mai gegen Teile der Arbeiterbewegung eingesetzt wurde – und das auch noch auf Anweisung aus dem DGB-Ortsvorstand. Alle Akteure der Räumung stehen also unter massivem Rechtfertigungszwang. Krampfhaft wird nach irgendeinem Verstoß der MLPD gegen irgendwelche Vorschriften gesucht. In Deutschland ist purer Antikommunismus nämlich (noch?) kein rechtlich ausreichender Grund für polizeiliches Eingreifen. Die Posse nimmt ihren Lauf

– doch der Reihe nach:

1. Akt:

Vor Ort erklärt die Polizei am 1. Mai, sie setze hier das „Hausrecht“ des „Versammlungsleiters“ durch. Nur: Es gibt nun mal (mangels „Haus“) kein
„Hausrecht“ bei Versammlungen unter freiem Himmel. Gegen das feudalistische „Herr im Haus“-Prinzip setzten die Revolutionen 1848 und 1918 demokratische Rechte im Versammlungswesen durch, nach denen man sich versammeln darf, dabei auch kritische Meinungen äußern kann.

2. Akt:

In der darauf erstellten „Ordnungswidrigkeiten-Anzeige“ der Polizei wird ein angeblicher Verstoß gegen das „Versammlungsgesetz – Störung/Ordnerzahl/ entsandte Polizeibeamte“ behauptet. Nur lag weder eine „Störung“ vor (damit sind z. B. anhaltende, laute Unterbrechungen gemeint), noch hatte der Vorgang irgend etwas mit der „Ordnerzahl“ o. Ä. zu tun.

Zum „Sachverhalt“ hieß es dort: „Herr Weispfenning – gegen Peter Weispfenning/MLPD richten sich die angedrohten Strafen persönlich (Anm. der Redaktion – nahm als MLPD-Mitglied an der öffentlichen 1. Mai-Kundgebung des DGB-Kreises Herne teil). Obwohl ein schriftliches Verbot des DGB-Kreises vorlag, baute er einen Info-Tisch der MLPD auf und verteilte Flyer.“ Weder ist aber bei Versammlungen die Teilnahme von MLPD-Mitgliedern verboten noch das Verteilen von Flyern (was gerade typischerweise dazugehört). Erst recht gilt das politisch am 1. Mai, dem Tag der internationalen Arbeitereinheit, die heute mehr denn je gefordert ist. Auch der Aufbau eines Info-Tisches ist bei Versammlungen nicht untersagt. Hinzu kommt, dass noch nicht einmal das behauptete „schriftliche Verbot“ vorlag.

3. Akt:

Diese Anzeige wird am 26. Mai an das Ordnungsamt der Stadt Herne abgegeben. Dort muss ein Sachbearbeiter bemerkt haben, dass die Vorwürfe der Polizei rechtlich völlig haltlos sind. Am 5. Juli heißt es dann in einer „Anhörung zur Ordnungswidrigkeit“: „Peter Weispfenning“ hätte doch glatt „einen Informationsstand der MLPD aufgebaut … und Flyer (verteilt) …, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Sondernutzungserlaubnis zu sein. Eine Sondernutzungserlaubnis wurde trotz schriftlicher Aufforderung bis heute nicht beantragt.“ Plötzlich mutiert der (gravierendere) Verstoß gegen das Versammlungsrecht in eine Frage der (untergeordneten) „Sondernutzungserlaubnis“. Die benötigt man für das Verteilen von Flyern ohnehin nicht. Es wurde auch nie – erst recht nicht schriftlich – die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis gefordert (die man nicht brauchte und die man im Nachhinein auch nicht erfolgreich beantragen könnte).

4. Akt:

Am 26. Juli erlässt die Stadt Herne einen Bußgeldbescheid unter Übernahme der Aussagen aus dem „3. Akt“. Handschriftlich (!) gestrichen wurde im Ausdruck der absurde Vorwurf der fehlenden nachträglichen Beantragung einer „Sondernutzungserlaubnis“.

5. Akt:

Dagegen wird mit anwaltlichem Schreiben vom 9. August Einspruch eingelegt. Dabei wird auf die Sondernutzungssatzung der Stadt Herne hingewiesen, die ausdrücklich darauf hinweist, dass in Herne bei Versammlungen eine weitgehende „erlaubnisfreie Nutzung“ gestattet ist, man also für Aufbauten, Stände u. Ä. auch keine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

6. Akt:

Das Ordnungsamt fabriziert am 23. August folgende (interne) Begründung: Der DGB habe für den gesamten Platz ein „Familienfest“ angemeldet und dafür eine Sondernutzungserlaubnis
beantragt. Nur: Aus der Akte des Polizeipräsidiums Bochum ergibt sich, dass der DGB am 14. März eine „Versammlung“ von 10. bis 14.30 Uhr angemeldet hat. In dieser Anmeldung heißt es unter „Besonderheiten“: „Auf dem Platz sind weder die MLPD noch der Frauenverband Courage zugelassen.“

Unterzeichnet von Michael Hermund, DGB Ruhr-Mark. Die Verantwortlichen im DGB wussten also, dass es um eine versammlungsrechtliche Kundgebung unter freiem Himmel geht. Sie untersagten MLPD und Courage die Beteiligung, was offenkundig widerrechtlich ist, da sich an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel jeder beteiligen darf. So wird leichtfertig die Gewerkschaftseinheit zerstört, und das am 1. Mai, der als internationaler Kampftag bekanntlich auf Friedrich Engels zurückgeht. Wenn das Schule macht, könnte Herr Hermund nächstes Jahr „Die Linke“ einfügen (wenn sie nicht genügend kapitalismuskonform ist …), andere kritische Gruppen usw. Einfach unter „Besonderheiten“ angeben, welche Gewerkschafter dieses Jahr nicht passen …

Der letzte kämpferische Gewerkschafter macht dann das Licht aus?
Der DGB ist nicht Herr des 1. Mai, sondern der gesamten Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung verpflichtet, wenn er die Aufgabe übernimmt, am 1. Mai Demonstrationen und Kundgebungen zu organisieren!
Erst am 20. April wird noch zusätzlich bei der Stadt Herne eine sondernutzungsrechtliche Anmeldung für das Familienfest getätigt. Dabei wurde ein Verzeichnis der Info-Stände beigefügt, von der am 1. Mai – wie üblich – nicht unwesentlich abgewichen wurde. Sie war auch nie als abschließende Anmeldung gedacht. Denn, so heißt es am Schluss der von Dieter Fregin unterzeichneten Anmeldung: „Nach der Veranstaltung wird unverzüglich ein endgültiges Teilnehmerverzeichnis
… eingereicht, wenn es gegenüber dem vorläufigen Teilnehmerverzeichnis zu Abweichungen gekommen ist.“

7. Akt:

Nach wochenlangem scheinbaren Stillstand gibt die Herner Stadtverwaltung letzte Woche den Fall an die Staatsanwaltschaft
weiter, damit diese Anklage erhebt. Noch fehlt auch jede Entschuldigung der verantwortlichen Gewerkschaftsführer.

Wie das „Stück“ ausgeht
– das hat über Herne hinaus Bedeutung! Herne war der einzige Ort 2011, an dem Polizei gegen die MLPD und andere
kämpferische Kräfte im Auftrag rechter Gewerkschaftsführer eingesetzt wurde. Das darf 2012 nicht Schule machen. Für die Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten bittet die Herner MLPD um Spenden auf das Konto
210 333 101, BLZ 360 700 24, Deutsche Bank, Stichwort: „1. Mai Herne“.

Protesterklärungen bzw. Solidaritätserklärungen sind erwünscht
mlpdherne@email.de

Ausführliche Infos, Dokumente, Links zu Videos unter
www.weispfenning.eu

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