Wind, Flaute oder Sturm

PM AUF: Essener Stromnetz offen halten für Neuerungen

Presseinformation 19.3.2013

Essener Stromnetz offen halten für Neuerungen

Im Rat der Stadt wird morgen über einen neuen Konzessionsvertrag Strom entschieden, der Bietern für den Stromnetzbetrieb als Grundlage dienen soll. Seit langem ist RWE der Betreiber in Essen. Das Kommunalwahlbündnis „Essen steht AUF“ beantragt dazu, der Stadt vertraglich ein kürzeres Kündigungsrecht einzuräumen von fünf Jahren, statt erst nach zehn oder fünfzehn Jahren. „Diese Option halten wir für richtig“, begründet AUF-Ratsherr Dietrich Keil, „weil die technische, energiewirtschaftliche und energiepolitische Entwicklung derzeit geradezu rasanten Änderungen unterworfen ist. Darauf muss die Stadt bei der langen Vertragslaufzeit von 20 Jahren angemessen reagieren können.“

Neben Anforderungen durch erneuerbare Energien kann auch die wachsende bundesweite Diskussion über Bürgerbeteiligung und öffentliche Träger der Stromversorgung eine politische Herausforderung sein für Neuerungen im Stromnetzbetrieb. „Essen steht AUF“ beantragt deshalb eine geänderte Gewichtung bei den Entscheidungskriterien, nach denen die Bieter ausgesucht werden sollen. „Diese Kriterien tragen zwar auch neuen Ideen Rechnung“, so Keil weiter, „aber sie geben den Sicherheitsanforderungen zuviel Gewicht, was Betriebsabläufe betrifft, die sowieso großteils vertraglich fixiert sind. Und zuwenig, was ökologische Nachhaltigkeit betrifft.“

Für diese beantragt „Essen steht AUF“ mehr Gewicht bei der Beurteilung, ebenso für den wirtschaftlichen Vorteil für die Stadt. Über das Netzentgelt mit jeder gelieferten Kilowattstunde seien Einnahmen verbunden, die besser der Stadt und ihren Bürgern zugute kommen sollten statt in die Zentrale großer Energiekonzerne zu fließen.


Rat der Stadt 20.03.2013 Entscheidung

TOP 36 Neuer Konzessionsvertrag Strom

Hier: Gewichtung der Kriterien zur Bewertung der Angebote

Sehr geehrter Herr 0berbürgermeister,

Beschlussvorschlag

Die Gewichtung der einzelnen Kriteriengruppen sollen wie folgt geändert werden:

I. Ziele des §1 EnWG gesamt 70 %
davon:
Konzept für den Betrieb und für die Übernahme des Netzes 25%
Konzept zur Entwicklung zu einem „intelligenten Netz“ 25%
Ausbaukonzept unter Berücksichtigung kommunale Belange 5%
Konzept für eine Umweltverträgliche Versorgung 15%
II. Wirtschaftlichkeit des Konzessionsvertrags 15%
III. Kooperation, wirtschaftliche Teilhabe am Netzbetrieb 15%

Begründung:

Die Ziele des EnWG insbes. zur Versorgungssicherheit sind nachvollziehbar, aber im Vergleich zu den wirtschaftlichen Zielen der Stadt mit einem Gewicht von 75 Prozent etwas überbewertet.
So ist die Frage eines Konzepts für die Übernahme des Netzes nicht wettbewerbsneutral, weil sie natürlich den alten Netzbetreiber bevorzugt. Ein Konzept dafür soll deshalb dem Betriebskonzept zugeschlagen werden bei gleich bleibender Gewichtung von 25 Prozent.
Dagegen soll die Entwicklung zu einem modernen „intelligenten“ Netz um 5 Prozentpunkte erhöht werden, weil sie die ökologische Zukunftsfähigkeit berührt.
Der Netzausbau unter Berücksichtigung kommunaler Belange ist zwar wichtig, aber durch den zusätzlichen „Aufbruchvertrag“ so weitgehend vorgeschrieben, dass das Konzept dafür um 10 Punkte geringer bewertet werden kann.
Dafür sollen die weiteren Gesichtspunkte eines Konzepts für eine umweltverträgliche Versorgung, die sicher noch ergänzbar wären, um 5 Punkte erhöht werden.
Die Wirtschaftlichkeit der Konzessionsvergabe für die Stadt ist mit 10 Prozent unterbewertet und zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Keil


TOP 36 Neuer Konzessionsvertrag Strom
Hier: Ergänzung zum Entwurf des neuen Konzessionsvertrages als Verhandlungsbasis

Sehr geehrter Herr 0berbürgermeister,

Beschlussvorschlag

Im Vertragsentwurf soll § 18 – Endschaftsbestimmungen, Vertragsdauer und Kündigungsrecht – unter Punkt 2.ergänzt/geändert werden wie folgt:

2. Die Stadt kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des fünften sowie mit gleicher Frist zum Ende des zehnten und fünfzehnten Jahres der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Begründung:

Bei einer Vertragsdauer von 20 Jahren soll der Stadt eingeräumt werden, den Vertrag nach jeweils fünf Jahren kündigen zu können, insbesondere auch nach den ersten fünf Jahren. Die technische, energiewirtschaftliche und energiepolitische Entwicklung ist derzeit geradezu rasanten Änderungen unterworfen. Die Stadt muss darauf in dieser langen Laufzeit angemessen reagieren können, etwa auf geänderte Netz- und Einspeisetechniken, neue sinnvolle und vorteilhafte Kooperationen oder Beteiligungsmöglichkeiten, neue gesetzliche Vorgaben, Sprünge im Preisgefüge, neue politische Willensbildung in Stadtpolitik und Stadtgesellschaft zur Stromversorgung, neue Erfordernisse für erneuerbare Energien usw.

Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Keil

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