Wahlbewegung: Abkommen über Fairness
aus Kölner Stadt-Anzeiger, 23. Dezember 2024
Einigung auf Abkommen über Fairness
Parteien verständigen sich über respektvollen Umgang im Bundestagswahlkampf
Berlin. Fast alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich auf ein Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl verständigt. Es wurde am Sonntag von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linke geschlossen. In der Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf versichern die Parteien insbesondere, auf persönliche Herabwürdigungen zu verzichten, sich extremistischen Äußerungen entgegenzustellen und keine bewusst falschen Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die AfD wurde nicht beteiligt, das BSW lehnte eine Unterzeichnung ab. Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahl treffen könnten, brauche es einen Wahlkampf, der bei aller notwendigen Klarheit, Kontroverse und auch Härte den Grundprinzipien der Fairness treu bleibt“, heißt es in der Vereinbarung. Verwiesen wird dabei auf Versuche, die Integrität der öffentlichen Debatte im Wahlkampf von innen und von außen gezielt und mit illegitimen Mitteln zu beschädigen“. Dieser Beeinflussung sagten die beteiligten Parteien den Kampf an. (afp)
Olaf Swillus, Mitglied in der DFG-VK, wünscht sich zu Weihnachten oder zum Neuen Jahr:
Auch wenn meine DFG-VK keine Partei ist, die sich in der Wahlbewegung zur Bundestagswahl am 23. Februar um Stimmen bewirbt, wünsche ich mir gerade deshalb eine überparteiliche DFG-VK, die sich fair in der Wahlbewegung verhält.
Insbesondere wünsche ich mir, dass dieser Beitrag noch entsprechend korrigiert wird:
https://nrw.dfg-vk.de/freispruch-fuer-versammlungsleiter-des-ostermarsch-rhein-ruhr/Schon seit 16 Monaten war ich mit dem NRW-Landesverband der DFG-VK darüber in Kontakt. Dennoch ist dieser Beitrag unverändert immer noch so veröffentlicht. Meine ursprünglich intern geäußerte Kritik mache ich daher jetzt öffentlich:
Statt von „Wahlkampf“ spreche ich lieber von Wahlbewegung, denn das drückt besser aus worum es geht.
Die Menschen dazu zu bewegen eine Wahl zu treffen. Das geht mit guten Argumenten, aber nicht mit vorgehaltenem Gewehr oder dummen, hasserfüllten und faktenbefreiten Mitteilungen.
Olaf, Mitglied in der DFG-VK in Köln, 23.12.2024