Hygienische Abschiebungen, „Seehofers Afghanen“ und Hotels für Obdachlose …
und wie alles zusammenhängt
von Olaf Swillus
Die NRZ fragte und erfuhr vom NRW-Landesministerium, dass Abschiebungen, unter „strenger Einhaltung aller Vorsorge-, Hygiene- und Abstandsregeln“ stattfänden, und auch sichergestellt sei, dass nur negativ getestete Personen abgeschoben würden. (Wie schön 🙁 ).
Und jetzt meldet tagesschau.de ( 11.02.2021 05:01 Uhr)
„Seehofers Afghanen“ sind zurück
Im Juli 2018 wurden 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Einige sind nun wieder zurück in Deutschland, ganz legal. Die Fälle zeigen die Widersprüchlichkeit der deutschen Asyl- und Einwanderungspolitik. https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/abschiebung-afghanistan-seehofer-103.html
Absurde Abschiebung: „Seehofers Afghanen“ sind zurück,
11.02.2021 ∙ Panorama ∙ Das Erste
https://www.ardmediathek.de/ard/video/panorama/absurde-abschiebung-seehofers-afghanen-sind-zurueck/das-erste/Y3JpZDovL25kci5kZS8zOTc0ZjMwZi02Yjc1LTRiMTYtYmY0OC0xMjgzZjJmZDVkYzQ/
Und eine Petition: Gegen das Sterben auf der Straße:
Öffnet jetzt die Hotels für Obdachlose!
habe ich unterschrieben, weil der Vorschlag sinnvoll ist leere Hotels zu nutzen,weil ich auch schon gegen Abschiebung von Geflüchten unterschrieben habe und nicht will, dass Rechtsextreme, die Not der einen gegen die Not der anderen ausspielen, und wir endlich eine Gesellschaft brauchen, in der die Würde aller Menschen gewahrt bleibt.
sagt der Autor, und merkt noch an, dass natürlich auch Geflüchtete obdachlos sein können …
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
Das im NRZ-Artikel genannte „Landesflüchtlingsministerium“ heißt genau genommen
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW ( https://www.mkffi.nrw/ )
Die machen natürlich alles nach Recht und Gesetz, weswegen sie auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben: „Rechtsgutachten über die Anforderungen für Rückführungen insbesondere von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage und verbreiteten Menschenrechtsverletzungen“
Ministerium schiebt „gerne“ ab, laut www.mkffi.nrw/rechtsgutachten…
Gleichwohl ist es riskant, der Bevölkerung öffentlich zu suggerieren, dass solche Rückführungen stattfinden können, wenn dies weiterhin rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. Daniel Thym von der Universität Konstanz um ein Rechtsgutachten über die Anforderungen für Rückführungen insbesondere von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage und verbreiteten Menschenrechtsverletzungen gebeten.
https://www.mkffi.nrw/rechtsgutachten-ueber-die-anforderungen-fuer-rueckfuehrungen-insbesondere-von-gefaehrdern-laender
Zitate aus dem Rechtsgutachten: (oder rechten Gutachten ?)
…
sind Länder nur „ausnahmsweise“ als generell unsicher einzustufen,
wenn eine „extremste Situation allgemeiner Gewalt“ besteht.
Selbst die Existenz eines Bürgerkriegs führt
– wie im Fall von Afghanistan –
nicht dazu, dass ein Land generell unsicher sein muss.
…
….
Gesundheitsbedingte Gefahren und schlechte Lebensbedingungen begründen nur in Ausnahmefällen ein Abschiebungshindernis, wenn eine „ernste, schnelle und irreversible Verschlechterung des Gesundheitszustands zu erwarten steht.“
Die andere Sicht der Dinge:
Vor der letzten Abschiebung nach Afghanistan:
Mehrere der für die Abschiebung Vorgesehenen sind bereits in Abschiebehaft.
Dazu gehört der 20-jährige H. aus Nordrhein-Westfalen, der im Iran geboren wurde,
mit 9 Jahren nach Deutschland kam, in Deutschland aufgewachsen ist, wo auch seine Mutter und seine Geschwister leben,
noch nie in Afghanistan war und dort auch keine Angehörigen hat.
Er wird nach Informationen von Nedaje Afghan نداى افغان – Afghanischer Aufschrei
im Abschiebegefängnis in Büren in Ostwestfalen festgehalten.
Die Gruppe bestätigt, dass H. ein verurteilter Straftäter sei, aber „kein Schwerverbrecher“.
Er sei „zwischen 15 und 17 Jahre alt“ gewesen, also moch minderjährig, „als er angefangen hat,
Alkohol und Drogen zu nehmen und mit anderen Jugendlichen in Jugendkriminalität abgerutscht ist. …
Er hat dafür eine Haftstrafe verbüßt und bereut sein Verhalten.
Er ist jetzt drogenfrei, war auf Arbeitssuche und wollte den Schulabschluss nachholen.
“ H. verdiene „eine zweite Chance im Leben“, aber er bekomme nun „eine lebenslange zweite Strafe.
Diese Abschiebung ist unmenschlich, falsch und verletzt die Würde von uns allen.“
Und hier ein Fazit zu der letzten Abschiebung:
https://thruttig.wordpress.com/2021/02/10/afghanistan-abschiebung-nr-36-vollzogen/