Wind, Flaute oder Sturm

Jahresrückblick: Rest des Asylrechts geschleift

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Ulla Jelpke

Jahresrückblick
Rest des Asylrechts geschleift

Jahresrückblick 2017. Heute: Deutsche Flüchtlingspolitik. Bundesregierung von CDU, CSU und SPD ignoriert Verfassung und internationale Verträge

Am 6. Dezember jährte sich der sogenannte Asylkompromiss zum 25. Mal. Ende 1992 hatte die Bundesregierung von CDU und FDP gemeinsam mit der damals auf der Oppositionsbank sitzenden SPD die weitgehende Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl beschlossen. Was davon übrig blieb, steht heute vor der endgültigen Demontage.

Denn die derzeitige Gesetzgebung und Asylpraxis passen so gar nicht zu der vor gut zwei Jahren vollmundig verkündeten »Willkommenskultur«. Während sich seitdem viele ehrenamtlich Engagierte für eine humanitäre Aufnahme der Schutzsuchenden einsetzen, nahmen Rechtspopulisten, Neonazis und sogenannte besorgte Bürger, aber auch Politiker insbesondere der Unionsparteien die ansteigenden Flüchtlingszahlen zum Anlass für rechte Hetze. Es folgte eine ganze Reihe flüchtlingsfeindlicher Regelungen, zuletzt das Ende Juli 2017 in Kraft getretene »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht«. Es dient offenkundigt der Umsetzung des von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im September 2016 ausgegebenen Ziels: Für die nächsten Monate sei »das Wichtigste Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung«. Der Prozess von der Entstehung bis zur Verabschiedung des Gesetzes war begleitet von der Propagierung eines angeblich zu erwartenden erheblichen Anstiegs der Zahl der Ausreisepflichtigen. In Wahrheit blieb diese mit bis zu 230.000 über ein Jahr hinweg nahezu konstant. Dazu kommt: Fast drei Viertel dieser Betroffenen leben mit einer Duldung in Deutschland. Sie können also etwa aus humanitären, gesundheitlichen oder juristischen Gründen nicht abgeschoben werden, zum Beispiel, wenn im Herkunftsland Krieg herrscht, wenn der »Rückführung« eine angefangene Ausbildung oder schutzwürdige Familienbindungen mit hier lebenden Personen entgegenstehen. Unter den als ausreisepflichtig Klassifizierten sind fast 30.000 Schutzsuchende aus den Kriegsländern Syrien, Irak und Afghanistan.

Zermürbungstaktik

Statt eine wirksame Bleiberechtsregelung für all diese Menschen zu schaffen, setzt die Bundesregierung mit dem erwähnten Gesetz auf verschärfte Abschreckung gegenüber Geflüchteten. So erhielten die Bundesländer die Möglichkeit, Asylsuchende zu verpflichten, für bis zu 24 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen zu leben. In diesen Unterkünften müssen sich teilweise mehrere Familien ein Zimmer teilen. Zudem gelten dort ein Arbeits- und Ausbildungsverbot, das entmündigende Sachleistungsprinzip und die sogenannte Residenzpflicht. Diese Verhältnisse sollen die Betroffenen einerseits zermürben und andererseits eine Integration und damit das Entstehen von humanitären Gründen für einen sicheren Aufenthaltsstatus verhindern.

Mutmaßliche »Gefährder« können mit der neuen Regelung leichter für bis zu eineinhalb Jahre in Abschiebehaft genommen werden. Eine richterliche Überprüfung für die von der Polizei vorgenommene Einstufung als »Gefährder« ist nicht nötig. Außerdem kam die Erlaubnis zum Auslesen von Smartphones und anderen Geräten von Asylsuchenden ohne Pass hinzu. Abschiebungen müssen in vielen Fällen, selbst nach mehrjährigem Aufenthalt, nicht mehr angekündigt werden.

Abschiebung in den Krieg

Mehrfach fanden 2017 trotz Protesten von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen Sammelabschiebungen in das Kriegsland Afghanistan statt. Die Regierung ist schnell dabei, Bundeswehr-Mandate für Afghanistan zu verlängern. Wenn es aber um die Rechtfertigung von Abschiebungen geht, redet sie die Lage vor Ort schön und behauptet, es gebe sichere Gebiete in dem Land. Zugleich werden immer weniger Asylanträge von Afghanen positiv entschieden. Die Anerkennungsquote für Geflüchtete aus dem Kriegsland sank von 77,6 Prozent 2015 auf 46,7 Prozent im ersten Halbjahr 2017. Nach dem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul am 31. Mai, bei dem etwa 150 Menschen starben, setzte die Bundesregierung Abschiebungen zunächst aus. Doch schon am 12. September folgte der nächste Flug in die afghanische Hauptstadt. Der Bund und die beteiligten Länder erklärten, es handle sich bei den Abgeschobenen um Straftäter und Gefährder. Es gilt offenbar die Devise, dass Menschenrechte nicht für mutmaßliche Straftäter gelten. Abgesehen davon wurde auch das »Delikt« der »fehlenden Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung« zum hinreichenden Grund für eine Rückführung erklärt.

Kein Recht auf Familie

Einen besonders schweren Einschnitt in die Rechte von Geflüchteten stellt die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten dar. Sie gilt noch bis zum März 2018. Betroffen sind mittlerweile 150.000 Kriegsflüchtlinge aus Syrien wie auch Menschen, die glaubhaft machen konnten, dass ihnen in ihren Herkunftsländern Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Nachdem die damalige Bundesregierung von CDU, CSU und SPD die entsprechenden Gesetzesänderungen im Frühjahr 2016 beschlossen hatte, schnellte die Zahl der Syrer hoch, denen nur noch der sogenannte subsidiäre Schutz gewährt wurde. Menschen mit diesem Status wird in der Regel das Nachholen auch der engsten Angehörigen verweigert.

Die Grausamkeit der geltenden Regelungen zeigt der Fall von Salah J. aus Syrien. Um nicht als Soldat gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt zu werden, floh er im Frühjahr 2015 nach Deutschland, ließ aber seine Frau und seine beiden kleinen Kinder in der Türkei zurück, um ihnen die gefährliche Reise zu ersparen. In Deutschland gewährten ihm die Behörden 24 Monate später lediglich subsidiären Schutz. Nach zwei Jahren Trennung und Not machte sich seine Frau Susan mit den Kindern auf den Weg über die Ägäis. Das Schlauchboot kenterte am 24. März 2017 vor der türkischen Küste, alle drei ertranken. Für viele minderjährige Flüchtlinge bedeutet die Aussetzung des Familiennachzugs, dass sie ihre Eltern voraussichtlich gar nicht mehr zu sich holen dürfen. Denn zu den zwei Jahren Aussetzungsfrist kommt noch eine rund einjährige Wartefrist auf einen Termin zur Visabeantragung bei den deutschen Auslandsvertretungen hinzu. Dann aber sind die meisten Betroffenen volljährig und verlieren damit den Anspruch auf Familiennachzug. Die Unionsparteien bestehen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen mit der SPD auf einer unbefristeten Fortsetzung dieser grausamen Politik.

Allerdings hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem richtungweisenden Urteil gefordert, einem traumatisierten Jugendlichen zu erlauben, seine Angehörigen nach Deutschland zu holen. Das Auswärtige Amt (AA) als beklagte Partei hat, wie die ARD am 22. Dezember berichtete, seine Berufung gegen die Entscheidung der Juristen zurückgezogen, womit sie rechtskräftig geworden ist. Die Richter hatten den beteiligten Behörden einen »schweren Verstoß gegen das Kindeswohl« vorgeworfen und dabei auf das Grundgesetz und die UN-Flüchtlingskonvention verwiesen. Der 16jährige Syrer hatte nur einen eingeschränkten Schutzstatus erhalten.

Ein weiterer fauler Deal

Der 2016 geschlossene »Flüchtlingsdeal« mit der Türkei hat die EU in starke Abhängigkeit zum Erdogan-Regime gebracht. Dennoch arbeiten Bundesregierung und Europäische Union derzeit an einer weiteren Vereinbarung mit einem zwielichtigen Partner, um Schutzsuchende nicht in die Festung Europa zu lassen. Der Aufbau der sogenannten libyschen Küstenwache durch die EU und die Zusammenarbeit mit ihr stellt ein besonders düsteres Kapitel ihrer Flüchtlingspolitik dar. Nach Angaben der Bundesregierung hat diese Küstenwache, bei der es sich in Wahrheit um eine Bürgerkriegsmiliz handelt, bis September 2017 »weit über 10.000 Menschen das Leben gerettet«. Doch die »Geretteten« werden nach Libyen zurückgebracht und in Gefängnissen verschiedenster Milizen gefoltert, misshandelt oder auch als Sklaven verkauft. Der Bundesregierung ist die Verwicklung der Küstenwache und anderer libyscher Behörden in derartige Menschenrechtsverletzungen schon lange bekannt, wie Antworten auf parlamentarische Anfragen belegen. Doch erst, nachdem ein BBC-Bericht über Sklavenauktionen in Libyen die Situation dort der Öffentlichkeit drastisch vor Augen führte, gab es eine Reaktion. Die Vertreter der EU-Staaten beschlossen allerdings auf dem EU-Afrika-Gipfel in Abidjan Anfang Dezember nicht etwa die Evakuierung aller in Libyen leidenden Geflüchteten nach Europa. Vielmehr sollen jetzt exterritoriale Lager in der Sahelzone eingerichtet werden. Schutzsuchenden soll so die Möglichkeit genommen werden, Europa überhaupt noch zu erreichen. Das individuell einklagbare Recht auf Asyl wird damit ausgesetzt. Statt dessen finden lediglich einige humanitäre Aktionen statt.

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