Wind, Flaute oder Sturm

TTIP-Info: Gentechnik-Verbraucherschutz-Chemikalienpolitik-Demokratie

TTIP-Info: Gentechnik

In der EU werden so gut wie keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Mit dem Freihandelsabkommen TTIP könnte sich das schnell ändern. Was würde TTIP für gentschnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel in der EU bedeuten? Wir haben Daten und Fakten zusammen gestellt. Enthält eine Unterschriftenliste für die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.

Kein Land der Erde baut mehr gentechnisch veränderte
Pflanzen an als die USA. Auf 70 Millionen
Hektar wachsen hier rund 40 Prozent aller weltweiten
Gentech-Pflanzen. Sie belegen 44 Prozent
der gesamten US-Ackerfläche. Ganz anders sieht
es auf den Feldern der EU aus. Gentechnisch veränderter
Mais wächst auf knapp 150.000 Hektar;
das sind 0,1 Prozent der EU-Ackerfläche. Der Gentechnik-
Anbau der EU konzentriert sich zu
92 Prozent auf Spanien. Ohne Spanien wären die
Anbauflächen in der EU so gut wie gentechnikfrei.
In den USA hat die Gentech-Lobby ganze Arbeit
geleistet: Weder gibt es für Gentech-Pflanzen ein
Zulassungsverfahren, das diesen Namen verdient,
noch eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch
veränderte Lebens- und Futtermittel. Aber
auch hier fordern immer mehr Menschen genau
das – Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und
Verbraucher bei der Agro-Gentechnik. Sehr zum Missfallen der
Gentech-Industrie.
TTIP lässt die EU-Gentechnikgesetzgebung unangetastet – beteuert
die EU-Kommission. Doch ist Argwohn angebracht. Zum
einen ist die Agro-Gentechnik Verhandlungsmasse wie jeder
andere Bereich auch, zum anderen sind nirgends verlässlich
rote Linien definiert. Das Entscheidende aber ist: Die EU-Gentechnikgesetzgebung
ließe sich diskret erledigen. Zwar blieben
die Gesetze zunächst auf dem Papier bestehen, aber die
Verhandlungspartner einigen sich auf die gegenseitige Anerkennung
von Standards und Produkten – was in einem Wirtschaftsraum
zugelassen ist, ist auch im anderen zugelassen, zu
den Bedingungen, die im jeweils anderen Wirtschaftsraum
gelten. In der Folge könnten die USA den EU-Markt mit einer
Vielzahl von Gentech-Pflanzen fluten und dies ohne Kennzeichnung.
Damit wäre der zweite Schritt vorbereitet: Die Vertragspartner,
die ein „lebendiges Abkommen“ verabschiedet
haben und jederzeit weitere „Handelshemmnisse“ abbauen
können, könnten die Angleichung von Standards vornehmen –
Zulassungsverfahren von Gentech-Pflanzen und Kennzeichnungsregeln
würden ‚harmonisiert’. Dass die USA die vergleichsweise
höheren EU-Standards übernehmen oder gar die
Mängel der EU-Regularien beseitigt würden, ist unwahrscheinlich.
Zu einflussreich ist die Gentechnik-Lobby jenseits des Atlantiks,
aber auch diesseits. Monsanto, Dow, DuPont Pioneer
auf US-amerikanischer Seite und BASF, Bayer und Syngenta
auf EU-Seite wollen dasselbe: keine Auflagen und ungestörten
Marktzugang.
Das steht auf dem Spiel:
• Gentech-Zulassungsverfahren werden zur Farce oder gleich
ganz gestrichen
• Gentech-Kennzeichnungsregeln werden eingeschränkt,
schlimmstenfalls abgeschafft
• US-Gentech-Produkte fluten den EU-Markt
• Der Druck, Gentech-Pflanzen vermehrt in der EU anzubauen,
steigt
Der BUND fordert:
• Die EU-Kommission muss die Verhandlungen zu TTIP sofort
abbrechen!
• Gentechnik-Kennzeichnung tierischer Produkte, zusätzlich
zur geltenden Kennzeichnung von pflanzlichen Produkten.
• Mehr Möglichkeiten für EU-Staaten, den Anbau von Gentech-
Pflanzen auf ihrem Territorium zu verbieten.


TTIP-Info: Verbraucherschutz

Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich strengere Lebensmittelstandards in der EU. Das Freihandelsabkommen TTIP würde jedoch diese Standards aufweichen. Was würde TTIP für Verbraucherschutz in der EU bedeuten? Wir haben Daten und Fakten zusammen gestellt. Enthält eine Unterschriftenliste für die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.

Es geht um die Regeln der Kennzeichnung
auf Lebensmitteln, um Hormoneinsatz
in der Fleisch- und Milch produktion,
um Klon-Fleisch, chlorbehandeltes
Hähn chenfleisch, um erlaubte Höchstmengen
bei Pestizidrückständen …
sprich: TTIP berührt ganz unmittelbar
das Leben von uns allen.
Verbraucherschutz als
Handelshemmnis
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen
betreffen weniger die
Abschaffung von Zöllen und Importquoten.
Denn diese spielen zwischen der EU
und den USA kaum noch eine Rolle, weil sie bereits so niedrig
sind. Es geht stattdessen um Gesetze, die bestimmte Produkte
und Technologien verbieten oder Unternehmen mit Auflagen
belegen. Dies wird von vielen Konzernen als Handelshemmnis
gesehen. Diese Standards wurden nicht erlassen, um US-amerikanischen
Waren den Weg in die EU zu versperren, sondern um
die Gesundheit der EU-BürgerInnen und unsere Umwelt zu
schützen. Trotzdem haben sie eine ähnliche Wirkung wie Zölle,
denn amerikanisches Hormonfleisch z.B. darf deshalb die Grenzen
zur EU nicht überqueren. Experten sind der Ansicht, dass von
Hormonen in der Fleisch- und Milchproduktion Gesundheitsgefahren
wie Erbgutschädigungen, Krebs, verfrühte Geschlechtsreife
und Unfruchtbarkeit ausgehen.
Aufweichung unserer Standards droht
Die EU-Kommission sagt, das prognostizierte Wirtschaftswachstum
durch TTIP hänge zu rund 80 Prozent von der Harmonisierung
der unterschiedlichen Standards in der EU und den
USA ab. Das heißt: Bestehende deutsche und europäische Gesetze
im Umwelt- und Verbraucherschutz stehen bei den TTIPVerhandlungen
zur Diskussion.
Zum Beispiel gentechnisch veränderte pflanzliche Lebensmittel:
Diese müssen in der EU gekennzeichnet werden – also etwa
Cornflakes aus Gentechnik-Mais. Die Mehrheit der EuropäerInnen
will keine Gentechnik auf Acker und Teller und kauft deshalb
keine Produkte mit Gentech-Label. Die Folge: EU- Supermärkte
bieten so gut wie keine gekennzeichneten Gentech-Produkte an.
1999 nahm Nestlé deshalb den Schokoriegel „Butterfinger“ in
Europa vom Markt: Er enthielt gentechnisch veränderten Mais
und wurde von den Kunden nicht angenommen.
Wenn es nach dem Wunsch der Konzerne und ihrer Lobby isten
geht, müssten nach Abschluss des TTIP Gentechnik-Cornflakes
nicht mehr als „gentechnisch verändert“ ge kennzeichnet werden.
VerbraucherInnen erhalten dann keine Informationen,
damit die Konzerne ihre Absatzmärkte vergrößern können – zulasten
von Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz.
Beispiel Hormonfleisch: Wenn im Zuge der gegenseitigen Anerkennung
der Standards US-Hormonfleisch nicht als Hormonfleisch
gekennzeichnet werden müsste, läge es neben Schnitzel
aus hormonfreier EU-Produktion im Kühlregal. Das Hormonfleisch
wäre jedoch deutlich billiger. Rund 1 Euro kostet derzeit
die Produktion von einem Kilogramm Hormonschweinefleisch
in den USA – hormonfreies Schweinefleisch aus der EU kostet
1,80 Euro je Kilo. Wer hormonfrei Tiere aufzieht, wird somit bestraft,
seine Produkte könnten von billigem Hormonfleisch aus
dem Markt gedrängt werden.
Der BUND fordert:
• Die EU-Kommission muss die Verhandlungen zu TTIP sofort
abbrechen!
• Bestehende gesetzliche Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz
müssen verbessert und nicht geschwächt werden!


TTIP-Info: Chemikalienpolitik

Das Freihandelsabkommen TTIP soll dafür sorgen, dass Zölle und unterschiedliche rechtliche Standards für Produkte beseitigt oder abgebaut werden. Dabei besteht die Gefahr, dass bei uns Gesundheits- und Umweltstandards ausgehöhlt werden. Was würde TTIP für die Regulierung von Chemikalien in der EU bedeuten? Wir haben Daten und Fakten zusammen gestellt. Enthält eine Unterschriftenliste für die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.

EU-Chemikaliengesetzgebung
adé?
Laut Berechnungen der Europäischen
Kommission wäre die Chemieindustrie
der zweitgrößte Nutznießer einer vollständigen
Liberalisierung durch TTIP. Es
ist zu befürchten, dass diese Gewinne
durch eine Aufweichung der strengeren
europäischen Gesetzgebung zustande
kommen und zulasten des Umwelt- und
Verbraucherschutzes gehen. Darauf lässt
ein Report des US-Handelsbeauftragten
von 2013 schließen, der viele Bestimmungen
der europäischen Chemikalien-
Gesetzgebung REACH als „Handels –
hemmnisse“ identifiziert. Die Wunschlisten der Industrieverbände
lassen keine Zweifel daran, dass die Indus trie TTIP als Chance
sieht, die Regulierung von Chemikalien auszubremsen und ihren
Einfluss auf die Gesetzgebung auszuweiten.
Die Industrie wünscht sich eine „Angleichung“ der unterschiedlichen
Chemikaliengesetzgebungen der EU und der USA. Das
würde die in der Regel strengere EU-Gesetzgebung untergraben.
Denn die amerikanische Gesetzgebung hat hier wesentliche
Schwachpunkte gegenüber der europäischen: In Europa gilt das
Prinzip: „Keine Daten, kein Markt“. Die Hersteller einer Chemikalie
müssen Daten über ihre Sicherheit vorlegen, sonst darf sie nicht
verkauft werden. In den USA ist die Beweislast ungekehrt: Hier
müssen die Behörden nachweisen können, dass eine Chemikalie
umwelt- oder gesundheitsschädlich ist. So lange gilt der Stoff
als zugelassen. Ein mühsamer und langwieriger Prozess: Die USA
hat es als eines der wenigen entwickelten Länder bis heute noch
nicht einmal geschafft, das krebserregende Asbest vollständig zu
verbieten! Die EU-Kommission behauptet zwar offiziell, dass sie
im Chemikalienrecht keine vollständige Harmonisierung der Gesetze
und keine gegenseitige Anerkennung anstrebt. Über die
Einführung eines Rats für regulatorische Kooperation können jedoch
die Umsetzung von REACH blockiert und eine notwendige
Fortentwicklung der Chemikalienpolitik verhindert werden. Zu –
dem hält die EU die gegenseitige „Harmonisierung“ in anderen,
ebenfalls che mi ka lienrelevanten Bereichen wie z. B. Kos metik für
möglich. Während die EU über 1.300 Stoffe in Körperpflegeprodukten
verbietet, sind es in den USA lediglich elf.
TTIP wirft seine Schatten voraus
TTIP sieht vor, dass in Zukunft Gesetzesvorhaben zwischen Behörden
der EU und der USA abgestimmt und Auswirkungen auf
den transatlantischen Handel berücksichtigt werden. Wirtschaftsakteure
sollen dabei ein Mitspracherecht haben – und
könnten unliebsame Gesetze stoppen, noch bevor sie ein demokratisch
gewähltes Parlament diskutiert. Zudem hätten die Konzerne
die Möglichkeit, Staaten, die giftige Chemikalien verbieten
wollen, auf Entschädigung zu verklagen!
TTIP wirft bereits jetzt seine Schatten voraus. Wirtschaftskonzerne
machen keinen Hehl daraus, dass sie im TTIP die Chance
sehen, die aus ihrer Sicht zu strengen EU-Gesetze aufzuweichen:
In der EU sind z. B. drei Pestizide (Neonikotinoide), die für das
Bienensterben mitverantwortlich sind, für zunächst zwei Jahre
verboten. In einem Interview kritisierte ein Top-Manager von
Syngenta, einem der größten Agar-Konzerne, diese Verbote und
forderte, mit dem TTIP die EU- an die US-Gesetzgebung „anzugleichen“
– die Verbote also wieder aufzuheben.
Der BUND fordert:
• Die EU-Kommission muss die Verhandlungen zu TTIP sofort
abbrechen!
• REACH muss konsequent umgesetzt werden, damit gefährliche
Chemikalien zügig ersetzt und die Gesundheit und die
Umwelt besser geschützt werden.


TTIP-Info: Demokratie

Im geplanten Freihandelsabkommen TTIP sollen zwei Instrumente durchgesetzt werden, mit der die Politik der Wirtschaft nie dagewesene Privilegien bei Rechtsprechung und Gesetzgebung einräumen will. Was würde TTIP für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und der EU bedeuten? Wir haben Daten und Fakten zusammen gestellt. Enthält eine Unterschriftenliste für die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.

Paralleljustiz mit ISDS
ISDS (“Investor to State Dispute Settlement”) ist ein Verfahren,
über das Konzerne Staaten vor privaten Schieds gerichten verklagen
können. Unternehmen können klagen, wenn sie eine „in –
direkte Enteignung“ bzw. entgangene Gewinne aufgrund neuer
Gesetze geltend machen.
ISDS im TTIP würde ein paralleles Rechts system etablieren, das
neben nationalem Recht steht. Staaten können dabei nur verlieren:
Nur ausländische Investoren haben Klagerechte – umgekehrt
dürfen Staaten nicht gegen Unternehmen klagen.
Gewinnen Unternehmen einen Fall, können sie oftmals mit Millionenentschädigungen
rechnen. Unternehmerische Risiken von
Investitionen würden mit ISDS auf diese Weise sozialisiert,
während Gewinne bei den Unternehmen bleiben.
Skandalös ist außerdem: Die Verfahren finden in der Regel
unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Inhalte bleiben
geheim. Der Urteilsspruch ist endgültig, eine Revision nicht
möglich.
Gemeinwohl bleibt auf der Strecke
Über ISDS können unliebsame Gesetze bereits im Voraus
verhindert werden. Weil sie hohe Prozesskosten und Klagerisiken
fürchten, könnten Regierungen und Parlamente davor
zurück schrecken, bestimmte Gesetze zu erlassen. Jedes Land,
das Gesetze schaffen will, wird vorher den „ISDS-Check“ durchführen.
Regierungen und Parlamente werden vor jedem Bestreben,
Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards anzuheben,
prüfen, ob diese einen ISDS-Prozess überstehen würden. Und
dann möglicherweise Gesetzesvorhaben still begraben.
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagt gerade im
Rahmen eines ISDS-Verfahrens die Bundesrepublik Deutschland
auf über 3 Milliarden Euro Schadensersatz – wegen der Entscheidung,
aus der Atomkraft auszusteigen.
Konzerne sollen über Gesetze mitentscheiden
dürfen
Über einen „Rat für regulatorische Kooperation“, der mit TTIP
eingerichtet werden soll, sollen Unternehmen einen exklusiven
Zugang zur Gestaltung jeder zukünftigen Gesetzgebung erhalten.
Dieser Rat aus Vertretern von EU-Kommission und US-Administration
soll unter Einbindung von Wirtschaftsvertretern
geplante Gesetze in den USA und der EU auf „Handelsverträglichkeit“
überprüfen und „Handelshemmnisse“ minimieren.
Über den Rat für regulatorische Kooperation und ISDS kapern
Konzerne zwei zentrale Säulen von Demokratie und Rechtsstaat
– Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit.
Der BUND fordert:
• Die EU-Kommission muss die Verhandlungen zu TTIP sofort
abbrechen!


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