IWW-Studie Fracking im Einzugsgebiet der Ruhr

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IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH

IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH

Wasserwirtschaftliche Risiken bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
im Einzugsgebiet der Ruhr

Gutachten zum Angebot 10335/2013/22617

September 2013

Im Auftrag von

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr und Ruhrverband

Bearbeitung

IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser
Beratungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH
Moritzstraße 26
45476 Mülheim an der Ruhr

www.iww-online.de

Dr. Axel Bergmann Dr. Frank-Andreas Weber
Telefon: 0208 40303-251 Telefon: 0208 40303-612

a.bergmann@iww-online.de fa.weber@iww-online.de

Wissenschaftlicher Direktor: Prof. Dr. Schüth

Bearbeitung Geosystem (Kapitel 5):

ahu AG Wasser Boden Geomatik
Kirberichshofer Weg 6
52066 Aachen

www.ahu.de

Dr. Michael Denneborg, Dipl.-Geol. Frank Müller, Dr. H. Georg Meiners

Auftraggeber:

AWWR Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e.V.
Zum Kellerbach 52
58239 Schwerte

www.awwr.de

Dipl.-Geol. Ulrich Peterwitz
c/o GELSENWASSER AG
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen

Telefon: 0209 708-274

ulrich.peterwitz@gelsenwasser.de

Ruhrverband
Kronprinzenstr. 37
45128 Essen

www.ruhrverband.de

Dipl.-Ing. Peter Klein
Telefon: 0201 178-2600

pkl@ruhrverband.de

Bearbeitungszeitraum: 31. Juli 2013 bis 16. September 2013

I

Zusammenfassung der Ergebnisse

Im Einzugsgebiet der Ruhr prüfen derzeit Unternehmen der Erdgasbranche die Möglichkeit,
ob in Formationen des Unterkarbons vermutete unkonventionelle Schiefergasvorkommen
unter Einsatz der Fracking-Technologie erschlossen werden können. Dazu wurden von der
zuständigen Bezirksregierung Arnsberg die Erlaubnisfelder „Ruhr“ und „Falke-South“
vergeben, die zusammen knapp 50 % der Fläche des Ruhreinzugsgebietes umfassen.

Zur Klärung der mit der Aufsuchung und Gewinnung dieser Schiefergasvorkommen unter
Einsatz der Fracking-Technologie möglicherweise verbundenen Risiken wurde das IWW
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH
unterstützt durch die ahu AG von der AWWR Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der
Ruhr e.V. und dem Ruhrverband beauftragt, die wasserwirtschaftlichen Risiken unter den
spezifischen geologisch-hydrogeologischen, wasserwirtschaftlichen und flächennutzungsspezifischen
Standortbedingungen im Ruhreinzugsgebiet zu untersuchen und zu bewerten.

Die durchgeführte Abgrenzung der vermuteten Schiefergasvorkommen zeigt, dass die
Zielformation (Hangende Alaunschiefer) auf einer Fläche von bis zu ca. 679 km² in den Erlaubnisfeldern
im Einzugsgebiet der Ruhr verbreitet ist, davon aber zu rund Zweidritteln in
Tiefenlagen von weniger als 1.000 m u. GOK ansteht.

Die Bewertung der mit einer flächenhaften Erschließung dieser Vorkommen verbundenen
obertägigen Eingriffe kommt zu dem Ergebnis, dass diese aufgrund der Dimension eines
solchen Vorhabens eine obertägige Gefährdung insbesondere für die zur Trinkwassergewinnung
genutzten Oberflächengewässer und das Grundwasser im Einzugsgebiet der Ruhr
darstellen können.

Geologisch-technische Risiken sind bei einer flächenhaften Erschließung des Hangenden
Alaunschiefers nach dem gegenwärtigen Wissensstand zwar wahrscheinlich als weniger
relevant einzustufen, aber insbesondere in Gebieten mit ungünstigen geologisch-hydrogeologischen
Standortbedingungen nicht auszuschließen.

Wasserwirtschaftliche Risiken, die mit der Entsorgung des bei der Gasförderung anfallenden
Flowback verbunden sein können, können derzeit nicht bewertet werden, da von
Seiten der Betreiber bislang keine Entsorgungskonzepte im Einzugsgebiet der Ruhr thematisiert
wurden.

II

Empfehlungen

Aufgrund der Bewertung der wasserwirtschaftlichen Risiken und der bestehenden Wissenslücken
und Unsicherheiten wird empfohlen, Ausschlussgebiete festzulegen, in denen
keine Tiefbohrungen mit anschließendem Einsatz von Fracking abgeteuft und die untertägig
auch nicht (z.B. durch Horizontalbohrungen) unterfahren werden dürfen.

Als Ausschlussgebiete empfehlen wir diejenigen Gebiete obertägig und untertägig auszuschließen,
in denen entweder aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer Standortbedingungen
eine ausreichende Barrierewirkung der dem Frack-Horizont überlagernden
Deckschichten aufgrund geringer Mächtigkeit oder dem Vorhandensein tiefgreifender Störungen
oder anthropogener Wegsamkeiten eingeschränkt sein kann, oder in denen aufgrund
besonderer wasserwirtschaftlicher Schutzbedürfnisse im Sinne eines vorsorgenden Gewässerschutzes
von einem Einsatz der Fracking-Technologie abzusehen ist. Aus Sicht der Gutachter
zählen hierzu:

Ausschlussgebiete aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer Standortbedingungen:


Unkonventionelle Erdgaslagerstätten mit einer Deckschichtmächtigkeit von
weniger als 1.000 m

Kohlenbergbaugebiete inklusive Einflussbereich der Sümpfungsmaßnahmen

Tiefreichende Altbergbaugebiete und Gebiete mit Altbohrungen

Gebiete mit bekannten oder vermuteten tiefreichenden Störungszonen

Gebiete mit artesischem oder hoch gespanntem Tiefenwasser
Ausschlussgebiete aufgrund besonderer wasserwirtschaftlicher Schutzbedürfnisse:


Trinkwasserschutzgebiete (Zone I bis III)

Heilquellenschutzgebiete (alle Schutzzonen)

Einzugsgebiete von direkt oder mittelbar zur Trinkwasserversorgung genutzten
Talsperren

Wassergewinnungsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgung (ohne ausgewiesene
Wasserschutzgebiete)

Gebiete für die Gewinnung von Trinkwasser und Mineralwasser, die nicht zur öffentlichen
Trinkwassergewinnung genutzt werden

Vorrang-und Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz
III

Die Einzugsgebiete der direkt oder mittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzten
Talsperren sind nach unserer Empfehlung sowohl aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürfnisse
im Hinblick auf ihre Bedeutung für die öffentliche Trinkwassergewinnung an der Ruhr
als auch aufgrund der unzureichenden Deckschichtmächtigkeit über den Hangenden Alaunschiefern
in diesem Gebiet von teilweise deutlich unter 1.000 m für die Aufsuchung und Gewinnung
von Schiefergas unter Einsatz der Fracking-Technologie auszuschließen.

Nach einer vorläufigen Abgrenzung der empfohlenen Ausschlussgebiete verbleibt für die
Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas im Ruhreinzugsgebiet eine Potenzialfläche von
weniger als 3 % der erteilten Erlaubnisfelder „Ruhr“ und „Falke-South“, auf der zusätzlich
konkurrierende Flächennutzungen mit hohem oder sehr hohem Raumwiderstand zu berücksichtigen
sind.

Mülheim an der Ruhr, den 16.09.2013

IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser
Beratungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH

i.V. i.V.
Dr. W. Merkel Dr. A. Bergmann Dr. F.-A. Weber

IV

Inhaltsverzeichnis

1
Einleitung und Hintergrund 1

1.1
Projektziele und Vorgehensweise 6
2
Vulnerabilität der Wasserressourcen im Einzugsgebiet der Ruhr 8

3
Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten im Einzugsgebiet der Ruhr 10

3.1
Vergebene Erlaubnisfelder 10
3.2
Aufsuchungs-und Gewinnungstechniken 10
3.3
Gefährdungspotenzial einsetzbarer Frack-Fluide 12
3.4
Gefährdungspotenzial des zu entsorgenden Flowback 14
3.5
Clean-Fracking 14
3.6
Erschließungsszenario 15
3.7
Kennzahlen einer potenziell flächenhaften Erschließung unkonventioneller
Lagerstätten im Einzugsgebiet der Ruhr 16
3.8
Wasserwirtschaftliche Risiken bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus
unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking 18
4
Obertägige Risiken 20

4.1
Gefährdungspotenzial durch den Einsatz von wassergefährdenden Frack-
Additiven, insbesondere Bioziden 21
4.2
Risiken bei Transport, Lagerung und Verpressung der Frack-Additive 24
4.3
Bewertung der obertägigen Risiken 25
4.4
Wissenslücken und Unsicherheiten 25
5
Geologisch-technische Risiken 26

5.1
Risiken bei der Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas im Rheinischen
Schiefergebirge 26
5.1.1
Geosystem Rheinisches Schiefergebirge 26
5.1.2
Verbreitung und Tiefenlage der Hangenden Alaunschiefer 32
5.1.3
Bergbauzone und Grubenwasserhaltung 34
5.1.4
Störungszonen und Altbohrungen 37
5.1.5
Bewertung der geologisch-technischen Risiken 38
5.2
Risiken bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohleflözgas im Münsterländer
Becken für das Einzugsgebiet der Ruhr 39
5.2.1
Geosystem Münsterländer Becken 39
5.2.2
Wirkungspfade vom Geosystem Münsterländer Becken zur Bergbauzone im
Ruhrgebiet 40
5.2.3
Bewertung der geologisch-technischen Risiken für das Einzugsgebiet der Ruhr42
V

5.3
Unsicherheiten und Wissenslücken 43
6
Entsorgungslage des Flowback im Einzugsgebiet der Ruhr 45

7
Ausschlussgebiete und konkurrierende Flächennutzungen 46

7.1
Empfohlene Ausschlussgebiete aufgrund ungünstiger geologischhydrogeologischer
Standortbedingungen 46
7.2
Empfohlene Ausschlussgebiete aufgrund besonderer wasserwirtschaftlicher
Schutzbedürfnisse 47
7.3
Entwurf einer Abgrenzung der empfohlenen Ausschlussgebiete im Einzugsgebiet
der Ruhr 48
7.4
Verbleibende Potenzialflächen für eine Schiefergasgewinnung 54
7.5
Konkurrierende Flächennutzungen auf den verbleibenden Potenzialflächen 56
8
Schlussfolgerungen und Empfehlungen 59

9
Literatur 63

VI

Einleitung und Hintergrund

Die Wasserwerke im Ruhreinzugsgebiet gewinnen täglich Trink-und Brauchwasser für
4,6 Mio. Menschen sowie für Gewerbe und Industrie in einem Versorgungsgebiet, das über
das Einzugsgebiet der Ruhr hinaus bis an die Emscher, Lippe und Ems reicht. Im Ruhrtal
erfolgt die Trinkwassergewinnung überwiegend aus Uferfiltrat und Grundwasser; letzteres
wird zu einem großen Teil über Versickerungsbecken mit Flusswasser aus der Ruhr angereichert.
Der Anteil des Oberflächenwassers der Ruhr an der Gesamtförderung der Wasserwerke
beträgt insgesamt mehr als 70 %. Zum Ausgleich jahreszeitlicher Schwankungen im
Wasserdargebot der Ruhr sind die Talsperren im Oberlauf ein wesentlicher Bestandteil der
Wasserversorgung im Versorgungsgebiet. Ein Teil der Trinkwasserversorgung erfolgt darüber
hinaus direkt aus den Talsperren.

Derzeit prüfen mehrere Unternehmen der Erdöl-und Erdgasbranche die Möglichkeit, im
Einzugsgebiet der Ruhr Erdgas aus unkonventionellen Schiefergaslagerstätten unter Einsatz
der Fracking-Technologie (engl. hydraulic fracturing) zu fördern. Dazu wurden von der zuständigen
Bezirksregierung Arnsberg zwei Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von
Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken vergeben (Erlaubnisfeld „Ruhr“ der Winters-
hall Holding GmbH und Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH und Erlaubnisfeld „Falke-
South“ der Falke Hydrocarbons GmbH). Diese beiden Aufsuchungsgebiete umfassen eine
Fläche von knapp 50 % des Ruhreinzugsgebietes (Abbildung 1). Die benachbarten Aufsuchungsgebiete
von Kohleflözgas-und Schiefergasvorkommen (u.a. das erteilte Erlaubnisfeld
„Nordrhein-Westfalen Nord“ der Mobil Erdgas-Erdöl GmbH und das derzeit nicht erteilte
Erlaubnisfeld „Adler South“ der BNK Deutschland GmbH in Hessen) grenzen darüber hinaus
fast unmittelbar an das Ruhreinzugsgebiet an.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe führt im Rahmen des laufenden
Projektes NiKo (Nicht-konventionelle Kohlenwasserstoffe) eine Abschätzung des Schiefergaspotenzials
in Deutschland durch. In einem Zwischenbericht wurden die Schiefergas-
Gesamtmengen in Tongesteinen des Unterkarbons, im jurassischen Posidonienschiefer
sowie im Wealden (Unterkreide) bewertet und die in Deutschland technisch förderbare
Schiefergasmenge mit ca. 1,3 Billionen m³ (Bandbreite 0,7 bis 2,3 Billionen m³) abgeschätzt
(BGR 2012). Diese Mengenangaben sind nur als vorläufig anzusehen, da die Untersuchungen
voraussichtlich erst 2014 abgeschlossen sein werden.

Die im Einzugsgebiet der Ruhr in Formationen des Unterkarbons vermuteten Schiefergas-
vorkommen sind in dieser Abschätzung nicht berücksichtigt, da die Datenlage der wesentlichen
Eingangsparameter (u.a. Menge und Typ des organischen Materials, thermische Reife,
Mächtigkeit des Zielhorizonts) im Unterkarbon des Rheinischen Schiefergebirges für eine

1

belastbare Abschätzung der Schiefergaspotenziale nach den statistischen Methoden der
BGR (2012) derzeit nicht ausreichend ist. Nach unserem Kenntnisstand liegen damit keine
Angaben zur vermuteten Schiefergas-Gesamtmenge oder den technisch förderbaren Schiefergas-
Ressourcen im Einzugsgebiet der Ruhr vor.

Als Reaktion auf die Zulassung von großflächigen Aufsuchungsfeldern in Deutschland und
Medienberichte zu Umweltrisiken in den Fracking-Gebieten der USA und der daraus entstandenen
großen Verunsicherung der Öffentlichkeit wurden in Deutschland in mehreren
Gutachten die potenziellen Risiken und Umweltauswirkungen bei der Aufsuchung und Gewinnung
unkonventioneller Erdgasvorkommen untersucht (Meiners et al. (2012a-c),
MKULNV (2012), Ewen et al. (2012), HLUG (2013), SRU (2013), BGR (2012), SGD & BGR
(2013), GD NRW (2011)), ohne jedoch dabei auf die spezifischen Standortbedingungen im
Einzugsgebiet der Ruhr eingehen zu können. Alle genannten Gutachten kommen zu dem
Ergebnis, dass der Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland aufgrund bestehender
Umweltrisiken und erheblicher Wissensdefizite hohe Anforderungen an das bergrechtliche
Genehmigungsverfahren stellt und bestimmte Gebiete für die Aufsuchung und Gewinnung
von unkonventionellen Erdgaslagerstätten auszuschließen sind.

Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen hat deswegen angekündigt, bis auf weiteres
keine Genehmigungen für die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten
unter Einsatz von schädlichen Substanzen zu vergeben (MKULNV NRW, Pressemitteilung
vom 07.09.2012). In Niedersachsen wurden vom Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie in einer Rundverfügung Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien
und Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl-und Erdgaslagerstätten
erlassen (LBEG, Rundverfügung vom 31.10.2012).

2

Abbildung 1: Erteilte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (ohne Grubengas) im zur
Trinkwassergewinnung genutzten Einzugsgebiet der Ruhr.

Auf der 79. Umweltministerkonferenz am 15. und 16.11.2012 in Kiel (Umweltministerkonferenz
2012) stellten die Umweltminister und -senatoren der Länder fest, dass


die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unter
Einsatz umwelttoxischer Chemikalien erhebliche Risiken beinhaltet,

der Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien in Trinkwasserschutzgebieten
auszuschließen ist,

auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage es nicht verantwortbar ist, zu diesem
Zeitpunkt Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten mit dem Einsatz der Fracking-Technologie mit umwelttoxischen
Chemikalien zu genehmigen,

über Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen mit umwelttoxischen Chemikalien
zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten erst dann entschieden
werden kann, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist
und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit
nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes; die im Auftrag
des Bundes und des Landes NRW erstellten Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass
diese Voraussetzungen z. Zt. nicht vorliegen),

Disposalbohrungen als Mittel der Entsorgung von Frackflüssigkeiten mit umwelttoxischen
Chemikalien aus der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten abzulehnen
sind.
Zur Regelung von Ausschlussgebieten werden derzeit Gesetzesentwürfe zur Änderung der
UVP-V Bergbau und Änderung des WHG (u.a. BMU 2013) diskutiert. Den Entwürfen zur
Änderung des WHG zufolge wird vorgeschlagen, Tiefbohrungen, bei denen zur Aufsuchung
oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme Gesteine unter hydraulischem Druck
aufgebrochen werden, und die untertägige Ablagerung der bei diesen Tiefbohrungen anfallenden
Stoffe,


in Wasserschutz-und Heilquellenschutzgebieten

sowie in Gebieten, aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenfluss
in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Rohwasser für die öffentliche
Wasserversorgung entnommen wird,
zu verbieten. Außerdem wird diskutiert, dass behördliche Verbots-und Beschränkungsregelungen
im Einzelfall ggf. auch außerhalb von Wasserschutzgebieten getroffen werden können.

4

Das Einzugsgebiet von Talsperren, aus denen nicht unmittelbar, aber mittelbar Trinkwasser
gewonnen wird, würden den diskutierten Gesetzesentwürfen zur Folge nicht generell als
Ausschlussgebiete angesehen, obwohl sie, wie an der Ruhr, einen wesentlichen Beitrag zur
Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung leisten
und damit eine vergleichbare Schutzbedürftigkeit wie die direkt zur Rohwasserentnahme
genutzten natürlichen Seen aufweisen.

Der DVGW hat in einer Stellungnahme zum geplanten Gesetzesentwurf gefordert, die Möglichkeit
eines Verbotes neben Wasserschutzgebieten auch auf Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen
der öffentlichen Wasserversorgung zu beziehen (DVGW 2013), da nicht
in allen Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind bzw. den Status als „Wasserschutzgebiet vorgesehenes
Gebiet“ besitzen.

Nach § 11 Nr. 10 BBergG ist die Erteilung einer (Aufsuchungs-)Erlaubnis zu versagen, wenn
„überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen“.
In einem vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten wurde festgestellt (Hessischer
Landtag 2013), dass die Erteilung einer Erlaubnis nicht in Betracht kommt, wenn aller Voraussicht
nach auf einem Großteil der beantragten Aufsuchungsfläche keine spätere Gewinnung
möglich sein wird, weil


aller Voraussicht nach keine Vorkommen vorhanden sind,

die geologisch-hydrogeologischen Standortbedingungen keine ausreichende Barrierewirkungen
gewährleisten oder

überwiegende konkurrierende Nutzungsansprüche im öffentlichen Interesse im gesamten
zuzuteilenden Feld entgegenstehen.
Im Hinblick auf den Aufsuchungsantrag im Erlaubnisfeld „Adler South“ wurden vom Hessischen
Landesamt für Umwelt und Geologie nach Überlagerung der geologischen Potenzialräume
mit den Schutzgebieten für den Grundwasserschutz und weiteren Nutzungsansprüchen
festgestellt, dass insgesamt 79 % dieses Aufsuchungsfeldes mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen
überlagert ist (HLUG 2013; Hessischer Landtag 2013). Das Rechtsgutachten
kommt in Anbetracht der vom HLUG und von den Fachbehörden belegten öffentlichen
Interessen einerseits und der nach derzeitigem Kenntnisstand nur unzureichenden Aussicht
auf eine wirtschaftliche Gewinnbarkeit von Bodenschätzen durch Fracking andererseits zum
Ergebnis, dass die Erteilung der beantragten Aufsuchungserlaubnis im Erlaubnisfeld „Adler
South“ nicht in Betracht kommt (Hessischer Landtag 2013).

5

Energiepolitisch ist die Nutzung von Schiefergas umstritten. Während die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe nach Abschätzung der Vorkommen in Deutschland zur
Einschätzung kommt, dass Schiefergas einen Beitrag zur heimischen Energieversorgungssicherheit
leisten kann (BGR 2012), kam der Sachverständigen Rat für Umweltfragen zu dem
Schluss, dass Erdgasgewinnung unter Einsatz von Fracking „energiepolitisch nicht notwendig“
ist und „keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten“ kann (SRU 2013).

1.1 Projektziele und Vorgehensweise
Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, die wasserwirtschaftlichen Risiken bei einer Aufsuchung
und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unter den spezifischen
geologisch-hydrogeologischen, wasserwirtschaftlichen und flächennutzungsspezifischen
Standortbedingungen im Einzugsgebiet der Ruhr zu untersuchen und zu bewerten.

Dazu werden zunächst die besonderen wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im
Einzugsgebiet der Ruhr (Kapitel 2) und der gegenwärtige Kenntnisstand zu möglichen Erschließungstechniken,
-strategien und -risiken bei der Aufsuchung und Gewinnung der vermuteten
Schiefergasvorkommen dargestellt (Kapitel 3).

Zur Bewertung oberirdischer Risiken (Kapitel 4) wird anschließend die Dimension einer
flächenhaften Erschließung dieser Schiefergasvorkommen im Einzugsgebiet der Ruhr abgeschätzt
und der Einsatz wassergefährdender Frack-Additive – insbesondere Biozide – im
Hinblick auf den Schutz der Oberflächengewässer, des Bodens und des Grundwassers im
Ruhreinzugsgebiet bewertet.

Zur Bewertung geologisch-technischer Risiken (Kapitel 5) werden in den Aufsuchungsgebieten
„Ruhr“ und „Falke-South“ die Verbreitung und Teufenlage der vermuteten Schiefergasvorkommen
im Einzugsgebiet der Ruhr abgegrenzt und die Relevanz möglicher Wirkungspfade
im Hinblick auf eine Gefährdung nutzbarer Grundwasservorkommen bewertet.

Zur Bewertung von Risiken bei der Entsorgung des anfallenden Flowback wird die
Entsorgungslage im Einzugsgebiet der Ruhr diskutiert und mögliche Alternativen aufgezeigt
(Kapitel 6).

Nach der Bewertung der wasserwirtschaftlichen Risiken werden Kriterien für Ausschlussgebiete
empfohlen (Kapitel 7) und die empfohlenen Ausschlussgebiete im Einzugsgebiet
der Ruhr überschlägig abgegrenzt. Ausgehend von der vermuteten Verbreitung der Schiefergasvorkommen
werden die nach Abzug der Ausschlussgebiete für eine mögliche Schie

6

fergasgewinnung verbleibenden Flächen (sog. Potenzialflächen) abgeschätzt und die auf
diesen Gebieten konkurrierenden Flächennutzungen dargestellt.

Daraus werden Schlussfolgerungen und Empfehlungen abgeleitet (Kapitel 8), ob und in
welchem Umfang die Aufsuchung und Gewinnung der vermuteten Schiefergasvorkommen
unter den spezifischen geologisch-hydrogeologischen, wasserwirtschaftlichen und flächennutzungsspezifischen
Standortbedingungen im Einzugsgebiet der Ruhr in Betracht kommen
könnte.

Im Rahmen dieses Gutachtens nicht betrachtet werden Umweltrisiken, die z.B. mit einer
möglichen Induktion seismischer Ereignisse oder einem verstärkten Methan-Aufstieges verbunden
sein können. Außerdem wurden Umweltauswirkungen, z.B. durch Flächenverbrauch,
Luftemissionen, Lärm, Wasserentnahme und der Entsorgung fester Abfälle, im Folgenden
nicht untersucht.

7

Vulnerabilität der Wasserressourcen im Einzugsgebiet der Ruhr

Die Wasserwerke im Ruhreinzugsgebiet gewinnen täglich Trink-und Brauchwasser für
4,6 Mio. Menschen sowie für Gewerbe und Industrie. Das Versorgungsgebiet reicht über das
Einzugsgebiet der Ruhr hinaus bis an die Emscher, Lippe und Ems. Dazu werden aus der
Ruhr jährlich rund 600 Mio. m³ Wasser entnommen (Ruhrverband 2012b).

Die in der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) zusammengeschlossenen
19 Wasserversorgungsunternehmen gewinnen mit ihren 32 Wasserwerken mehr als
265 Mio. m³ Trinkwasser pro Jahr. Die Trinkwassergewinnung an der Ruhr erfolgt überwiegend
aus Uferfiltrat und Grundwasser, wobei das Grundwasser zu einem großen Teil über
Versickerungsbecken mit Flusswasser aus der Ruhr angereichert wird.

Der Ruhrverband betreibt zum Ausgleich jahreszeitlicher Schwankungen im Wasserdargebot
8 Talsperren mit einem Stauinhalt von 462,9 Mio. m³ (Abbildung 1; Tabelle 1). Das Talsperrensystem
des Ruhrverbandes wird derart gesteuert, dass an ausgewählten Kontrollquerschnitten
bestimmte Mindestabflüsse nicht unterschritten werden, damit auch in Trockenzeiten
ausreichend Wasser für die Trinkwassergewinnung entlang der Ruhr zur Verfügung steht
(Ruhrverband 2013). Die Talsperren Möhne, Henne, Sorpe, Bigge, Lister, Verse, Ennepe
und Fürwigge stellen damit mittelbar über die künstliche Grundwasseranreicherung einen
wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Trinkwasserversorgung an der Ruhr dar.

Tabelle 1:
Speicherraum und Einzugsgebiet der direkt oder mittelbar zur Trinkwassergewinnung
genutzten Talsperren des Ruhrverbandes (Ruhrverband 2012b).

Speicherraum Einzugsgebiet der
Talsperren
Mittlere jährliche
Zuflusssumme
Mio. m³ km² Mio. m³
Bigge 171,7 287,4 240,2
Möhne 134,5 436,4 192,4
Sorpe 70,4 100,3* 42,2
Henne 38,4 98,5* 57,7
Verse 32,8 23,7 21,6
Ennepe 12,6 48,2 39,2
Kleinere Talsperren 9,5 47,2 –
Summe 462,9 842,9 –

* mit Beileitungen
8

Die Talsperren Sorpe, Verse, Ennepe, Fürwigge und Bigge (Lister) werden darüber hinaus
direkt zur Trinkwasserentnahme genutzt; für die Henne-Talsperren ist eine direkte Trinkwasserentnahme
ab voraussichtlich 2015 geplant ((Abbildung 1). Außerdem werden im Ruhreinzugsgebiet
weitere, nicht im Eigentum des Ruhrverbandes stehende Talsperren direkt zur
Trinkwasserentnahme genutzt (Talsperren Hasper, Heilenbecke, Fuelbecke und Jubach
nach Angaben in DTK 2013).

Darüber hinaus wird im Ruhreinzugsgebiet Grundwasser aus dem Quartär und den durchlässigen
Massenkalken sowie Quellfassungen zur Trinkwassergewinnung genutzt. Der tiefste
Förderbrunnen eines AWWR-Mitgliedsunternehmens ist nach unserer Kenntnis der Tiefbrunnen
Schellenstein der Hochsauerlandwasser GmbH mit einer Filterstrecke bis
150 m u. GOK.

Im Einzugsgebiet der Ruhr sind auf 852,5 km² und damit auf 19 % der Fläche Wasserschutzgebiete
(Zone I-III) ausgewiesen. Auf die für die AWWR-Wasserwerke festgesetzten
Wasserschutzgebiete entfallen davon nur 335 km² und damit knapp 8 % des Ruhreinzugsgebiets
(Ruhrverband 2012a), obgleich sie mit den größten Entnahmemengen einen entscheidenden
Beitrag zur öffentlichen Trinkwasserversorgung leisten. Entlang der Ruhr und
ihrer Nebenflüsse sowie in den Einzugsgebieten der Talsperren sind nur auf Teilflächen
Wasserschutzgebiete festgesetzt (Abbildung 1), obwohl sie direkt oder mittelbar der Trinkwassergewinnung
dienen. Dem vorsorgenden Gewässerschutz kommt im Einzugsgebiet
dieser Gewässer damit eine besondere Bedeutung zu.

9

3
Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten im Einzugsgebiet der Ruhr

3.1
Vergebene Erlaubnisfelder
Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat zwei Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung
von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Einzugsgebiet der Ruhr vergeben:
Erlaubnisfeld „Ruhr“ der Wintershall Holding GmbH und Statoil Deutschland Hydrocarbons
GmbH und Erlaubnisfeld „Falke-South“ der Falke Hydrocarbons GmbH. Diese beiden Aufsuchungsgebiete
umfassen zusammen fast 50 % des Ruhreinzugsgebietes (Tabelle 2).

In beiden Erlaubnisfeldern werden unkonventionelle Schiefergasvorkommen in Formationen
des Unterkarbons vermutet, die in Kapitel 5.1 beschrieben und räumlich abgegrenzt werden.
Gebietsweise könnten in den Erlaubnisfeldern auch (ggf. teilweise schon entgaste) Kohleflözgasvorkommen
anstehen, die aber nach unseren Kenntnissen nicht Zielhorizont der
Aufsuchung und einer möglichen sich anschließenden Gewinnung in den Erlaubnisgebieten
„Ruhr“ und „Falke-South“ darstellen.

3.2
Aufsuchungs-und Gewinnungstechniken
Ein flächenhafte Felderschließung würde mehrere, zum Teil parallel verlaufende Aufsuchungs-
und Erkundungsphasen durchlaufen, beginnend mit der Exploration mittels Bohrungen
und Untersuchungen des Untergrundes ohne Einsatz der Fracking-Technologie (Phase
A) und mit Einsatz der Fracking-Technologie (Phase B1), über das Abteufen von Gewinnungsbohrungen
bzw. den Ausbau vorhandener Bohrungen zu Förderbetrieben einschließlich
der dazu nötigen Produktionsfracks (Phase B2), über die Gewinnungsphase (Phase C)
bis hin zur Rückbau-und Nachsorgephase (Endphase D) (Abbildung 2).

Tabelle 2:
Kennzahlen der erteilten Erlaubnisfelder „Ruhr“ und Falke-South“ im Einzugsgebiet
der Ruhr.

Fläche
gesamt
davon im
Einzugsgebiet
der Ruhr
Anteil am
Einzugsgebiet
der Ruhr
Oberirdisches Einzugsgebiet der Ruhr 4.485 km² 4.485 km² –
Erlaubnisfeld „Ruhr“ 2.493 km² 1.657 km² 37 %
Erlaubnisfeld „Falke-South“ 2.004 km² 561 km² 13 %
Erlaubnisfelder zusammen 4.497 km² 2.218 km² 49 %

10

Abbildung 2: Aufsuchungs-und Gewinnungsphasen bei der flächenhaften Erschließung
von Schiefergaslagerstätten (MKULNV 2012).

Bislang sind im Erlaubnisfeld „Ruhr“ nach unserer Kenntnis zunächst Tiefbohrungen der
Phase A zur Entnahme und Analyse von unverwittertem Gesteinsmaterials ohne Einsatz der
Frack-Technologie geplant (Wintershall 2012). In der Gewinnungsphase (Phase C; ggf. auch
in Phase B2) muss nach dem heutigen Kenntnisstand zwingend eine Stimulation eingesetzt
werden, um das Erdgas in den gering permeablen Gesteinsformationen fördern zu können.

Beim hydraulic fracturing (Fracking) werden im Zielhorizont mit hohem hydraulischem Druck
oberhalb der Gebirgsspannung Risse erzeugt. In die erzeugten Risse werden i.A. Stützmittel
eingebracht, die die Risse gegen den Gebirgsdruck offen halten und dafür sorgen, dass die
geschaffenen Wegsamkeiten auch in der Förderphase erhalten und damit dauerhaft bessere
Fließbedingungen für das Erdgas zur Förderbohrung hin bestehen bleiben. Neben den
Stützmitteln werden den Frack-Fluiden in Abhängigkeit der geologischen Verhältnisse der
Zielformation weitere Additive zugegeben. Diese Frack-Additive haben u.a. den Zweck, den
Transport des Stützmittels in die Risse zu gewährleisten, Ablagerungen, mikrobiologischen
Bewuchs, die Bildung von Schwefelwasserstoff und ein Quellen der Tonminerale im Frack-
Horizont zu verhindern, Korrosion zu vermeiden und die Fluidreibung bei hoher Pumpleistung
zu minimieren (Meiners et al. 2012b).

Die Einrichtung von Bohrplätzen wird durch gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften
geregelt und im Rahmen des Betriebsplanverfahrens durch die zuständigen Aufsichtsbehörden
festgelegt. Durch den Wirtschaftsverband Erdöl-und Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
wurden Richtlinien und Leitfäden erarbeitet, die die Mindestanforderungen an Bohrplätze
beschreiben. Im Hinblick auf den Umfang mit wassergefährdenden Stoffen wird auf dem
Bohrplatz ein Wassergefährdungsklassenbereich eingerichtet. Neben dem Bohrplatz wird

11

obertägig eine Infrastruktur mit Gastrocknungsanlagen, Pipelines zur Ableitung des Erdgases
und des Flowback, Anfahrtswege, etc. benötigt.

Den derzeitigen Planungen verschiedener Firmen ist zu entnehmen, dass bei der Erschließung
von Schiefergas-Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen vor allem Horizontalbohrungen
zum Einsatz kommen könnten, entweder einfache Horizontalbohrungen abgeteuft von Cluster-
Bohrplätzen oder Multilateral-Horizontalbohrungen (MKULNV 2012).

Die Zementation der Bohrungen dient der Abdichtung der Bohrung insbesondere beim
Durchteufen von Grundwasserleitern. Neben der vorgeschriebenen Drucküberwachung und
der Vermessung der Zementationsstrecken gibt die Tiefbohrverordnung (BVOT NRW) weitere
Prüfkriterien zur Beurteilung der Qualität der Zementation vor. Ein Misslingen der Zementation
ist vom Betreiber unverzüglich der Behörde zu melden (MKULNV 2012).

3.3 Gefährdungspotenzial einsetzbarer Frack-Fluide
Nach Angabe der Betreiber ist die Rezeptur der im Ruhreinzugsgebiet zur Gewinnung der
Schiefergasvorkommen einsetzbare Frack-Fluide derzeit noch nicht absehbar (Wintershall
2012). Für mögliche in Schiefergaslagerstätten einsetzbare Frack-Fluide liegen neben in den
USA eingesetzten Frack-Fluiden in Deutschland nur Angaben zur Zusammensetzung eines
sog. Slickwater-Fluides vor, das im Jahr 2008 bei 3 Fracks in der Bohrung „Damme 3“ im
Auftrag der Firma ExxonMobil im Wealden-Tonstein in Niedersachsen eingesetzt wurde
(Tabelle 3). Außerdem liegen Angaben von ExxonMobil zur Zusammensetzung einer geplanten
Weiterentwicklung vor (Ewen et al. 2012). Die Gefährdungspotenziale, die von einer
möglichen Freisetzung dieser Frack-Fluide auf den Wasserhaushalt – insbesondere auf das
Grundwasser – ausgehen können, wurden im Hinblick auf den Menschen bei Aufnahme über
den Trinkwasserpfad und auf die in der aquatischen Umwelt lebenden Organismen bewertet
(Meiners et al. 2012a-c; MKULNV 2012).

Eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit ist zu besorgen, wenn im
wasserwirtschaftlich nutzbaren Grundwasser gesetzliche und untergesetzliche Grenz-, Richtund
Höchstwerte, insbesondere die Geringfügigkeitsschwellenwerte der Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA 2004) überschritten werden. Diese Geringfügigkeitsschwellenwerte
berücksichtigen vorrangig die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sowie
human-und ökotoxikologisch begründete Wirkschwellen, damit das Grundwasser überall für
den menschlichen Gebrauch als Trinkwasser nutzbar und als Lebensraum und als Bestandteil
des Naturhaushalts intakt bleibt.

12

Da für einen Großteil der als Frack-Additive eingesetzten Stoffe keine Geringfügigkeitsschwellen
oder andere wasserrechtliche Beurteilungswerte vorliegen, wurden in MKULNV
(2012) diese Stoffe aufbauend auf LAWA (2004) anhand gesundheitlicher Leit-bzw. Orientierungswerte
und ökotoxikologisch begründeter PNEC-Werte bewertet.

Bei dem in drei Fracks in der Bohrung Damme 3 eingesetzten Fluid kamen Additivkonzentrationen
zum Einsatz, die relevante Beurteilungswerte um teilweise 4 bis 6 Größenordnungen
überschreiten. Der Risikoquotient, berechnet aus der Stoffkonzentration im Frack-Fluid geteilt
durch den jeweiligen human-bzw. ökotoxikologisch begründeten Beurteilungswert, liegt
bei den verwendeten Additiven zwischen 7.500 und > 106 (Tabelle 3), so dass für dieses
Fluid von einem hohen human-und ökotoxikologischen Gefährdungspotenzial auszugehen
ist. Die Datenlage zur Bewertung des Tonstabilisators, aber auch zum Abbauverhalten der
Stoffe unter Lagerstättenbedingungen ist als mangelhaft zu bewerten.

Die Bewertung der geplanten Weiterentwicklung zeigt, dass es im Vergleich zum Frack-Fluid
Damme 3 gelungen ist, mehrere Additive durch Stoffe mit niedrigerem Gefährdungspotenzial
zu ersetzen. Das verbleibende Gefährdungspotenzial wird im Wesentlichen durch den Einsatz
eines Formaldehyd-abspaltenden Biozids bestimmt. Aufgrund der geplanten hohen
Einsatzkonzentration und der mangelhaften Datenlage zu diesem Wirkstoff muss auch für
die Weiterentwicklung von einem hohen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden.

Tabelle 3: Bewertung der in dem Frack-Fluid Damme 3 und einer geplanten Weiterent

wicklung eingesetzten Additiv-Konzentrationen anhand von human-und

ökotoxikologischen Risikoquotienten (MKULNV 2012).

Frack-Fluid Damme 3

Geplante Weiterentwicklung
Wasserbedarf

4.040 m³/Frack
1.600 m³/Frack
Stützmittel

196.000 kg/Frack
k.A.
Risikoquotient

Risikoquotient

Gelöste

Gelöste

Additive Stoff

Stoff

Konz. Humantox. Ökotox.

Konz. Humantox. Ökotox.

Bewertung Bewertung

Bewertung Bewertung

Tetramethyl-Datenlage

ammonium-520 mg/l 1.733.000 mangelhaft

Cholinchlorid 750 mg/l < 43 210 Tonstabilisator chlorid (> 2.600.000)
Erdöldestillat,

Reibungs

hydrogeniert, 220 mg/l 733.000 11.000

Butyldiglycol 350 mg/l 40 6.600

minderer

leicht
Octylphenyl

1-Hexanol,

ether, 36 mg/l 120.000 20.000

ethoxyliert 130 mg/l 433.000 760

Netzmittel

ethoxyliert
Ethylengly-

Datenlage

Isothiazolinon

col(bis)

4 mg/l 7.520 72.000

1.000 mg/l 10.000.000 mangelhaft
Biozid

Derivate

hydroxy

(139.000)
methylether

13

3.4 Gefährdungspotenzial des zu entsorgenden Flowback
Nach Ende der Druckbeaufschlagung wird das eingepresste Frack-Fluid mit dem der Bohrung
zuströmenden Erdgas und Formationswasser teilweise zurückgefördert. Der meist über
die gesamte Erdgasproduktionsphase zu Tage geförderte sog. Flowback besteht in variablen
Mischungsanteilen aus verpresstem Frack-Fluid und mitgefördertem Formationswasser,
wobei meist zunächst der Mischungsanteil des Frack-Fluids und später der des Formationswassers
überwiegt. Aufgrund verschiedener hydrogeochemischer Prozesse im Lagerstättenhorizont
kann der Flowback eine Reihe weiterer Stoffe enthalten (Meiners et al. 2012b):


mobilisierte Lösungsprodukte aus der Lagerstätte,

mobilisierte organische Substanzen aus der Lagerstätte (z.B. Toluol und Benzol),

Transformations-und Abbauprodukte der eingesetzten Additive,

natürlich vorkommende radioaktive Substanzen (NORM),

Ton-, Schluff-und Sandpartikel (Stützmittel oder aus der Lagerstätte mobilisiert),

Bakterien, z.B. sulfatreduzierende Bakterien und

Gase (z.B. Methan und Schwefelwasserstoff).
Nach unserem Kenntnisstand liegen zur Beschaffenheit der Formationswässer in der Zielformation
der Hangenden Alaunschiefer bislang keinerlei Daten vor. Die Angaben zu Sümpfungswässern
in den Bergbaugebieten der Region beziehen sich auf andere geologische
Formationen, die nicht auf die Formationswässer im Hangenden Alaunschiefer übertragen
werden können.

Allgemein wird angenommen, dass die Zielformation aufgrund ihrer tonigen Ausbildung weitgehend
grundwasserfrei ist und damit geringe Flowback-Mengen zu erwarten sind. Mit Injektion
der Frack-Fluide in die meist pyritreichen Schiefer ist anzunehmen, dass mit der Oxidation
des Pyrits hohe Sulfat-und Schwermetall-Frachten im Flowback auftreten. Weitergehende
Aussagen zu der zu erwartenden Zusammensetzung und damit dem Gefährdungspotenzial
des Flowback sind auf der Grundlage der gegenwärtigen Datenlage nicht möglich.

3.5 Clean-Fracking
Aktuelle Anstrengungen zur Verringerung des Chemikalieneinsatzes in Frack-Fluiden und
der Substitution besonders gesundheits-und umweltgefährdender Additive sind in Meiners et
al. (2012b) dargestellt. Die Ausführungen zeigen, dass sich die derzeit diskutierten Verfahren

(z.B. UV-Bestrahlung der Frack-Fluide statt Einsatz von Bioziden) großteils noch im Forschungsstadium
befinden und auch international kaum Erfahrungen mit einem großtechni14

schen Einsatz existieren (Meiners et al. 2012b). Wenn es gelingt, die Gefährdungspotenziale
der Frack-Fluide zu reduzieren, verbleiben Gefährdungspotenzial durch die Schaffung von
Wegsamkeiten und Austragspfaden für die ggf. vorhandenen Formationswässer sowie die
Förderung des dann ausschließlich aus Formationswässern bestehenden Flowback. Diese
Gefährdungspotenziale sind standortspezifisch zu bewerten.

3.6 Erschließungsszenario
Nach unserem Kenntnisstand haben die Rechtsinhaber der Aufsuchungserlaubnisse bislang
keine konkreten Strategien für eine flächenhafte Erschließung der vermuteten Erdgaslagerstätten
im Einzugsgebiet der Ruhr veröffentlicht (Wintershall 2012). Um für eine Risikobewertung
die Größenordnung der bei einer flächenhaften Erschließung des Hangenden Alaunschiefers
notwendigen Tiefbohrungen, Einsatzmengen von Frack-Fluiden, Entsorgungsmengen
des Flowback etc. überschlägig abschätzen zu können, wurde ein fiktives, aber auf begründbaren
Annahmen beruhendes Erschließungsszenario erstellt. Wesentliche Annahmen
wurden aus dem in Meiners et al. (2012a) entwickelten 10 %-Flächenszenario übernommen,
teilweise aber an die spezifischen Standortbedingungen im Ruhreinzugsgebiet angepasst.

Im Erschließungsszenario wurde angenommen, dass im Ruhreinzugsgebiet 15 % der gesamten
Aufsuchungsgebiete „Ruhr“ und „Falke-South“ erschlossen werden (Erschließungsfläche
679 km²). Diese Erschließungsfläche wurde auf Grundlage der Untersuchungen in
Kapitel 5.1 gewählt und entspricht der Gesamtfläche der vermuteten Schiefergasvorkommen
im Ruhreinzugsgebiet im Tiefenbereich 300 bis 2.000 m u. GOK (Abbildung 8).

Das folgende Erschließungsszenario beschränkt sich auf die Gewinnung der Schiefergas-
vorkommen (Phase C). Die in einer Erkundungsphase (Phase A, B1, B2) durchgeführten
Tiefbohrungen und Frack-Maßnahmen wird in der folgenden Abschätzung nicht berücksichtigt.
Für den Gewinnungsbetrieb wird zugrunde gelegt, dass von Cluster-Bohrplätzen aus die
Lagerstätte im Umkreis von 9 km² um den Bohrplatz flächenhaft erschlossen werden kann
(Meiners et al. 2012a). Dazu werden von jedem Cluster-Bohrplatz jeweils 10 Horizontalbohrungen
abgeteuft und auf der Laterallänge von 1.200 m alle 100 m gefrackt. Ferner wird
angenommen, dass 25 % der Gewinnungsgetriebe wegen eines Rückgangs der Gasförderung
über die Förderphase ein zweites Mal gefrackt werden (Re-Frack). Zur Abschätzung
der Einsatzmengen von Frack-Fluiden und Additiven werden die Rezeptur des in Damme 3
eingesetzten Fluids sowie die genannte Weiterentwicklung (Tabelle 3) zugrunde gelegt. Die
Menge des zu entsorgenden Flowback kann aufgrund fehlender Angaben zur Menge und
Beschaffenheit der Formationswässer im Zielhorizont nicht abgeschätzt werden. Für die

15

Transportleistungen wird angenommen, dass die Frack-Additive per LKW angeliefert werden
und das Wasser zur Herstellung der Frack-Fluide vor Ort gewonnen oder alternativ von der
öffentlichen Trinkwasserversorgung bezogen werden kann.

3.7
Kennzahlen einer potenziell flächenhaften Erschließung unkonventioneller
Lagerstätten im Einzugsgebiet der Ruhr
Um die gesamten vermuteten Schiefergasvorkommen im Aufsuchungsgebiet flächenhaft zu
erschließen, müssen im zugrunde gelegten Erschließungsszenario 750 Tiefbohrungen von
insgesamt 75 Bohrplätzen aus abgeteuft und rund 9.000 Fracks im Einzugsgebiet der Ruhr
durchgeführt werden (Tabelle 4; 750 Bohrungen mal 10 Fracks pro Gesamtlateral; dazu ca.
25 % der Gewinnungsgetriebe wegen Rückgang der Gasförderung während der Förderphase
ein zweites Mal gefrackt). Bei Einsatz des in „Damme“ verwendeten Frack-Fluids würden
dafür ca. 37,9 Mio. m³ Frack-Fluid, über 1,8 Mio. t Stützmittel, 62.100 t Frack-Additive (davon
ca. 1.440 t eines Biozids auf Isothiazolinon-Derivate Basis) in den Zielhorizont injiziert werden.
Bei Einsatz des genannten weiterentwickelten Slickwater-Fluids würden ca. 15 Mio. m³
Frack-Fluid, eine unbekannte Menge an Stützmitteln, 52.500 t Frack-Additive (davon ca.

15.000 t eines Biozids mit Wirkstoff Ethylenglycol(bis)hydroxymethylether) in den Zielhorizont
verpumpt.
Die Menge des zu entsorgenden Flowback ist derzeit nicht abzuschätzen, da es keine Datengrundlage
zu der Menge an Formationswasser gibt, die mit dem Flowback zu Tage gefördert
würde. Aufgrund der tonigen Ausprägung des Zielhorizontes werden relativ geringe
Mengen an Formationswasser erwartet, so dass allein auf der Annahme, dass zwischen 5 %
und 80 % der injizierten Frack-Fluide zurückgefördert werden, als Untergrenze der zu erwartenden
Flowbackmenge zwischen 0,8 und 30,4 Mio. m³ (5 % bis 80 % der injizierten Frack-
Fluidmenge) angegeben werden kann. Einschränkend muss gesagt werden, dass auch bei
den Bohrungen im Wealden-Tonstein (Damme) wenig Formationswasser erwartet wurde,
aber neben 8 % der injizierten Frack-Fluide über 2.000 m³ Formationswasser innerhalb von
2 Monaten von einer Bohrung zu Tage gefördert wurden (Rosenwinkel et al. 2012).

Nach den zugrunde gelegten Modelldaten sind für das Einrichten des Bohrplatzes, dem
Abteufen der Bohrungen und der Anlieferung der Frack-Additive ca. 280.000 LKW-Fahrten
notwendig. Transportleistungen für die Entsorgung des anfallenden Flowback wurden nicht
berücksichtigt, da aufgrund der ungeklärten Entsorgungslage (Kapitel 6) derzeit nicht abschätzbar
ist, ob der Flowback per Rohrleitung oder LKW zu geeigneten Entsorgungsstationen
gebracht werden könnte.

16

Tabelle 4:
Kennzahlen einer flächenhaften Gewinnung der vermuteten Schiefergasvorkommen
in den Erlaubnisfeldern „Ruhr“ und „Falke-South“ im Einzugsgebiet
der Ruhr auf der Grundlage eines fiktiven Erschließungsszenarios. Angenommene
Erschließungsfläche 679 km².

Erlaubnisfelder “Ruhr” und “Falke

4.497 km²
South” gesamt
-davon im Einzugsgebiet der Ruhr 2.218 km²

Angenommen Erschließungsfläche
679 km²

(15 % der Erlaubnisfelder gesamt)
(31% der Erlaubnisfelder im Einzugsgebiet der Ruhr)

Anzahl Cluster-Bohrplätze
75

Flächenbedarf Bohrplätze
0,9 km²

Tiefbohrungen

Anzahl 750
Zement 60.000 – 100.500 m³
Schutzflüssigkeiten 18.000 – 55.500 m³
Wasserbedarf Bohrung 357.000 – 477.000 m³
Cuttings 106.500 m³

Fracking
Anzahl durchzuführender Fracks 9.375

Bei Einsatz des
Frack-Fluids “Damme”

Einsatzmenge Frack-Fluide 37,9 Mio. m³
Stützmittel 1,8 Mio. t
Frack-Additive 62.100 t
-davon Tonstabilisatoren 33.200 t
-davon Reibungsminderer/Netzmittel 27.500 t
-davon Biozide 1.440 t

Bei Einsatz des
Frack-Fluids
“Weiterentwicklung”

15,0 Mio. m³

k.A.
52.500 t
15.000 t
22.500 t
15.000 t
Flowback zur Entsorgung Anfallender Flowback aufgrund fehlender Datenlage zu
Formationswasser in Zielhorizont nicht abschätzbar.
Volumen der zurückgeförderte Frack-Fluide: 0,8 -30,4 Mio. m³

Transportleistungen Lkw
ca. 280.000 Fahrten

Entsorgung Flowback Entsorgung über Rohrleitungen/LKW-Transport wegen ungeklärter
Entsorgungslage nicht berücksichtigt.

17

3.8
Wasserwirtschaftliche Risiken bei Aufsuchung und Gewinnung
von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking
Obertägige Risiken umfassen Kontaminationen von Oberflächengewässer, Grundwasser
und Boden bei Transport, Lagerung und Zubereitung der Frack-Fluide und bei Transport,
Lagerung und obertägiger Entsorgung des Flowback, sowie ggf. der unkontrollierte Ausbruch
von Fluiden aus der Bohrung (Blowout-Ereignisse). Insbesondere für Transport und Lagerung
wassergefährdender Stoffe existieren eine Reihe technischer, organisatorischer und
rechtlicher Vorschriften zur Verhinderung bzw. Minimierung obertägiger Risiken (u.a. Störfallverordnung
und Unfallverhütungsvorschriften).

Über geologische Wirkungspfade können Stoffeinträge aus dem Bereich der Schiefergaslagerstätten
zu einer Gefährdung nutzbarer Grundwasservorkommen führen. Die Relevanz
der Wirkungspfade ist abhängig von den Geosystemen und wird über die beiden Parameter
Durchlässigkeit (Permeabilität) und Gefälle (hydraulische Potenzialdifferenz) definiert. Geologische
Wirkungspfade können vom Frack-Horizont aus ohne vorangegangenes Versagen
technischer Systeme von Bedeutung sein, teilweise werden sie erst durch das Versagen
technischer Systeme aktiviert (z.B. durch Versagen der Zementation). Für die technischen
Wirkungspfade können teilweise Abschätzungen der Eintritts-bzw. Versagenswahrscheinlichkeiten
aus veröffentlichten statistischen Daten der Öl-und Gasindustrie angegeben werden
(MKULNV 2012), die jedoch meist konventionelle Erdgasvorkommen betreffen und somit
nur begrenzt auf unkonventionelle Lagerstätten übertragen werden können.

Es wird unterschieden zwischen den folgenden Pfadgruppen (Abbildung 3):

Obertägige Wirkpfade (Kapitel 4)

Pfadgruppe 0: Obertägige Risiken durch Stoffeinträge beim übertägigen Transport, Lagerung
und Zubereitung der Frack-Fluide und beim Transport des Flowback zur Aufbereitung/
Entsorgung.

Geologisch-technische Wirkpfade (Kapitel 5)

Pfadgruppe 1: Punktuelle Pfade entlang von Bohrungen. Dies können aktive (Produktions-)
bohrungen oder abgeworfene Altbohrungen sein. Im Rheinischen Schiefergebirge ist hierzu
noch der Altbergbau auf Erze und Steinkohle südlich der Ruhr zu rechnen, der bereichsweise
auch mehrere hundert Meter Tiefe erreicht hat.

Pfadgruppe 2: Linienhafte Pfade, die auf Störungen beruhen. Hierbei stehen tiefgreifende
Störungen im Vordergrund.

18

Pfadgruppe 3: Aufstiege und Ausbreitung durch die geologischen Schichten ohne besondere
Wegsamkeiten wie die Pfadgruppen (1) und (2). Diese Wirkungspfade hängen von den
Durchlässigkeiten und Potenzialverteilungen der ungestörten überlagernden Gesteinsformationen
ab. Bei einer flächenhaften Erschließung unkonventioneller Lagerstätten sind insbesondere
die großräumigen hydraulischen und hydrochemischen Veränderungen sowie ihre
Summationswirkungen und Langzeitwirkungen zu berücksichtigen.

Entsorgung des Flowback (Kapitel 6)

Pfadgruppe Flowback-Entsorgung: Von den Betreibern wird die Möglichkeit der Verpressung
des Flowback über Disposalbohrungen derzeit als wichtige Randbedingung für die
(wirtschaftliche) Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten angesehen.
Geologisch-technische Risiken bei der Entsorgung des Flowback müssen deswegen integral
bei der Bewertung von Risiken bei Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen
berücksichtigt werden.

Abbildung 3: Schematische Darstellung potenzieller Wirkungspfade (MKULNV 2012).

19

Obertägige Risiken

Technische Versagensfälle und menschliches Fehlverhalten bei Anlieferung, Lagerung und
Herstellung der Frack-Fluide und Transport, Aufbereitung und ggf. oberirdische Entsorgung
des Flowback können zu einer Kontamination von Oberflächengewässern, des Bodens und
des Grundwassers führen. Die Risiken einer solchen Kontamination können teilweise mit
veröffentlichten Eintritts-bzw. Versagenswahrscheinlichkeiten statistisch beschrieben werden
(z.B. Unfälle je gefahrener Lkw-Kilometer; Uth 2012; Meiners et al. 2012a). Für die Abschätzung
der Risiken wird in der Regel die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses mit
der zu erwartenden Schadenshöhe miteinander verknüpft.

Zur Bewertung von Ereignissen mit sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten, aber sehr
hohen Schadenshöhen werden darüber hinaus worst-case Szenarien zur Risikoanalyse
eingesetzt. Zur Bewertung der technischen Sicherheit von Anlagen und Verfahren bei der
Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking wurden von Uth
(2012) folgende worst-case Szenarien betrachtet:


Auslaufen und Brand bzw. Explosion des gesamten Inventars eines Bohrplatzes mit und
ohne Berücksichtigung passiver Sicherheitseinrichtungen

Abriss des Panzerschlauchs beim Verpressen der Frack-Fluide mit drei parallel betriebenen
Hochleistungspumpen

Gasausbruch (Blow-out) aus der Förderbohrung mit Auswurf eines Teils der verpressten
Frack-Fluide

Leckage unterirdisch verlegter Rohrleitungen

Unfälle mit Tanklastzügen beim Transport wassergefährdender Stoffe
Im Ruhreinzugsgebiet werden auch in anderen Anwendungsfeldern wassergefährdende
Stoffe eingesetzt. Im Hinblick auf die Bewertung der oberirdischen Risiken bei der Gewinnung
von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sind jedoch die großen Einsatzmengen,
die Anlieferung der Frack-Additive in Form von Konzentraten und die Handhabung auf
kleinem Raum auf relativ wenige (dafür gut ausgebauten) Bohrplätze oftmals in ländlichen
Regionen zu betrachten. Im Folgenden werden beispielhaft die im obigen Erschließungsszenario
errechneten Einsatzmengen der Biozide bewertet und mit den Verbrauchsmengen in
anderen Anwendungsfeldern im Einzugsgebiet der Ruhr verglichen.

20

4.1
Gefährdungspotenzial durch den Einsatz von wassergefährdenden
Frack-Additiven, insbesondere Bioziden
Bei einer flächenhaften Erschließung der Schiefergasvorkommen würden unter dem dargestellten
Erschließungsszenario (Kapitel 3.7) bei den beiden exemplarisch betrachteten Frack-
Fluiden überschlägig ca. 1.440 t des Biozidgemisches aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3on
(CMIT) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (MIT) oder 15.000 t des Biozides Ethylenglycol(
bis)hydroxymethylether (EGHM) im Ruhreinzugsgebiet zum Einsatz kommen (Tabelle 4).

Biozidwirkstoffgemisch CMIT und MIT (Gemisch CAS-Nr. 55965-84-9)

CMIT und MIT gehören zur Gruppe der Isothiazolinon-Derivate, die aufgrund ihrer inhibierenden
Wirkung auf Zellproteinen als nicht-oxidative Biozide eingesetzt werden. Das Biozid-
Gemisch aus CMIT und MIT ist nach Anhang 3 der VwVwS als stark wassergefährdend
(WGK 3) eingestuft. Isothiazolinone werden in Kläranlagen schlecht abgebaut und weisen
aufgrund ihrer hohen Polarität eine hohe Mobilität in der Umwelt und eine schlechte Entfernbarkeit
bei der Wasseraufbereitung (z.B. durch Aktivkohlefiltration) auf (Meiners et al. 2012a;
TZW 2012). Der Wirkstoff ist ökotoxikologisch sehr wirksam (PNEC von 52 ng/l).

CMIT und MIT werden auch in anderen Anwendungsbereichen als Biozidwirkstoff eingesetzt,

u.a. in Kühlwasserkreisläufen, als Konservierungsmittel in Kosmetika, in Haushalts-und
Industriereinigern, in Dispersionsfarben, Lacken und Klebstoffen. Umweltbelastungen durch
den Einsatz von CMIT und MIT in Dachfarben und in der Kühlwasserkonditionierung wurden
vom Landesumweltamt NRW bzw. vom Umweltbundesamt untersucht. Das Biozid-Gemisch
wird als alter Biozid-Wirkstoff im Rahmen des Prüfprogramms der zweiten Phase des ZehnJahres-
Arbeitsprogramms zu prüfende Wirkstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr.
1451/2007) u.a. für die Verwendung in den Produktarten PA12 „Schleimbekämpfungsmittel“
und PA11 „Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl-& Verfahrenssystemen“ geprüft, zu denen
auch die beim Fracking eingesetzten Biozid-Produkte zu zählen sind (Meiners et al. 2012b).
Die Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme für diese Produktarten in die
Anhänge I oder IA der Biozid-Richtlinie 98/8/EG steht mit Stand 22.02.2012 noch aus.
Biozidwirkstoff Ethylenglycol(bis)hydroxymethylether EGHM (CAS-Nr. 3586-55-8)

EGHM gehört zur Gruppe der Formaldehyd-abspaltenden Biozidwirkstoffe. Der Stoff ist nach
Anhang 3 der VwVwS als schwach wassergefährdend (WGK 1) eingestuft. EGHM hydrolisiert
in wässriger Lösung unter Bildung von Formaldehyd. Bildungsraten von Formaldehyd

21

aus EGHM sind nicht verfügbar, so dass die resultierende Konzentration von freiem Formaldehyd
im Frack-Fluid nicht abgeschätzt werden kann. Das Ergebnis des Ames-Tests wurde
als widersprüchlich beschrieben (interne Firmenangaben, hinterlegt bei der Kommission
Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS) zit. in Gartiser et al. 2000). Nach Angaben des
Berufsgenossenschaftlichen Forschungsinstitutes für Arbeitsmedizin (BGFA) liegen zu
EGHM zum Metabolismus, zur Reproduktionstoxizität und zur Entwicklungstoxizität keine
Informationen vor. Untersuchungen zur Gentoxizität von formaldehydabspaltenden Bioziden
ist Gegenstand aktueller Untersuchungen (Pfuhler & Wolf 2002). Die Datenlage zu ökotoxikologischen
Wirkschwellen ist ungenügend.

EGHM wird auch in anderen Anwendungen als Biozidwirkstoff eingesetzt, u.a. in Kühl-und
Schmierstoffen in der Metallverarbeitung, in Farben, Lacken und Anstrichmitteln, als
Schleimbekämpfungsmittel in der Papierindustrie, als Rinse-off Kosmetika und zur Desinfektion
in Krankenhäusern. Er wird als alter Biozid-Wirkstoff im Rahmen des Prüfprogramms der
zweiten Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms zu prüfende Wirkstoffe (Anhang II der
Verordnung (EG) Nr. 1451/2007) u.a. für die Verwendung in den Produktarten PA12
„Schleimbekämpfungsmittel“ und PA11 „Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl-& Verfahrenssystemen“
geprüft, zu denen auch die beim Fracking eingesetzten Biozid-Produkte zu zählen
sind (Meiners et al. 2012b). Die Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme für
diese Produktarten in die Anhänge I oder IA der Biozid-Richtlinie 98/8/EG steht mit Stand
22.02.2012 noch aus. Formaldehyd ist gemäß der Entscheidung der Kommission
2008/681/EC u.a. für PT11 und 12 nicht in Anhang I oder IA aufgenommen worden.

Verbrauchsmengen von Bioziden im Ruhreinzugsgebiet

Informationen zu den Verbrauchsmengen von Biozid-Wirkstoffen werden bundesweit nicht
erfasst oder sind nicht öffentlich zugänglich. Zur Abschätzung der Verbrauchsmengen von
Biozid-Produkten im Ruhreinzugsgebiet wurden deswegen aus den auf Herstellerangaben
beruhenden Produktions-und Importangaben aus COWI (2009) anteilig für die Einwohnerzahl
im Einzugsgebiet der Ruhr errechnet (Tabelle 5). Die Angaben sind nach der Verwendung
der Biozide in 23 Kategorien (Produktarten nach Anhang V der EG-Biozid-Richtlinie
98/8/EG) differenziert, da je nach Verwendungsgebiet z.T. unterschiedliche Biozidwirkstoffe
mit unterschiedlichen Umweltverhalten und Abbaueigenschaften eingesetzt werden. Besonders
der Einsatz von Bioziden in offenen Systemen (z.B. Schutzmittel für Mauerwerk, Farben,
Flüssigkeiten in Kühlsystemen) ist eine Belastung der Gewässer zu besorgen (LUA
NRW 2005; Gartiser & Urich 2002). Die Verwendungsgebiete/Produktarten der Biozide
wurden deswegen nach ihrer Gewässerrelevanz bewertet (TZW 2012).

22

Tabelle 5:
Geschätzte derzeitige Verwendungsmengen von Biozid-Produkten im
Ruhreinzugsgebiet nach Produktarten und Gewässerrelevanz. Die beim Fracking
eingesetzten Biozid-Produkte werden zu den Produktarten PA11 oder
PA12 gezählt.

Geschätzte
Verwendungsmengen

Bewertung

im Ruhreinzugsgebiet

der

Biozid – Produktart

Gewässer-mit sehr hoher

gesamt

relevanz*
Gewässer

[t/a]

relevanz [t/a]

Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel & allgemeine Biozid-Produkte

PA1
Biozid-Produkte für die menschliche Hygiene + 79
Desinfektionsmittel für Privatbereich, öffentliches Gesund

PA2
++ 697

heitswesen, andere Biozid-Produkte

0

PA3 Biozid-Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich + 47
PA4 Desinfektionsmittel für den Lebens-& Futtermittelbereich ++ 72
PA5 Trinkwasserdesinfektionsmittel -212

Hauptgruppe 2: Schutzmittel

PA6 Topf-Konservierungsmittel +/++ 23
PA7 Beschichtungsschutzmittel +++ 6 6
PA8 Holzschutzmittel +++ 48 48
PA9 Schutzmittel für Fasern/Leder/Gummi/polymer. Materialien ++ 7
PA10 Schutzmittel für Mauerwerk +++ 217 217
PA11 Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl-& Verfahrenssystem +++ 215 215
PA12 Schleimbekämpfungsmittel +++ 28 28
PA13 Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten -30

Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel (PA14-19) -/+++ 33 9
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte (PA20-23) -/+++ 6 3

Gesamte Biozid-Verwendungsmenge im Ruhreinzugsgebiet
1.719 527

* Bewertung nach TZW (2012) verändert:
-geringe Relevanz, + mäßige Relevanz, ++ hohe Relevanz, +++ sehr hohe Relevanz
Die Abschätzung der Biozid-Verbrauchsmengen zeigt, dass im Ruhreinzugsgebiet jährlich
ca. 1.700 t/a Biozid-Produkte verschiedener Art und Wirkstoffzusammensetzung zum Einsatz
kommen, davon ca. 527 t/a in Anwendungsgebieten mit sehr hoher Gewässerrelevanz
(Tabelle 5).

Im Vergleich würden bei einer flächenhaften Erschließung der Hangenden Alaunschiefer im
dargestellten Erschließungsszenario je nach eingesetztem Frack-Fluid nach unserer Abschätzung
zusätzlich zwischen ca. 1.440 t und 15.000 t Biozidwirkstoffe im Ruhreinzugsgebiet
eingesetzt werden. Diese Einsatzmengen überschreiten die jährlichen Anwendungsmengen
in allen anderen Anwendungsgebieten mit hoher Gewässerrelevanz um

23

fast einen Faktor 3 bis 30. Die genannten Einsatzmengen erstrecken sich dabei über Jahre
bis Jahrzehnte der Felderschließung, aber wahrscheinlich würden die beim Fracking eingesetzten
Biozid-Wirkstoffe den Biozid-Einsatz im gesamten Ruhrgebiet über Jahre hinweg
dominieren. Beim Fracking werden die Biozide in Konzentraten am Bohrplatz meist mit LKW
angeliefert, dort gelagert, mit Wasser und weiteren Additiven zum Frack-Fluid am Bohrplatz
gemischt und dann unter Hochdruck innerhalb weniger Stunden in das Bohrloch verpresst.
Bei der Rückförderung des Flowback würde ein Teil der Biozide zurückgefördert werden und
müsste geeignet aufbereitet und entsorgt werden.

4.2
Risiken bei Transport, Lagerung und Verpressung der Frack-
Additive
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur
Erkundung und Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten wurden von Uth
(2012) und Meiners et al. (2012a) Eintrittswahrscheinlichkeiten von Unfällen bei Transport
und Lagerung wassergefährdender Stoffe mit LKW und Rohrleitungen ausgewertet. Die
Datenlage ist durch langjährige Erhebungen des Statistischen Bundesamtes als relativ gut
zu bewerten. Im Jahr 2008 wurden z.B. insgesamt 2.203 Unfälle mit wassergefährdenden
Stoffen registriert, bei denen 23,1 Mio. Liter wassergefährdender Substanzen freigesetzt
wurden, die zu Verunreinigungen des Bodens oder Belastung des Wasserhaushaltes führten
(zit. in Uth 2012). Bei den Hauptursachen der Unfälle überwiegt menschliches Fehlverhalten
(41 %), gefolgt von Materialmängeln, zum Beispiel Mängeln an Fahrzeugen und Sicherheitseinrichtungen,
an Armaturen oder an Behältern und Verpackungen (zit. in Uth 2012). Folgende
Kennzahlen wurden abgeleitet (Uth 2012; Meiners et al. 2012)


Lagern, Abfüllen und Umschlagen (sog. LAU-Anlage): 4 * 10-3 Ereignisse/Jahr

Herstellen, Behandeln und Verwenden (sog. HBV-Anlage): 5 * 10-4 Ereignisse/Jahr

Unfallhäufigkeit beim Transport wassergefährdender Stoffe per Lkw:
1,3 * 10-7 Ereignisse/Tonne/km/Jahr
Wird die im Erschließungsszenario abgeschätzte Menge eingesetzter Frack-Additive (52.500

– 62.100 t Frack-Additive) unter der Annahme zugrunde gelegt, dass die Additive als Konzentrate
zur Bohrstelle über eine Distanz von 120 km im Ruhreinzugsgebiet angeliefert werden,
ist über die gesamte Erschließungsdauer mit hoher (98 %) Wahrscheinlichkeit mit nicht
mehr als 3 Unfällen allein bei der Anlieferung der Frack-Additive im Ruhreinzugsgebiet zu
rechnen (Poisson-Verteilung). Die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei der Anlieferung der
Frack-Fluide mindestens ein Unfall ereignet, liegt bei über 55 %. Unfälle, die mit der Lage24

rung, Vermischung und Verpressung der Frack-Fluide auf dem Bohrplatz sowie der Aufbereitung
Entsorgung des Flowback verbunden sein können, sind in diesen Berechnungen nicht
enthalten. Das Schadensausmaß derartiger Unfälle kann statistisch nicht bewertet werden;
es reicht von kleinen Schäden beim Auslaufen von Frack-Additiven auf abgedichteten Oberflächen
bis zur Kontamination von direkt zur Trinkwassergewinnung genutzter Gewässer.

4.3 Bewertung der obertägigen Risiken
Eine flächenhafte Erschließung der Schiefergasvorkommen im Einzugsgebiet der Ruhr würden
aufgrund der Dimension eines solchen Vorhabens zu obertägigen Risiken führen, die
eine Gefährdung insbesondere für die Oberflächengewässer, aber auch für den Boden und
das Grundwasser erwarten lassen. Für die Mehrzahl der zu erwartenden Risiken sind technische
und organisatorische Vorsorge-und Minderungsmaßnahmen etabliert.

Das Beispiel der zu erwartenden Einsatzmengen von Bioziden macht aber deutlich, dass bei
einer flächenhaften Erschließung Chemikalienmengen zum Einsatz kommen können, die
über die „normalen“ Anwendungsbereiche im Einzugsgebiet der Ruhr hinausgehen und eine
systematische Auseinandersetzung mit denkbaren Störfällen und Risikokonzepten verlangt,
wie sie derzeit vor allem für die chemische Industrie vorgeschrieben ist (Ewen et al. 2012).

4.4 Wissenslücken und Unsicherheiten
Viele der zur Abschätzung obertägiger Risiken benötigten Eintritts-bzw. Versagenswahrscheinlichkeiten
(z.B. Blowout-Ereignisse) beruhen auf Erfahrungen in den USA oder im
Offshore-Bereich, die jedoch nicht oder nur eingeschränkt auf eine mögliche Schiefergas-
Gewinnung im Ruhreinzugsgebiet übertragen werden können.

Auf der Grundlage der gegenwärtigen Datenlage kann die Menge und Beschaffenheit der
Formationswässer und damit des Flowback nicht abgeschätzt werden. Die obertägigen Risiken
von Transport, Aufbereitung und ggf. obertägiger Entsorgung des Flowback können
damit gegenwärtig nicht bewertet werden.

25

5
Geologisch-technische Risiken

Zur Beurteilung der geologisch-technischen Risiken bei der Aufsuchung und Gewinnung von
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten für das Grundwasser und die Trinkwassergewinnung
im Einzugsgebiet der Ruhr müssen aus hydrogeologisch-wasserwirtschaftlicher Sicht
zwei Wirkungszusammenhänge unterschieden werden:

1.
Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas im Rheinischen Schiefergebirge mittels
Fracking (Kapitel 5.1)
2.
Aufsuchung und Gewinnung von Kohleflözgas im Münsterländer Becken, bei der gegenwärtig
noch unklar ist, ob ebenfalls die Fracking-Technologie eingesetzt werden
muss (Kapitel 5.2)
5.1
Risiken bei der Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas im
Rheinischen Schiefergebirge
5.1.1
Geosystem Rheinisches Schiefergebirge
Im Einzugsgebiet der Ruhr sind vor allem geringdurchlässige Tonsteine, Grauwacken und
einzelne Sandsteinbänke verbreitet. In einzelnen tektonischen Strukturen sind höher durchlässige
Massenkalke eingefaltet, die lokal eine große Bedeutung für die Trinkwasserversorgung
haben. Quartäre Grundwasserleiter treten entlang größerer Gewässer auf (Ruhr, Lenne,
Hönne). An der Ruhr haben sie eine große Bedeutung für die Wassergewinnung der
öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Das Geosystem Rheinisches Schiefergebirge umfasst den überwiegenden Teil des Einzugsgebietes
der Ruhr. Hier sind bereichsweise die unterkarbonischen Hangenden Alaunschiefer
verbreitet. Dies sind kohlenstoffreiche, schwarze Tonsteine, in denen Schiefergas vermutet
wird. Sie wurden bei der variszischen Gebirgsbildung in Sattel-und Muldenstrukturen eingefaltet.
Die Mächtigkeit liegt zwischen 50 bis 110 Meter (Stoppel et al. 2006; Wrede & Ribbert
2005). Im Westen des Rheinischen Schiefergebirges (Bereich Velberter Sattel) treten die
Alaunschiefer in einer anderen Fazies auf, die als Schiefergas-Lagerstätte weniger interessant
sein dürfte (2. Fachgespräch GD NRW am 21.08.2012). Im Osten sind die etwas älteren
Kulmtonschiefer verbreitet, in denen ebenfalls ein Gaspotenzial vermutet wird. In der Abbildung
8 sind die Kulmtonschiefer im farblich hervorgehobenen Zielhorizont „Hangende Alaunschiefer“
enthalten.

26

Die BGR hat in einer Studie die Vorkommen von Schiefergas in Deutschland abgeschätzt
(BGR 2012). Der Abschätzung liegen als Kriterien die Menge und der Typ an organischem
Material, die thermische Reife sowie die Mächtigkeit und die Tiefenlage der jeweiligen Formationen
zu Grunde. Für das Unterkarbon des Rheinischen Schiefergebirges reichten die
Datengrundlagen nicht aus, um eine belastbare Abschätzung der Schiefergaspotenziale
nach den statistischen Methoden der BGR (2012) durchzuführen.

In den Abbildungen 4 bis 7 sind von West nach Ost die Hangenden Alaunschiefer in den
unterschiedlichen Strukturen dargestellt. Die Lage der Schnitte ist in Abbildung 8 dargestellt.

Aufgrund ihrer tonigen Ausbildung sind die Hangenden Alaunschiefer weitgehend grundwasserfrei.
Sie werden je nach ihrer Tiefenlage durch mächtige Ton-und Schluffsteinserien
überdeckt (Grundwassergeringleiter). Nutzbare Grundwasservorkommen sind in geringem
Maße in der oberflächennahen Auflockerungszone und in geklüfteten Sandsteinbänken zu
erwarten. Die Grundwasserfließsysteme sind deshalb vor allem oberflächennah vorhanden.
Der Niederschlag fließt an der Oberfläche und oberflächennah auf der Verwitterungsschicht
oberhalb der Auflockerungszone ab. Lokal werden zur Wasserversorgung in den Festgesteinsgebieten
in der Regel Quellfassungen genutzt.

Größere quartäre Grundwasserleiter sind entlang der Ruhr und ihrer größeren Zuflüsse
(Lenne, Hönne) vorhanden. Bei Meschede und Arnsberg durchschneiden die Ruhr und bei
Hohenlimburg die Lenne den Alaunschieferzug (Abbildung 8).

Ein regional bedeutender Grundwasserleiter im Einzugsgebiet der Ruhr sind die Massenkalkzüge,
bei denen es sich aufgrund ihrer Genese aus ehemaligen Riffkomplexen i.d.R. um
räumlich klar abgegrenzte Kalkvorkommen handelt. Diese sind älter als die Hangenden
Alaunschiefer und durch ca. 800 m oberdevonische Tonsteine und Grauwacken von diesen
getrennt. In Bereichen, wo die Massenkalke an der Oberfläche anstehen und als Grundwasserleiter
genutzt werden, sind die Alaunschiefer erodiert (Abbildung 6). Die sehr tiefliegenden
Massenkalke unter den Hangenden Alaunschiefer werden nach unserem Kenntnisstand
derzeit nicht genutzt (z.B. tiefe Geothermie). Über die Grundwasserquantität und –qualität
gibt es unseres Wissens keine Angaben. Im Einzelfall müssten -z.B. im Rahmen von Detailstudien
-diese Aussagen überprüft werden.

27

Abbildung 4: Geologischer SE-NW Schnitt A (verändert nach: Geologische Karte von NRW C 4706 Düsseldorf-Essen, Schnitt SL4706-AB
Krefeld 2007). Das Quartär ist nicht dargestellt. Die Lage der Schnittspur ist in Abbildung 8 ersichtlich.

Abbildung 5: Geologischer SE-NW Schnitt B (verändert nach: Geologische Karte von NRW C 4706 Düsseldorf-Essen, Schnitt SL4706-CD,
Krefeld 2007). Das Quartär ist nicht dargestellt. Die Lage der Schnittspur ist in Abbildung 8 ersichtlich.

Abbildung 6: Geologischer SE-NW Schnitt C (verändert nach: Geologische Karte von NRW C 4710 Dortmund, Schnitt SL4710-AB, Krefeld
1989). Das Quartär ist nicht dargestellt. Die Lage der Schnittspur ist in Abbildung 8 ersichtlich.

Abbildung 7: Geologischer SE-NW Schnitt D (verändert nach: Geologische Karte von NRW C 4714 Arnsberg, Schnitt SL4714-AB, Krefeld
1998). Das Quartär ist nicht dargestellt. Die Lage der Schnittspur ist in Abbildung 8 ersichtlich.

5.1.2 Verbreitung und Tiefenlage der Hangenden Alaunschiefer
Die Abbildungen 4 bis 8 zeigen die ungefähre Verbreitung und Tiefenlage der Hangenden
Alaunschiefer in den Erlaubnisfeldern „Ruhr“ und „Falke-South“. Je nach Schichteinfallen
ergeben sich größere und kleinere Flächen, in denen die Hangenden Alaunschiefer in den
Tiefenlagen zwischen 300 m bis 1.000 m und 1.000 m bis 2.000 m liegen. Die Abgrenzung
erfolgte auf den geologischen Karten im Maßstab 1:100.000 (GK 100). Bei der Verwendung
groß maßstäblicher Karten (z.B. 1:25.000) sind ggf. genauere Auswertungen und Abgrenzungen
möglich. Bei fehlenden Angaben über das Schichteinfallen konnten die Verbreitungsgebiete
nur abgeschätzt werden.

Ab einer Tiefe von ca. 300 m können Schiefergasgehalte auftreten, zwischen ca. 1.000 und
ca. 2.000 m Tiefe erscheint eine Gasförderung – vorbehaltlich der Wirtschaftlichkeit – zunächst
am wahrscheinlichsten (Wintershall 2012). Die Erschließung noch tieferer Vorkommen
ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Gemäß der Darstellung in den Abbildungen 4 bis 8 sind die Hangenden Alaunschiefer im
Einzugsgebiet der Ruhr nur bereichsweise in den für eine Erschließung derzeit interessanten
Tiefenlagen verbreitet. In Tiefenlagen zwischen 1.000 bis 2.000 m liegen die Hangenden
Alaunschiefer demnach nur im äußersten Westen des Einzugsgebietes (hier unterlagern sie
auch das flözführende Oberkarbon bis in die Bergbauzone) sowie an seiner Nordgrenze
ungefähr zwischen Hagen und der Möhne-Talsperre. Im Osten des Ruhreinzugsgebietes
treten die Hangenden Alaunschiefer demnach nur in Tiefenlagen bis max. 1.000 m auf.

32

Abbildung 8: Verbreitung und Tiefenlage des Hangenden Alaunschiefers in den Erlaubnisfeldern „Ruhr“ und „Falke-South“ im Einzugsgebiet
der Ruhr, abgegrenzt auf Grundlage der GK 100. DABO ist die Bohrungsdatenbank des GD NRW.

5.1.3 Bergbauzone und Grubenwasserhaltung
Die sich an das Erlaubnisfeld „Ruhr“ nördlich anschließende Bergbauzone ist durch den
noch aktiven oder bereits eingestellten Steinkohlenbergbau und die damit verbundenen
Umweltauswirkungen geprägt. Im Rahmen der Risikoanalyse müssen die Auswirkungen der
bergbaubedingten Auflockerungszone und der Grubenwasserhaltungen berücksichtigt werden
(Abbildung 9). Derzeit werden die den stillgelegten und aktiven Bergwerken zutretenden
Grubenwässer gehoben und in die Ruhr, die Emscher und die Lippe eingeleitet (Abbildung
10). In die Ruhr entwässern die drei Wasserprovinzen Heinrich, Friedlicher Nachbar und
Robert Müser (zusammen ca. 30 Mio. m³/a; Tabelle 6). Die zentralen Wasserprovinzen des
Ruhrgebietes entwässern in die Emscher (ca. 25 Mio. m3/a) und die nördlichen, tiefliegenden
Wasserprovinzen, in denen auch noch aktiver Bergbau umgeht, entwässern in die Lippe (ca.
15 Mio. m3/a). Die Wasserprovinzen stehen teilweise über wasserwegsame Untertagestrecken
in Verbindung, teilweise aber handelt es sich um unabhängige Systeme, erkennbar an
deutlich unterschiedlichen Grundwasserständen (Abbildung 10).

Abbildung 9:
Schematische Darstellung der Auflockerungszone und Grubenwasserhaltung
im aktiven und bereits eingestellten Steinkohlenbergbau (Bezirksregierung
Arnsberg 2012).

34

Abbildung 10: Wasserhaltungen in den Wasserprovinzen des Steinkohlenbergbaus und

ihre Einleitung in die Flüsse Ruhr, Emscher und Lippe. Wasserstände an

gegeben in Meter über Normalnull (MKULNV 2008).

Die Tabelle 6 zeigt die anfallenden Grubenwassermengen und die unterschiedlichen Chloridgehalte
aus der Sümpfungszone Ruhr. Grundsätzlich gilt: je höher die Chloridgehalte sind,
desto höher ist der Anteil an tiefen Grubenwässern. Der mittlere Chloridgehalt liegt in der
Sümpfungszone Ruhr bei 690 mg/l. Der größte Anteil an tiefen Grubenwässern hat demnach
die Wasserhaltung Robert Müser (Wasserstand bei -445 m+NN). In den Provinzen Heinrich
(Wasserstand bei -480 m+NN) und Friedlicher Nachbar (Wasserstand bei -165 m+NN) ist
der Einfluss oberflächennaher Grundwässer deutlich stärker.

Im Vergleich dazu liegt der mittlere Chloridgehalt in der Sümpfungszone Emscher bei

11.600 mg/l und in der Sümpfungszone Lippe bei 13.800 mg/l. Dies zeigt den fast 10mal
höheren Anteil an tiefen Grubenwässern in den beiden nördlichen Zonen mit ihren sehr viel
tieferen Grubenwasserständen an (Abbildung 10).
35

Tabelle 6: Grubenwassermengen und Chloridgehalte in der Sümpfungszone Ruhr im
Jahr 2012 (Bezirksregierung Arnsberg 2012).

Einleitung in
Gewässer Wassermenge
Chlorid-
Konzentration
Jahresmittelwert
Chlorid-
Konzentration
Schwankungsbreite
[Mio. m³] [mg/l] [mg/l]
Robert Müser
(Bochum)
Harpener
Bach
7,8 1.608 1.430 – 1.860
Heinrich
(Essen)
Ruhr 15,1 411 304 – 501
Friedlicher Nachbar
(Bochum)
Rauendahler
Bach
7,0 266 219 – 293

Die Abgrenzung der Auflockerungszone und des Einflussbereiches der Grubenwasserhaltungen
erweist sich als schwierig. Im Gutachten MKULNV (2012) wurde die Bergbauzone
überschlägig gemäß der unterirdischen Grubengebäude und einer Auflockerungszone (Senkungsnullrand)
abgegrenzt. Eine Überlagerung mit den Wasserprovinzen der RAG Deutsche
Steinkohle AG (BMWi 2012) zeigt einen deutlich größeren Einflussbereich der Sümpfungszonen
(Abbildung 10). Darüber hinaus schließt sich nach Süden die Auflockerungszone
durch den Steinkohlen-Altbergbau an, der teilweise deutlich über die abgegrenzten Wasserprovinzen
hinausreicht (z.B. Zeche Nachtigall in Witten mit 10. Sohle auf -367 m+NN). Die
Überlagerung des Erlaubnisfeldes „Ruhr“ mit der Abgrenzung des Einflussbereiches des
Steinkohlenbergbaus macht deutlich (Abbildung 10), dass das Erlaubnisfeld „Ruhr“ auf einer
Fläche von ca. 21 km² zwischen Werden und Kupferdreh mit der Sümpfungszone Ruhr direkt
überlappt. Ein größere Fläche (239 km²) des Erlaubnisfeldes „Ruhr“ zwischen Sprockhövel,
Herdecke und Schwerte ist zudem von einer Auflockerungszone des Steinkohlen-
Altbergbaus überlagert (Abbildung 10).

36

Abbildung 11: Überlagerung der Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Schiefergas und Kohleflözgas
mit der Auflockerungszone und des Einflussbereiches der Grubenentwässerungen
im Steinkohlenbergbau. Sümpfungszonen abgegrenzt nach
Wasserprovinzen der RAG Deutsche Steinkohle AG (BMWi 2012). Südliche
Ausdehnung des Steinkohle-Altbergbaus nach MWEBWV (2010).

5.1.4 Störungszonen und Altbohrungen
Die bekannten geologischen Störungen auf Maßstabsebene der GK 100 sind in Abbildung 8
dargestellt. Störungen treten demnach in dem gefalteten Rheinischen Schiefergebirge in
vielen Bereichen auf. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Überschiebungen und
Querstörungen. Eine besondere Dichte an geologischen Störungen ist zum einen im westlichen
Teil und zum anderen im südöstlichen Teil des Ruhreinzugsgebietes zu verzeichnen. In
den abgegrenzten Verbreitungsbereichen der Hangenden Alaunschiefer treten geologische
Störungen insbesondere im äußersten Westen sowie vereinzelt auch am nördlichen Randbereich
des Ruhreinzugsgebietes auf. Angaben über die hydraulische Funktion dieser Störungen
liegen nicht vor.

Bekannte Altbohrungen mit Tiefen > 500 m sind ebenfalls in Abbildung 11 dargestellt (gemäß
Bohrarchiv/Bohrungsdatenbank DABO des GD NRW). Nur eine dieser Altbohrungen liegt im
abgegrenzten Verbreitungsbereich des Hangenden Alaunschiefers (äußerster Westen).

37

Lokal können auch Strukturen des Alterzbergbaus im Rheinischen Schiefergebirge zu erhöhten
hydraulischen Wegsamkeiten im Deckgebirge führen. Die hierzu vorliegenden Informationen
sind bei Bedarf im Rahmen höher auflösender Studien standortspezifisch auszuwerten
und zu bewerten.

5.1.5 Bewertung der geologisch-technischen Risiken
Die potenziellen Schiefergasvorkommen selbst und die über-bzw. unterlagernden Gesteine
führen wenig Grundwasser, weil die Durchlässigkeiten dieser Tonschiefer, Grauwacken und
Sandsteine sehr gering sind, so dass keine bedeutsamen Grundwasserleiter und Grundwasserfließsysteme
ausgebildet sind. Die einzelnen Pfadgruppen werden auf Basis der derzeit
vorliegenden Informationen und beschriebenen Annahmen wie folgt bewertet:


Die Pfadgruppe 1 (Bohrungen / Altbergbau) ist im Hinblick auf tiefe Altbohrungen wahrscheinlich
nur selten relevant. Die Relevanz des Alterzbergbaus sollte lokal gesondert
bewertet werden. Im Bereich Mülheim liegen die Hangenden Alaunschiefer und die Grubengebäude
des Steinkohlenbergbaus sehr viel näher zusammen (Abbildung 8 und Abbildung
11). Falls hier eine Erkundung und Erschließung stattfinden sollte, muss dieser
Bereich gesondert bewertet werden.
Fazit: Die Bergbauzone sowie der Einflussbereich der Sümpfungsmaßnahmen sollten
aufgrund der ungünstigen Standortbedingungen (anthropogene Überprägung durch
Bergbau, veränderte hydraulische Verhältnisse) als Ausschlussgebiete festgelegt werden
(siehe Kapitel 7).

Die Pfade der Gruppe 2 (Störungen) treten in dem gefalteten Rheinischen Schiefergebirge
in vielen Bereichen auf (Abbildung 8). Wirkungspfade können vor allem tiefreichende
Störungen sein. Teilweise schneiden diese Störungen auch die quartären Grundwasserleiter,
so dass bei entsprechenden Durchlässigkeiten entlang der Störungen und Gefälleverhältnissen
Verbindungen zu oberflächennahen Grundwasservorkommen und den
Gewässern gegeben sein können.
Fazit: Tiefreichende durchgängige Störungszonen sollten im Hinblick auf die Erkundung
und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit entsprechendem Sicherheitsabstand
ausgeschlossen werden.

Die Pfadgruppe 3 (Ausbreitung ohne besondere Wegsamkeiten) ist in den vorwiegend
gering durchlässigen Serien unwahrscheinlich, aber im Detail standortspezifisch zu prüfen.
Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang zum einen die Beschaffenheit und
Mächtigkeit der gesamten Deckschichten über den Hangenden Alaunschiefern, aber ggf.
38

können regional auch die unterlagernden Kulm-Plattenkalke für den potenziellen Schadstofftransport
eine gewisse Bedeutung haben.
Fazit: In Niedersachsen werden nach einer Rundverfügung des LBEG Gebiete mit einer
Deckschichtenmächtigkeit über dem Zielhorizont von unter 1.000 m für den Einsatz der
Frack-Technologie ausgeschlossen. Dieser Einschätzung schließen wir uns bei unseren
Empfehlungen für Ausschlussgebiete im Einzugsgebiet der Ruhr an (siehe Kapitel 7).

5.2
Risiken bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohleflözgas im
Münsterländer Becken für das Einzugsgebiet der Ruhr
Ein wasserwirtschaftliches Risiko im Einzugsgebiet der Ruhr könnte auch im Zusammenhang
mit der Flözgasgewinnung im Geosystem Münsterländer Becken außerhalb des Einzugsgebiets
der Ruhr stehen und könnte über komplexe, mehrstufige Wirkungspfade gegeben
sein (Abbildung 12). Diese Wirkungspfade wären im Einzelnen:


Geosystem Münsterländer Becken mit Flözgasvorkommen

Hydrogeologische Wirkungspfade zwischen dem Münsterländer Becken und der Bergbauzone

Bergbauzone mit Grubenwasserhaltung in drei getrennten Sümpfungszonen Lippe, Emscher
und Ruhr

Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr aus der Sümpfungszone Ruhr
5.2.1 Geosystem Münsterländer Becken
Im Geosystem Münsterländer Becken, nördlich der Bergbauzone, werden in den kohleführenden
Schichten unter dem Emscher Mergel unkonventionelle Gasvorkommen vermutet. Es
ist zurzeit unklar, ob und in welchem Umfang diese Gasvorkommen erschlossen werden
können und ob dazu der Einsatz der Fracking-Technologie notwendig ist. Für die folgende
Risikobewertung durch Aufsuchung und Gewinnung von Kohleflözgas wird angenommen,
dass zumindest ein Teil der Erdgasvorkommen unter Einsatz von hydraulic fracturing erkundet
und gewonnen werden muss.

39

Abbildung 12: Schematische Darstellung potenzieller Wirkungspfade vom Münsterländer

Becken über die Grubenwasserhaltungen in der Bergbauzone bis in das Ein

zugsgebiet der Ruhr.

5.2.2
Wirkungspfade vom Geosystem Münsterländer Becken zur Bergbauzone
im Ruhrgebiet
Die erteilten Erlaubnisfelder (u.a. „Nordrhein-Westfalen Nord“ der Mobil Erdgas-Erdöl GmbH)
grenzen am Südrand des Geosystems Münsterländer Becken nahe an die Grubengebäude
des aktiven oder bereits eingestellten Steinkohlenbergbau an und überlappen teilweise mit
den abgegrenzten Wasserprovinzen der Grubenwasserhaltungen (Abbildung 11). Der geringste
Abstand vom Erlaubnisfeld „Nordrhein-Westfalen Nord“ zur Sümpfungszone Ruhr
beträgt dabei ca. 11 km, wobei uns nicht bekannt ist, ob das erteilte Erlaubnisfeld im Überlappungsbereich
mit dem Einflussbereich der Bergbauzone für eine Gewinnung von Kohleflözgas
unter Einsatz der Fracking-Technologie in Frage kommt. Der minimale Abstand
zwischen dem erteilten Erlaubnisfeld „Nordrhein-Westfalen Nord“ und der Sümpfungszone
Ruhr kann aber als Grundlage für die folgende worst-case Abschätzung dienen.

Eine hydrogeologische Verbindung zwischen dem Geosystem Münsterländer Becken und
der Bergbauzone kann zunächst über Störungen (Pfadgruppe 2) und dann über den Cenoman/
Turon-Kalk erfolgen (Pfadgruppe 3 in Abbildung 12). Je stärker der Cenoman/Turon-
Kalk verkarstet ist, desto wasserdurchlässiger ist diese Schicht. Ob dann eine Strömung in
Richtung Bergbauzone und die Grubenwasserhaltungen erfolgen kann, hängt von den Gefälleverhältnissen
zwischen der Frackingzone und der Bergbauzone mit den derzeit unterschiedlich
tiefen Wasserhaltungen ab (Abbildung 12). Über die Aufsuchungs-und Gewin

40

nungsphase des Kohleflözgases im Münsterländer Becken (Phasen A bis D) sind grundsätzlich
folgende hydraulische Verhältnisse mit den daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen zu
erwarten:


In der Erkundungsphase (Phase A ohne Frack) besteht durch die umfangreichen Entwässerungen
im Steinkohlenbergbau ein hydraulisches Gefälle zwischen dem Münsterländer
Becken und der Bergbauzone. Dies gilt für die Annahme, dass das hydraulische
Potenzial der tiefen Fließsysteme derzeit ungefähr im Bereich der Geländeoberflächen
bzw. innerhalb des Emscher Mergels liegt.

Während der Durchführung von Fracks und ggf. im Laufe der Gewinnungsphase durchzuführender
Re-Fracks (Stunden bis Tage; Phase B1 und B2) werden durch hohe Injektionsdrücke
Druckverhältnisse geschaffen, die zu einer Ausbreitung und/oder einem Aufstieg
der Frack-Fluide führen können. Modellrechnungen im Rahmen der Untersuchungen
im Exxon Informations-& Dialogprozesses haben gezeigt, dass bei einem Überdruck
von 300 bar über eine Zeitdauer von 2 h bei Anschluss eines Fracks an eine durchlässige
Störungszone eine vertikale Ausbreitung von max. 50 m möglich ist (Sauter et al.
2012). In unserer worst-case Annahme gehen wir davon aus, dass dadurch ungünstigenfalls
ein (durchlässiger) Cenoman/Turon-Grundwasserleiter erreicht werden kann.

Bei einer sich ggf. anschließenden Förderung von Gas (und Wasser) dreht sich das Gefälle
für den Zeitraum der Produktionsphase (Phase C; Jahre bis Jahrzehnte) in Richtung
der tiefen Frackingzonen im Münsterländer Becken um. Mit dem Anstieg des Grundwassers
in der Bergbauzone (bis zu 100 m pro Jahr) und bei Förderung von Gas (und Wasser)
verstärkt sich das Gefälle in Richtung Münsterländer Becken. Es wird angenommen,
dass ein Anstieg der Grundwasserstände in der Bergbauzone in den nächsten Jahren bis
ca. 700 Meter unter die Geländeoberfläche erfolgen wird.

Es ist anzunehmen, dass sich in einem Teil der gefrackten Aufsuchungs-und Gewinnungsbohrungen
(Phase B1 und B2) kein Produktionsbetrieb anschließt, da die Ergebnisse
der Frack-Operation keinen wirtschaftlichen Gewinnungsbetrieb erwarten lassen.
Für diese Bohrungen ist keine Ausprägung einer Potenzialsenke zu erwarten, so dass lokal
weiterhin ein Gefälle auf die Bergbauzone bestehen bleibt.

Für die Bewertung dieses Wirkungspfades sind auch Summenwirkungen bei einer ggf.
flächenhaften Erschließung des Kohleflözgases im Münsterländer Becken zu berücksichtigen.

Langfristig werden sich erst nach der geplanten Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen
im Steinkohlebergbau im Wesentlichen wieder quasistationäre Strömungsverhältnisse im
Münsterländer Becken einstellen.
41


Wenn in der Nachsorgephase (Phase D) immer noch die tiefen Sümpfungsmaßnahmen
im Steinkohlebergbau aufrechterhalten werden müssen und sich im Bereich der Fra-
cking-Maßnahmen wieder die Ausgangszustände einstellen, kann das Gefälle auf die
Bergbauzone hin gerichtet sein.
5.2.3
Bewertung der geologisch-technischen Risiken für das Einzugsgebiet
der Ruhr
Zwischen dem Geosystem Münsterländer Becken, in dem Fracking-Fluide zum Einsatz
kommen können, und den drei Wasserprovinzen Robert Müser, Heinrich und Friedlicher
Nachbar, die in die Ruhr entwässern, besteht im Steinkohlengebirge keine direkte hydraulische
Verbindung. Dies könnte nur über Störungen und dann über die Cenoman/Turon-Kalke
erfolgen, die das Steinkohlengebirge überlagern (Abbildung 12). Die Fließstrecke von der
Geozone Münsterländer Becken bis zur Wasserprovinz Robert Müser beträgt mindestens ca.
11 km.

Die möglichen Wirkungspfade sind in Abbildung 12 dargestellt (Pfadgruppen 2 und 3). Voraussetzungen,
die mehr oder weniger für eine Wasserströmung in den Cenoman/Turon-
Kalken nach Süden erfüllt sein müssten, sind:


eine hydraulische Verbindung über Störungen (Pfadgruppe 2) in die Kalke,

eine ausreichende Durchlässigkeit in den Kalken (Pfadgruppe 3),

eine Fluidausbreitung über mehrere Kilometer,

ein dauerhaftes Gefälle zwischen dem Geosystem Münsterländer Becken und den drei
Wasserprovinzen an der Ruhr. Letzteres ist lokal denkbar, wenn zwar gefrackt, aber anschließend
keine Förderung von Gas (und Wasser) stattfinden würde. Bei einer großräumigen
Förderung würden sich durch die mehrjährigen Gas-und Wasserentnahmen
sehr wahrscheinlich Potenzialsenken im Bereich der genutzten Gasvorkommen aufbauen.
In dem Gutachten im Auftrag des MKULNV (2012) wurden weitere Abschätzungen zur Ausbreitung
durchgeführt. Ein wichtiges Ergebnis war, dass bei einer höheren Durchlässigkeit
der Kalke (1 * 10-5 m/s) auch die Verdünnung stark zunimmt. Die Durchlässigkeit der Störungen
ist für eine Verdünnung weniger entscheidend.

Wie bereits in Abschnitt 5.1.5 gefolgert, sollten die Bergbauzone sowie der Einflussbereich
der Sümpfungsmaßnahmen aufgrund der ungünstigen Standortbedingungen (anthropogene

42

Überprägung durch Bergbau, veränderte hydraulische Verhältnisse) als Ausschlussgebiete
festgelegt werden.

Solange die Bergbauzone und das Einflussgebiet der Grubenwasserhaltungen für Fracking-
Maßnahmen in Kohleflözgas-Lagerstätten weiträumig ausgeschlossen werden, ist die Wahrscheinlichkeit,
dass Belastungen aus einer Frackingzone im Münsterland in relevanten Konzentrationen
bis in die Sümpfungszonen Lippe und Emscher oder sogar bis in die Sümpfungszone
Ruhr gelangen können, äußerst gering. Am ehesten wären Belastungen aus einer
Frackingzone im Münsterland noch in der Lippe und dann ggf. in der Emscher zu erwarten.

5.3 Unsicherheiten und Wissenslücken
Die Ausführungen zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Geosystem
Rheinisches Schiefergebirge haben gezeigt, dass es im Hinblick auf die Ausprägung und
Tiefenlage des potenziellen Zielhorizontes für eine Gewinnung von Schiefergas (Hangende
Alaunschiefer) noch erhebliche Wissenslücken und damit verbundene Unsicherheiten bei der
Risikobewertung gibt.

Im Hinblick auf die Wirkungspfade 1 (Bohrungen / Altbergbau) und 2 (Störungen) liegen nur
punktuelle Informationen bzw. Informationen auf einer relativ groben Maßstabsebene vor.
Angaben zu den hydraulischen Eigenschaften dieser Elemente sind nicht vorhanden und bei
Bedarf standortspezifisch im Rahmen höher auflösender Studien zu erfassen und zu bewerten.

Die für eine Bewertung technischer Versagensfälle (z.B. Casing und Zementation der Bohrung)
notwendigen Versagenswahrscheinlichkeiten liegen meist keine oder nur wenige verlässliche
Angaben aus den USA oder dem Offshore-Bereich vor, die nicht uneingeschränkt
auf eine mögliche Schiefergas-Gewinnung in NRW übertragen werden können. Gegenwärtig
sind deswegen u.a. keine gesicherten Aussagen zur Langzeitintegrität der Bohrungen möglich.

Erst hydraulische und hydrogeochemische Regionalmodelle auf der Basis detaillierter hydrogeologischer
Kenntnisse (Lage und Durchlässigkeit der Störungen und Schichten sowie
Potenzialverteilungen) können die in der vorliegenden Studie abgeschätzten Wahrscheinlichkeiten
über eine mögliche Ausbreitung und Verdünnung von Fluiden und Formationswässern
in Fließmengen, Fließzeiten und Verdünnungen standortspezifisch quantifizieren (Parameterstudie).

43

Für Gebiete, in denen aus unserer Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand ungünstige geologisch-
hydrogeologische Verhältnisse bestehen und in denen durch die Frack-Aktivitäten
zusätzliche Umweltrisiken entstehen können, wird die Ausweisung von Ausschlussgebieten
empfohlen (Kapitel 7).

44

Entsorgungslage des Flowback im Einzugsgebiet der Ruhr

Von den Betreibern wird die Möglichkeit der Entsorgung von Flowback über die Verpressung
in Disposalbohrung derzeit als wichtige Randbedingung für die wirtschaftliche Gewinnung
unkonventioneller Gasvorkommen angesehen (Meiners et al. 2012a). Eine Entsorgung des
Flowback in Versenkbohrungen ist nur möglich, wenn untertägig eine ausreichende Durchlässigkeit
von Speicherhorizonten vorhanden ist. Im Rahmen eines Konzeptes zur Grubenwasserableitung
von der Emschergenossenschaft wurde bereits 1991 (damals in Bezug auf
eine mögliche Grubenwasserversenkung) festgestellt, dass Formationen für eine dauerhafte
Versenkung von Abwässern im betrachteten Einzugsgebiet der Ruhr nicht existieren (Emschergenossenschaft
1991 zit. in MKULNV 2008). Eine Versenkung in bergbaulich erstellten
Hohlräumen würde dazu führen, dass das versenkte Abwasser wieder den Wasserhaltungen
zufließen würde. Eine Versenkung in geologisch vorhandene Hohlräume, wobei im Ruhrgebiet
nur die Kluftgrundwasserleiter des Cenoman/Turon in Betracht kommen, ist ebenfalls
nicht zielführend, da diese bereits mit mineralisierten Grundwässern gefüllt sind, oder sofern
gasgefüllte Hohlräume vorhanden sind, diese mit den Grubengebäuden in Verbindung stehen.
Auch hier würde das Versenkungswasser wieder den Wasserhaltungen zufließen
(MKULNV 2008).

Nach unserem Kenntnisstand wurden von Betreiberseite her bislang keine alternativen Konzepte
zur Entsorgung des Flowback im Ruhreinzugsgebiet veröffentlicht. Denkbare Entsorgungswege
wären die Aufbereitung des Flowback und die Einleitung des aufbereiteten Abwassers
in geeignete Oberflächengewässer oder ein Transport des geförderten Flowback via
Rohrleitungen oder Tankwagen zu geeigneten Disposalbohrungen.

45

7
Ausschlussgebiete und konkurrierende Flächennutzungen

Aufgrund der dargestellten wasserwirtschaftlichen Risiken sind insbesondere im Hinblick auf
die Trinkwassergewinnung im Einzugsgebiet der Ruhr hohe Anforderungen an das bergrechtliche
Genehmigungsverfahren für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus
Schiefergasvorkommen zu stellen. Im Sinne eines vorsorgenden Gewässerschutzes wird
empfohlen, Ausschlussgebiete festzulegen, in denen grundsätzlich keine Tiefbohrungen mit
anschließendem Einsatz der Fracking-Technologie abgeteuft und diese auch nicht mit Horizontalbohrungen
unterfahren werden dürfen. Es wird empfohlen, die Entsorgung des bei der
Aufsuchung und Gewinnung anfallenden Flowback über Disposalbohrungen in diesen Ausschlussgebieten
ebenfalls zu untersagen.

Bei der Abgrenzung der Ausschlussgebiete sind zwei Kriterien zu unterscheiden:

1.
Ausschlussgebiete, in denen aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer Standortbedingungen
Frack-Aktivitäten mit Umweltrisiken verbunden sein können, so dass eine
nachteilige Veränderung der Beschaffenheit nutzbarer Wasservorkommen zu besorgen
ist.
2.
Ausschlussgebiete, in denen aufgrund des besonderen wasserwirtschaftlichen Schutzbedürfnisses
dieser Gebiete im Hinblick auf die neuartige Dimension obertägiger und untertägiger
Umweltrisiken aus Vorsorgegründen von Frack-Aktivitäten abgesehen werden
sollte.
Über diese generellen Ausschlussgebiete hinaus sind obertägige konkurrierende Flächennutzungen
(ggf. auch untertägige konkurrierende Raumnutzungen, z. B. Geothermie) zu
berücksichtigen, die eventuell zu einer weiteren Einschränkung der für eine Aufsuchung und
Gewinnung in Frage kommenden Potenzialflächen führen können.

7.1
Empfohlene Ausschlussgebiete aufgrund ungünstiger geologisch-
hydrogeologischer Standortbedingungen
Die Gutachter empfehlen, aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer Standortbedingungen
diejenigen Gebiete für die Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas unter
Einsatz der Fracking-Technologie auszuschießen, in denen eine ausreichende Barrierewirkung
der dem Frack-Horizont überlagernden Deckschichten aufgrund geringer Mächtigkeit
oder dem Vorhandensein tiefgreifender Störungen oder anthropogener Wegsamkeiten eingeschränkt
sein kann. Aus Sicht der Gutachter zählen hierzu:

46

a.
Gebiete mit einer Deckschichtmächtigkeit von weniger als 1.000 m zwischen dem
Frack-Horizont und dem tiefsten wasserwirtschaftlich nutzbaren Grundwasserleiter
b.
Steinkohlenbergbaugebiete inklusive Einflussbereiche der Sümpfungsmaßnahmen
c.
Tiefreichende Altbergbaugebiete und Gebiete mit Altbohrungen
d.
Gebiete mit bekannten oder vermuteten tiefgreifenden Störungen und Störungszonen
e.
Gebiete mit artesisch oder hoch gespanntem Tiefenwasser
Die Empfehlung, den Einsatz der Fracking-Technologie bei geringer Deckschichtmächtigkeit
grundsätzlich auszuschließen, wurde in Niedersachsen durch eine Rundverfügung festgelegt,
nach der als Mindestanforderung „für hydraulische Behandlungen Abstände von mehr
als 1.000 m zwischen der Obergrenze des hydraulisch erzeugten Risses (Frac) und der
Untergrenze des tiefsten nutzbaren Grundwasserleiters zu wählen“ ist (LBEG 2012). Dieser
Abstand kann in Niedersachsen nur bei Nachweis, dass keine gemeinschädlichen Einwirkungen
zu erwarten sind, unterschritten werden (LBEG 2012). Im Rahmen des Exxon Informations-
und Dialogprozesses wurde der Schwellenwert von 1.000 m Deckschichtmächtigkeit
dadurch begründet, dass bei Vorliegen von grundsätzlich intakten geologischen Barrieregesteinen
„eine minimale Distanz von ca. 1.000 m zwischen Geländeoberfläche und Verrohrungsperforation
(Frack-Position) genügt, um sicherzustellen, dass die Grundwasserqualität
nicht durch Frack-Maßnahmen beeinträchtigt wird“ (Sauter et al. 2012). Dieser Sicherheitsabstand
basiert auf der Abschätzung einer maximalen Frack-Höhe von 500 m, einer
maximalen Transportdistanz von Fluiden von 200 m und einer verringerten Barrierewirkung
der obersten 300 m Deckschicht (Sauter et al. 2012).

7.2
Empfohlene Ausschlussgebiete aufgrund besonderer wasserwirtschaftlicher
Schutzbedürfnisse
Im Sinne eines vorsorgenden Gewässerschutzes vor den dargestellten möglichen obertägigen
und untertägigen Risiken und dem besonderen Schutzbedürfnis insbesondere für die
öffentliche Wasserversorgung wird empfohlen, Tiefbohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung
von Erdgas aus Schiefergaslagerstätten unter Einsatz der Fracking-Technologie in
folgenden sensiblen Gebieten auszuschließen:

f.
Trinkwasserschutzgebiete (Zone I bis III)
g.
Heilquellenschutzgebiete (alle Schutzzonen)
47

h. Einzugsgebiete von direkt oder mittelbar zur Trinkwasserversorgung genutzten Talsperren
i. Wassergewinnungsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgung ohne ausgewiesene
Wasserschutzgebiete
j.
k.
Gebiete für die Gewinnung von Trinkwasser und Mineralwasser, die nicht zur
fentlichen Trinkwassergewinnung genutzt werden
Vorrang-und Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz
öf-

Die Empfehlung, Tiefbohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas unter Anwendung
der Fracking-Technologie in Trink-und Heilquellenschutzgebieten auszuschließen,
deckt sich mit dem gemeinsamen Vorschlag von BMU und BMWi zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes
(BMU 2013). Die Empfehlung, auch Wassergewinnungsgebiete der
öffentlichen Trinkwasserversorgung ohne ausgewiesene Wasserschutzgebiete und allgemein
Gebiete für die Gewinnung von Trinkwasser und Mineralwasser auszuschließen, deckt
sich darüber hinaus mit den in einer Rundverfügung festgelegten Mindestanforderungen in
Niedersachsen (LBEG 2012).

Bei einer flächenhaften Erschließung der Schiefergaslagerstätten sind obertägige Risiken als
wesentliche Gefährdung für die direkt oder mittelbar zur Trinkwasserversorgung genutzten
Talsperren anzusehen. Aufgrund der Dimension einer flächenhaften Erschließung wird deswegen
empfohlen, die Einzugsgebiete der direkt oder mittelbar zur Trinkwasserversorgung
genutzten Talsperren von Fracking-Aktivitäten auszuschließen, um auch diejenigen zur
Trinkwassergewinnung genutzten Talsperren zu schützen, für die bislang keine Wasserschutzgebiete
ausgewiesen wurden. Es ist aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, dies –
wie im Kompromissvorschlag von BMU und BMWi vorgeschlagen – nur auf Einzugsgebiete
von natürlichen Seen zu beschränken, aus dem unmittelbar Rohwasser für die öffentliche
Wasserversorgung entnommen wird.

Im Hinblick auf obertägige Risiken sollte aus Sicht der Gutachter auch ein ausreichender
Sicherheitsabstand zwischen den Bohrplätzen und den direkt oder mittelbar zur öffentlichen
Wasserversorgung genutzten Talsperren eingehalten werden.

7.3
Entwurf einer Abgrenzung der empfohlenen Ausschlussgebiete
im Einzugsgebiet der Ruhr
Auf der Grundlage unserer Empfehlungen wird im Folgenden versucht, eine überschlägige
Abgrenzung der Ausschlussgebiete im Einzugsgebiet der Ruhr vorzunehmen und ausge

48

hend von der abgeschätzten Verbreitung der Hangenden Alaunschiefer von ca. 679 km²
(gesicherte und unsichere Verbreitung; Kapitel 5.1.1) die für eine flächenhafte Schiefergasgewinnung
nach Abzug der Ausschlussgebiete verbleibenden Potenzialflächen abzuschätzen.
Dieser Abgrenzungsentwurf ist ggf. bei verbesserter Datenlage auf einer größeren
Maßstabsebene zu überprüfen.

a.
Ausschlussgebiete aufgrund geringer Deckschichtmächtigkeit
Die Verortung der Tiefenlage der Hangenden Alaunschiefer auf Grundlage der GK 100 zeigt,
dass die vermuteten Potenzialflächen im Einzugsgebiet der Ruhr zu rund Zweidrittel der
Fläche in Tiefenlagen von weniger als 1.000 m u. GOK anstehen. Nur im äußersten Westen
des Einzugsgebietes und an seiner Nordgrenze, ungefähr zwischen Hagen und der Möhne-
Talsperre, werden die Hangenden Alaunschiefer von mehr als 1.000 m mächtigen, meist
geringdurchlässigen Tonsteinen, Grauwacken und Sandsteinen überlagert (Kapitel 5.1.1).
Durch Ausschluss derjenigen Potenzialflächen, in denen die Deckschichten eine Mächtigkeit
von weniger als 1.000 m aufweisen, verringert sich die im Einzugsgebiet der Ruhr verbleibende
Potenzialfläche von 679,3 auf 216,9 km² (Abbildung 13; Tabelle 7).

b.
Ausschlussgebiete: Steinkohlenbergbau inklusive Einflussbereiche der Sümpfungsmaßnahmen
Für die Abgrenzung des Einflussbereiches der Wasserhaltungen wurden die veröffentlichten
Lagen der Wasserprovinzen der RAG Deutsche Steinkohle AG (BMWi 2012) verwendet und
ein Sicherheitsabstand von 1.000 m zu den ausgewiesenen Wasserprovinzen angesetzt.
Südlich des Baldeneysees zwischen Werden und Kupferdreh werden die vermuteten Potenzialflächen
von den Wasserprovinzen des Steinkohlenbergbaus auf einer Fläche von
19,5 km² überlagert (Abbildung 13; Tabelle 7).

c.
Ausschlussgebiete: Tiefreichende Altbergbaugebiete und Altbohrungen
Der Abgrenzung des Altbergbaus in MWEBWV (2010) zufolge überlagert der Altsteinkohlenbergbaus
in der Umgebung von Isenbügel und nordöstlich des Hengsteysees Gebiete die
Potenzialflächen auf einer Fläche von 62,0 km². Nach Auskunft der Bohrungsdatenbank
DABO wurden im Verbreitungsgebiet der Potenzialflächen keine Tiefbohrungen über 500 m
durchgeführt. Die Bohrungen Erlenbach 1 und Erlenbach 2 (Endteufen > 2.000 m) liegen
jedoch nur ca. 300 m südlich des Verbreitungsgebietes und müssen ggf. gesondert bewertet
werden.

49

d.
Ausschlussgebiete: Gebiete mit bekannten oder vermuteten tiefgreifenden Störungen
und Störungszonen
Aufgrund einer bekannten, bis in die Hangenden Alaunschiefer reichenden Störungszone
sind die Potenzialflächen nordwestlich von Gevelsberg von der Erschließung mittels Fracking
auszuschließen. Weitere Ausschlussflächen liegen westlich von Isenbügel und östlich des
Hengsteysees. Die Störungen im Bereich Fröndenberg und Menden sind nach den vorliegenden
Schnitten in GK100 nur oberflächennah ausgeprägt, so dass eine intakte Deckschichtmächtigkeit
von über 1.000 m über den Hangenden Alaunschiefern verbleibt. Die
Potenzialflächen in diesem Bereich werden deswegen in der Abgrenzung derzeit nicht ausgeschlossen,
sollten aber im Hinblick auf die Tiefenangaben dieser Störungen überprüft
werden.

e.
Ausschlussgebiete: Gebiete mit artesisch oder hoch gespanntem Tiefenwasser
Vorkommen artesisch oder hoch gespannter Tiefenwässer im Verbreitungsgebiet der Hangenden
Alaunschiefer im Einzugsgebiet der Ruhr sind den Gutachtern derzeit nicht bekannt.

f.
Ausschlussgebiete: Trinkwasserschutzgebiete (Zone I bis III)
Der abgegrenzte Verbreitungsbereich der Hangenden Alaunschiefer wird von den festgesetzten
Wasserschutzgebieten der Dortmunder Energie-und Wasserversorgung GmbH
(Zone I-II, IIIA, IIIB), Halingen (Zone I-III), Fröndenberg (Zone I-III), Ruhrtal (Zone I-III), Warmen
(Zone I-III), Echthausen (Zone I-III) und Möhnebogen (Zone I-II, IIIA, IIIB) sowie in Teilen
Essen-Kettwig vor der Brücke (Zone I-III) und Untere Langel (Zone I-II, IIIA, IIIB) auf einer
Fläche von 219,0 km² überlagert. Durch Ausschluss der Wasserschutzgebiete für den Einsatz
der Fracking-Technologie sind diese Potenzialflächen nicht zu erschließen (Abbildung
14; Tabelle 7).

g.
Ausschlussgebiete: Heilquellenschutzgebiete (alle Schutzzonen)
Heilquellenschutzgebiete sind im Einzugsgebiet der Ruhr nicht ausgewiesen.

h.
Ausschlussgebiete: Einzugsgebiete von direkt oder mittelbar zur Trinkwasserversorgung
genutzten Talsperren
Die vermuteten Potenzialflächen werden von den Einzugsgebieten der Sorpe-Talsperre und
der Möhne-Talsperre überlagert. Der Ausschluss des Einzugsgebietes der direkt zur Trinkwasserentnahme
genutzt Sorpe-Talsperre führt zu einem Ausschluss von 14,1 km², der
Ausschluss des Einzugsgebietes der mittelbar für die öffentliche Wasserversorgung an der
Ruhr genutzten Möhne-Talsperre führt zu einem Ausschluss von weiteren 100,5 km²

50

(Tabelle 7). Auch die Hennetalsperre liegt in dem erteilten Erlaubnisfeld „Ruhr“, die voraussichtlich
ab 2015 direkt zur Trinkwasserproduktion genutzt werden soll. Ihr Einzugsgebiet
liegt aber nicht im Verbreitungsgebiet der abgegrenzten Potenzialflächen (Abbildung 14).

i.
Ausschlussgebiete: Wassergewinnungsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgung
ohne ausgewiesene Wasserschutzgebiete
Im Einzugsgebiet der Ruhr ist nach unseren Kenntnissen derzeit nur das Wasserschutzgebiet
Essen-Horst in Planung; es überlagert aber nicht den Verbreitungsbereich der Potenzialflächen
(Abbildung 14).

j.
Ausschlussgebiete: Gebiete für die Gewinnung von Trinkwasser und Mineralwasser,
die nicht zur öffentlichen Trinkwassergewinnung genutzt werden
Nach der uns derzeit vorliegenden Datenbasis liegen keine Gewinnungen von Trinkwasser
oder Mineralwasser, die nicht zur öffentlichen Trinkwassergewinnung genutzt werden, im
Verbreitungsbereich der Potenzialflächen. Die Datenlagen ist jedoch im Hinblick auf detaillierte
Abgrenzungen zu überprüfen.

k.
Ausschlussgebiete: Vorrang-und Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz
Vorrang-und Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz sind nach derzeitigem Kenntnisstand
im Einzugsgebiet der Ruhr nicht ausgewiesen.

51

Abbildung 13:
Verbleibende Potenzialflächen des Hangenden Alaunschiefers im Einzugsgebiet der Ruhr nach Ausschluss von Gebieten
aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer Standortbedingungen. Legende der Bergbauzone/Wasserprovinzen
siehe Abbildung 11.

Abbildung 14: Verbleibende Potenzialflächen des Hangenden Alaunschiefers im Einzugsgebiet der Ruhr nach Ausschluss von Gebieten
mit besonderen wasserwirtschaftlichen Schutzbedürfnissen und ungünstiger geologisch-hydrogeologischer Standortbedingungen.

7.4 Verbleibende Potenzialflächen für eine Schiefergasgewinnung
Nach einer kartografischen Überlagerung der Ausschlussgebiete (a bis e) liegen auf 74 %
der Potenzialfläche (500,4 km² der abgegrenzten 679,3 km²) ungünstige geologischhydrogeologische
Standortbedingungen vor. Aufgrund besonderer wasserwirtschaftlicher
Schutzbedürfnisse sind nach Überlagerung der Ausschlussgebiete (f bis k) nach unseren
Empfehlungen 44 % der Potenzialfläche (298,0 km² der abgegrenzten 679,3 km²) auszuschließen.
Zusammen verbleibt außerhalb der Ausschlussgebiete damit nur eine Potenzialfläche
von 54,2 km², auf der grundsätzlich eine Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas
im Einzugsgebiet der Ruhr möglich erscheint (Tabelle 7); das entspricht ca. 8 % der abgegrenzten
Verbreitung der Hangenden Alaunschiefer und weniger als 3 % der erteilten Erlaubnisfelder
„Ruhr“ und „Falke-South“.

Bestimmte Potenzialflächen sind aufgrund mehrerer Kriterien auszuschließen. Die Einzugsgebiete
der direkt bzw. mittelbar genutzten Talsperren Sorpe und Möhne sind aus unserer
Sicht sowohl aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürfnisse im Hinblick auf ihre Bedeutung
für die öffentliche Trinkwassergewinnung als auch aufgrund einer geringen Deckschichtmächtigkeit
über den Hangenden Alaunschiefern in diesem Gebiet von teilweise deutlich
weniger als 1.000 m für die Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas unter Einsatz der
Fracking-Technologie auszuschließen.

54

Tabelle 7:
Ausschlussgebiete und verbleibende Potenzialflächen des Hangenden Alaunschiefers
im Einzugsgebiet der Ruhr nach Ausschluss von Gebieten mit ungünstigen
geologisch-hydrogeologischen Standortbedingungen und Gebieten
mit besonderen wasserwirtschaftlichen Schutzbedürfnissen.

verbleibende
auszu-Potenzialflä-davon im

davon im

schließende che nach
Erlaubnis-

Erlaubnis

Potenzial-
sequentieller feld „Falke

feld „Ruhr“

fläche
Überlage-South“
rung (a-k)

[km²]
[km²] [km²] [km²]

Potenzialfläche gesamt (Tiefenlage 300-2.000m) -679,3 545,6 133,7

Ausschluss von Potenzialflächen mit geringer
a Deckschichtmächtigkeit von weniger als 462,5 216,9 216,9 0

1.000 m u. GOK (1)
Ausschluss von Kohlenbergbaugebieten
b
19,5 205,2 205,2 0

inklusive Einflussbereich der Sümpfungen (2)
Ausschluss tiefreichender Altbergbaugebiete

c
62,0 187,2 187,2 0

und Altbohrungen (3)
Ausschluss von Gebieten mit tiefgreifenden

d
127,7 178,9 178,9 0

Störungszonen (4)
Ausschluss von Gebieten mit artesisch ge

e
0 178,9 178,9 0

spannten Tiefenwasser

Fläche der Ausschlussgebiete nach kartogra

500,4

phischer Überlagerung (a bis e)

Ausschluss von

f
219,0 54,2 54,2 0

Trinkwasserschutzgebieten (Zone I-III)

Ausschluss von

g
0 54,2 54,2 0

Heilquellenschutzgebieten (alle Zonen)

Ausschluss von Einzugsgebiete der direkt zur

h
Trinkwasserversorgung genutzten 14,1 54,2 54,2 0
Talsperren (5)

Ausschluss von Einzugsgebiete der mittelbar

(6)
h
zur Trinkwasserversorgung genutzten Tal-100,5 54,2 54,2 0
sperren

Ausschluss von Wassergewinnungsgebieten
i der öffentl. Trinkwasserversorgung ohne 0 54,2 54,2 0
ausgewiesene Wasserschutzgebiete

Ausschluss von Gebiete für die Gewinnung

von Trinkwasser und Mineralwasser, die nicht

j
0 54,2 54,2 0

zur öffentlichen Trinkwassergewinnung ge

nutzt werden

Ausschluss von Vorrang-und Vorbehaltsge

k
0 54,2 54,2 0

bieten für den Trinkwasserschutz

Fläche der Ausschlussgebiete nach kartografi

298,0

scher Überlagerung (f bis k)

Verbleibende Potenzialfläche nach Ausschluss
von Gebieten mit besonderen wasserwirtschaftlichen
Schutzbedürfnissen und ungüns–54,2 54,2 0
tiger geologisch-hydrogeologischer Standortbedingungen

55

(1)
Aufgrund der im Untersuchungsgebiet meist geringen Mächtigkeit des Quartärs als tiefsten nutzbaren/
genutzten Grundwasserleiter wurden als Ausschlussgebiet vereinfachend diejenigen Potenzialflächen
mit einer Tiefenlage von weniger als 1.000 m u. GOK abgegrenzt.
(2)
Einflussbereich der Sümpfungen abgegrenzt anhand der Lage der Wasserprovinzen der RAG Deutsche
Steinkohle AG (BMWi 2012), Sicherheitsabstand von 1.000 m
(3)
Altsteinkohlenbergbaus abgegrenzt nach MWEBWV 2010
(4)
Störungszonen abgegrenzt auf Grundlage der GK100, Sicherheitsabstand 1.000 m
(5)
Einzugsgebiet der Sorpe-Talsperre
(6)
Einzugsgebiet der Möhne-Talsperre
7.5
Konkurrierende Flächennutzungen auf den verbleibenden Potenzialflächen
Auf den verbleibenden Potenzialflächen sind eine Reihe von konkurrierenden Flächennutzungen
zu berücksichtigen, die im Rahmen des MKULNV-Gutachtens in einer Raumwiderstandsbewertung
aufgezeigt und bewertet wurden (Tabelle 8; MKULNV 2012; Meiners et al.
2012a). In Abbildung 15 sind ausgewählte konkurrierende Flächennutzungen mit hohem und
sehr hohem Raumwiderstand überlagernd zu den abgegrenzten Potenzialflächen dargestellt.
Folgende konkurrierende Flächennutzungen sind im Hinblick auf eine mögliche weitere Einschränkung
der verbleibenden Potenzialflächen zu untersuchen:


Allgemeine Siedlungsflächen gemäß Regionalplan

Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen gemäß Regionalplan

Fauna-Flora-Habitat-und Naturschutzgebiete

Überschwemmungsgebiete entlang der Ruhr, Hönne und Möhne, die derzeit als vorläufig
gesicherte Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind
Eine Bewertung dieser konkurrierenden Flächennutzungen ist erst nach einer detaillierten
Abgrenzung der Ausschlussgebiete im Verbreitungsgebiet der Hangenden Alaunschiefer auf
zukünftigen Bearbeitungsstufen sinnvoll.

56

Abbildung 15: Ausgewählte konkurrierende Flächennutzungen mit hohen und sehr hohen Raumwiderständen in den Erlaubnisfeldern
„Ruhr“ und „Falke-South“ im Einzugsgebiet der Ruhr.

Tabelle 8: Bewertung der Raumwiderstände ausgewählter konkurrierender Flächennutzungen
nach MKULNV (2012).

R A U M W I D E R S T A N D
Kriterium sehr hoch hoch vermindert nicht
dargestellt
Schutz des Menschen und seiner Gesundheit
allgemeine Siedlungsbereiche gem. Regionalplan X
Flächennutzungspläne: Wohn-und Mischbauflächen X X
Landschafts-und Freiraumschutz, Erholungsfunktion
allgemeine Freiraum-und Agrarbereiche gem. Regionalplan X
regionale Grünzüge gem. Regionalplan X
Bereiche zum Schutz der Landschaft gem. Regionalplan X
Waldbereiche gem. Regionalplan X
Naturparke X
Landschaftsschutzgebiete X X
Naturschutz
Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) gem. LEP X
Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung gem. LEP X X
Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) gem. Regionalplan X
Natura 2000-Gebiete (Vogelschutzgebiete, Fauna-Flora-
Habitatgebiete)
X
Naturschutzgebiete (NSG) X
Nationalparke, geplante Nationalparke X
geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale X X
gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG X X
naturnahe Wälder (Altwaldflächen, Naturwaldzellen, Wildnisgebiete
gem. Fachbewertung
X X
verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Pflanzen-
und Tierarten
X X
landesweite Biotopverbundplanung des LANUV (BV Stufe 1) X
landesweite Biotopverbundplanung des LANUV (BV Stufe 2) X X
landesweites Biotopkataster des LANUV X
schutzwürdige Böden gem. Fachbewertung des geologischen
Dienstes NRW
X X
Überschemmungsbereiche
Oberflächengewässer X X
Überschwemmungsbereiche gem. Regionalplan X
festgesetzte Überschwemmungsgebiete X
überschwemmungsgefährdete Gebiete, rückgewinnbare
Rückhalteflächen und überflutete Gebiete gem. Fachplanung
X X

58

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.
In den im Ruhreinzugsgebiet erteilten Aufsuchungsfeldern „Ruhr“ und „Falke-South“
werden unkonventionelle Erdgaslagerstätten in Schieferformationen des Unterkarbons
(Hangende Alaunschiefer) vermutet. Eine überschlägige Abgrenzung der Potenzialflächen
auf Grundlage der geologischen Karte GK 100 weist eine Verbreitung des Hangenden
Alaunschiefers auf einer Fläche von bis zu 679 km² im Tiefenbereich von ca.
300 bis 2.000 m u. GOK auf, davon nur 217 km² im Tiefenbereich > 1.000 m u. GOK. Im
Bereich der Ausbisszonen (Tiefenlage kleiner ca. 300 m) ist anzunehmen, dass der
Hangende Alaunschiefer weitgehend entgast ist.
2.
Da von den Bergbauunternehmen bisher keine konkreten Pläne für eine Felderschließung
im Ruhreinzugsgebiet vorliegen, lässt sich die Dimension einer flächenhaften
Erschließung des Hangenden Alaunschiefers bislang nur in einem fiktiven, aber auf
begründeten Annahmen basierenden Erschließungsszenario abschätzen. Die abgeschätzten
Kennzahlen lassen das Ausmaß eines solchen Vorhabens erkennen. Von den
nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand einzusetzenden Frack-Additiven würde allein
die einzusetzende Biozid-Menge den jährlichen Biozid-Verbrauch aller anderen Anwendungsbereiche
mit sehr hoher Gewässerrelevanz im Einzugsgebiet der Ruhr um einen
Faktor von fast 3 bis 30 überschreiten. Werden publizierte Eintrittswahrscheinlichkeiten
von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen zugrunde gelegt, ist bei einer flächenhaften
Erschließung des Hangenden Alaunschiefers mit Unfällen bei Transport,
Lagerung und Verpressung der Frack-Additive und Aufbereitung und Entsorgung
des Flowback im Einzugsgebiet der Ruhr zu rechnen, die zu einer Kontamination der
Oberflächengewässer, des Bodens und des Grundwassers führen könnten.
3.
Aufgrund der Dimension eines solchen Vorhabens sind obertägige Risiken als Gefährdung
für die direkt oder mittelbar zur Trinkwasserversorgung genutzten Oberflächengewässer
anzusehen. Nach dem Vorsorgeprinzip sollten deswegen neben den
ausgewiesenen Wasserschutzgebieten auch die Einzugsgebiete der oben genannten
Oberflächengewässer von Fracking-Aktivitäten ausgenommen werden, auch wenn bislang
nur auf Teilflächen Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind.
4.
Geologisch-technische Risiken sind bei einer flächenhaften Erschließung des Hangenden
Alaunschiefers nach dem gegenwärtigen Wissensstand zwar wahrscheinlich als
weniger relevant einzustufen, aber insbesondere in Gebieten mit ungünstigen geologisch-
hydrogeologischen Standortbedingungen nicht auszuschließen. In den unter
59

Punkt 7 dargestellten Ausschlussgebieten sollten deswegen weiträumig keine Frack-
Aktivitäten zugelassen werden.

5.
Die Auswirkungen von Fracking werden auch im Rahmen einer möglichen Gewinnung
von Kohleflözgas im Münsterländer Becken diskutiert. Durch eine Kombination von Wirkungspfaden
ist es denkbar, dass Belastungen aus einer Frackingzone im Münsterland
über die Wasserhaltungsmaßnahmen im aktiven und stillgelegten Steinkohlenbergbau in
Oberflächengewässer des Ruhrgebietes eingetragen werden. Die Bewertung dieser
Wirkpfade kommt zum Ergebnis, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Belastungen aus einer
Frackingzone im Münsterland in relevanten Konzentrationen bis in die Sümpfungszone
Ruhr gelangen können, als gering einzustufen ist, solange die Bergbauzone inklusive
dem Einflussbereich der Sümpfungsmaßnahmen weiträumig für den Einsatz der
Fracking-Technologie ausgeschlossen wird. Aufgrund der teilweisen Überlappung der
Erlaubnisfelder mit den Wasserprovinzen des Steinkohlenbergbaus wären Belastungen
am ehesten in der Lippe und dann ggf. in der Emscher zu erwarten.
6.
Aufgrund der dargestellten wasserwirtschaftlichen Risiken und vorhandenen Wissenslücken
und Unsicherheiten wird empfohlen, Ausschlussgebiete festzulegen, in denen
grundsätzlich keine Tiefbohrungen unter Einsatz von Fracking abgeteuft und die untertägig
auch nicht (z.B. durch Horizontalbohrungen) unterfahren werden dürfen. Es wird
empfohlen, die Entsorgung des bei Aufsuchung und Gewinnung anfallenden Flowback
in diesen Ausschlussgebieten ebenfalls zu untersagen.
7.
Als Ausschlussgebiete empfehlen wir diejenigen Gebiete obertägig und untertägig für
die Aufsuchung und Gewinnung unter Einsatz der Fracking-Technologie auszuschließen,
in denen entweder aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer Standortsituationen
Wegsamkeiten zwischen Frack-Horizont und nutzbaren Wasservorkommen
vorhanden bzw. nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können oder in denen aufgrund
besonderer wasserwirtschaftlicher Schutzbedürfnisse im Sinne eines vorsorgenden
Gewässerschutzes von einem Einsatz der Fracking-Technologie abzusehen ist. Aus
unserer Sicht zählen hierzu:
Ausschlussgebiete aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer
Standortbedingungen:

a.
Unkonventionelle Erdgaslagerstätten mit einer Deckschichtmächtigkeit von weniger
als 1.000 m
b.
Kohlenbergbaugebiete inklusive Einflussbereich der Sümpfungsmaßnahmen
c.
Tiefreichende Altbergbaugebiete und Gebiete mit Altbohrungen
60

d.
Gebiete mit bekannten oder vermuteten tiefreichenden Störungszonen
e.
Gebiete mit artesischem oder hoch gespanntem Tiefenwasser
Ausschlussgebiete aufgrund besonderer wasserwirtschaftlicher
Schutzbedürfnisse:

f.
Trinkwasserschutzgebiete (Zone I bis III)
g.
Heilquellenschutzgebiete (alle Schutzzonen)
h.
Einzugsgebiete von direkt oder mittelbar zur Trinkwasserversorgung genutzten Talsperren
i.
Wassergewinnungsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgung (ohne ausgewiesene
Wasserschutzgebiete)
j.
Gebiete für die Gewinnung von Trinkwasser und Mineralwasser, die nicht zur öffentlichen
Trinkwassergewinnung genutzt werden
k.
Vorrang-und Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz
8.
Eine vorläufige Abgrenzung dieser Ausschlussgebiete im Einzugsgebiet der Ruhr
kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund ungünstiger geologisch-hydrogeologischer
Standortsituationen und/oder besonderer wasserwirtschaftlicher Schutzbedürfnisse ein
Großteil der vermuteten Schiefergaspotenzialflächen für die Aufsuchung und Gewinnung
unter Einsatz der Fracking-Technologie auszuschließen ist. Für eine potenzielle Schiefergasgewinnung
im Einzugsgebiet der Ruhr verbleibt nach unserer vorläufigen Abgrenzung
eine Potenzialfläche von ca. 54 km²; dies entspricht weniger als 3 % der Aufsuchungsflächen
„Ruhr“ und „Falke-South“.
9.
Bestimmte Potenzialflächen sind aufgrund mehrerer Kriterien auszuschließen. Die Einzugsgebiete
der direkt bzw. mittelbar genutzten Talsperren Sorpe und Möhne sind
aus unserer Sicht sowohl aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürfnisse im Hinblick auf
ihre Bedeutung für die öffentliche Trinkwassergewinnung an der Ruhr als auch aufgrund
der unzureichenden Deckschichtmächtigkeit über den Hangenden Alaunschiefern in
diesem Gebiet von teilweise deutlich unter 1.000 m für die Aufsuchung und Gewinnung
von Schiefergas unter Einsatz der Fracking-Technologie auszuschließen.
10.
Darüber hinaus liegen auf einem Großteil der verbleibenden Potenzialflächen vielfältige
konkurrierende Flächennutzungen vor, die teilweise mit hohen bzw. sehr hohen
Raumwiderständen zu bewerten sind.
61

11.
Eine wirtschaftliche Gewinnbarkeit der Schiefergasvorkommen ist derzeit nicht
bewertbar, weil die Datengrundlage für die Hangenden Alaunschiefer für eine belastbare
Abschätzung der Schiefergaspotenziale nach den statistischen Methoden der BGR
(2012) nicht ausreichend ist.
12.
Berücksichtigt man die öffentlichen Interessen -insbesondere den Schutz der Trinkwasserversorgung
-und die nach derzeitigem Kenntnisstand nur unzureichende Aussicht
auf eine wirtschaftliche Gewinnbarkeit auf den verbleibenden, relativ kleinen Potenzialflächen,
stellt sich auf Grundlage des vom Hessischen Ministerium für Umwelt,
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten
(Frau Prof. Böhm, Marburg; Hessischer Landtag 2013) zur Auslegung von
§ 11 Nr. 10 BBergG die Frage der Genehmigungsfähigkeit einer flächenhaften Erschließung
der Schiefergasvorkommen im Einzugsgebiet der Ruhr.
13.
Sollten im Rahmen des gestuften Verfahrens im Bergrecht Betriebspläne den Einsatz
von Fracking im Einzugsgebiet der Ruhr beinhalten, empfehlen wir als Voraussetzung
für eine evtl. Genehmigung die Erarbeitung und Prüfung verbindlicher Bewertungsund
Genehmigungskriterien in einem offenen und transparenten Arbeitsprozess, insbesondere

verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Vorhaben zur Aufsuchung und
Gewinnung von Erdgas unter Einsatz der Fracking-Technologie,

eine standortbezogene Risikoanalyse auf Basis einer verbesserten Datengrundlage
und unter Einsatz konzeptioneller und numerischer hydrogeologischer Modelle,

eine belastbare Beurteilung der Relevanz der technischen Wirkungspfade,

eine eindeutige und nachvollziehbare Reduktion der Gefährdungspotenziale der
Frack-Additive,

die abfallwirtschaftlich, abfallrechtlich, wasserwirtschaftlich und wasserrechtlich
einwandfreie Lösung der Entsorgung des Flowback und

die Erarbeitung von Monitoring-Konzepten zur Erfassung möglicher Umweltauswirkungen,
inklusive Erfassung des Referenzzustandes.
Unsere Empfehlungen zu einer möglichen schrittweisen Vorgehensweise sind ausführlich
in den Gutachten MKULNV (2012) und Meiners et al. (2012a-c) dargestellt, auf die an
dieser Stelle verwiesen wird.

62

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