PM 15.10.2012: Beweise für illegalen Bankenboykott

Aktuelle Information
für Presse und Öffentlichkeit – 15. Oktober 2012

Neue Beweise für illegalen Bankenboykott gegen die MLPD

MLPD protestiert gegen den Versuch der Bundesregierung, sie mit „Geldwäsche“ und „Terrorismusfinanzierung“ in Verbindung zu bringen

Am 9. Juni 2012 zitierte das Magazin „Focus“ Vertreter der Targobank und der Commerzbank, die bestätigten, dass diese gezielt gegen vom Verfassungsschutz bespitzelte Organisationen und Personen vorgehen, ihnen Bankkonten kündigen usw. Damit werden die weitgehenden praktischen Konsequenzen von Diffamierungen und Verleumdungen durch den Verfassungsschutz sichtbar; die MLPD prozessiert gegenwärtig u.a. gegen einen der hauptsächlichen Urheber der geheimdienstlichen Hetze gegen Linke und besonders revolutionäre Kräfte, Herrn van Hüllen (Landgericht Essen, AZ: 4 O 246/12). Er wurde vom Gericht nunmehr verpflichtet, umfangreiche Beweise für seine Behauptungen zu liefern.

Die Abgeordneten Ulla Jelpke und Frank Tempel von der Fraktion „Die Linke“ stellten anlässlich des Focus-Artikels am 16. August 2012 eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung (Drucksache 17/10499). Darin heißt es u.a.: „So hatte die Deutsche Bank AG im Jahr 2009 sechs bereits seit 25 Jahren bestehende Konten der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gekündigt. Nachdem die Partei dagegen eine einstweilige Verfügung erstritt, lenkte die Bank im Sommer 2010 kurz vor der Eröffnung des Hauptverfahrens zugunsten einer weiteren Kontoführung der MLPD ein. Auch die Kündigung der Privatkonten des Parteivorsitzenden der MLPD, Stefan Engel, und seiner Lebensgefährtin durch die Commerzbank AG machte das Bankhaus wieder rückgängig, als Stefan Engel dagegen vor Gericht zog. (…) Mehrere andere Banken und Sparkassen, bei denen die MLPD nach der Ankündigung der Kontokündigung durch die Deutsche Bank AG ein Konto eröffnen wollte, erteilten ihr damals eine Absage.“

Das belegt den geheimdienstlichen Hintergrund des organisierten Bankenboykotts gegen die MLPD. Gegen die Verweigerung der Weiterleitung eines Antrags an die KfW zur Umstellung auf erneuerbarer Energien durch die Sparkasse Gelsenkirchen hat die MLPD gerade beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung beantragt (AZ: 6 O 335/12; Prozesstermin 29. Oktober 2012, 14.30 Uhr).

Statt sich von diesem rechtswidrigen Verhalten klar zu distanzieren, behauptet die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 14. September 2012 (Drucksache 17/10698), die Überwachung von Kontoverbindungen sei ein „probates Mittel“ um „Geldwäscherisiken und Risiken im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung zu minimieren.“

Die Regierung bezieht das zwar vom Wortlaut her auf das sogenannte „Monitoring“ nach dem Kreditwesengesetz. Sie bringt das aber in Zusammenhang mit der Behandlung einer „durch das Parteiengesetz besonders geschützten Partei“, nennt dazu ausdrücklich als eine verwertbare Quelle die Verfassungsschutzberichte, und das bei einer Anfrage, die sich großteils mit der MLPD befasste.

Dazu erklärte Stefan Engel, der Vorsitzende der MLPD: „Wir protestieren entschieden dagegen, dass unsere seriöse Finanzarbeit von der Bundesregierung in die Nähe strafbarer Handlungen wie der Geldwäsche oder gar der Terrorismusfinanzierung gerückt wird. Wir finanzieren unsere Parteiarbeit durch Beiträge und Spenden und es gab zu keiner Zeit irgendwelche rechtlichen Beanstandungen daran. Ich fordere die Bundesregierung auf, sich für diese Entgleisung öffentlich zu entschuldigen.“