Materialien zur Gummertstr

Das ist eine versteckte Seite, auf die man nur kommt, wenn man auch den Link dazu kennt. (Zur Voransicht) …

http://gentrificationblog.wordpress.com/

März 2011 gab es vom RLS-NRW veranstaltet, im ZAKK in Düsseldorf eine Tagung zum Thema: „Wem gehört die Stadt ?“

http://www.nachdenken-in-duesseldorf.de/?p=487

https://www.linksdiagonal.de/2011/03/20/was-ist-gentrifizierung-recht-auf-stadt/

http://www.zeit.de/lebensart/2010-10/gentrifizierung-andrej-holm

https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/61/dokumente_7/aktionen/Herthastr_Erlaeuterungstext.pdf

BESCHREIBUNG DES PLANVORHABENS

Das Plangebiet befindet sich südlich der Wittekindstraße am östlichen Siedlungsrand des dichtbebauten Stadtteiles Rüttenscheid in unmittelbarer Nachbarschaft zu den ausgedehnten Flächen des Alfried-Krupp-Krankenhauses. Es wird begrenzt durch

• dieHerthastraße im Norden,
• das heute begrünte ehem. Anschlussgleis der Zeche Langenbrahm anden ehem. Güterbahnhof Rüttenscheid und die Parkplatzflächen des Alfried-Krupp-Krankenhauses im Osten,
• die Gummertstraße im Süden und
• die Ursulastraße im Westen.

Anlass der Planung und Planungsziele

Nach Aufgabe des im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ansässigen
Gewerbebetriebes wird eine den Standortqualitäten angemessene Folgenutzung angestrebt. Im Zusammenhang mit dieser Umnutzung derGewerbebrache bietet sich eine Neuordnung der untergenutzten Wohnbauflächen im südlich anschließenden Bereich sowie die Einbeziehung der westlich anschließenden, ebenfalls untergenutztenKleingewerbefläche an.

Das geltende Planungsrecht stellt auf der Ebene des Regionalen Flächennutzungsplanes RFNP für den Planbereich „Allgemeiner Siedlungsbereich/Wohnbaufläche“ dar, ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderne
Wohnbebauung im Anschluss an die südlich vorhandene „Altenhof“-Bebauung an der Ursulastraße/Manfredstraße schaffen. So bietet sich die Möglichkeit, den Stadtteil Rüttenscheid als beliebten Wohnstandort weiter auszubauen.

Der städtebauliche Entwurf setzt die Wohnbebauung der o.g. südlich anschließenden Altenhof-Siedlung fort und nimmt dabei deren Strukturund Formensprache auf. In einer Reihung von III-geschossigen Stadtvillen zur Aufnahme von attraktivem Geschoss wohnungsbaulockert die angedachte Bebauung die klassische, gewachsene Blockrandbebauung Rüttenscheids auf und schafft so einen aufgelockerten Siedlungsrand und einen fließenden Übergang zu den östlich anschließenden Freiflächen vor dem Alfried-Krupp-Krankenhaus.Das begrünte ehem. Anschlussgleis der Zeche Langenbrahm soll dabei erhalten bleiben und der Bebauung sowie der notwendigen Erschließung als „grünesRückgrat“ dienen.

Als Erschließung ist denkbar, von der Hertha-bis zur Gummertstraße eine schmale verkehrsberuhigte Erschließungsstraße nach dem Mischungsprinzip parallel zur Grünachse anzulegen. Die notwendigen Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen. Zusätzlich können entlang der Erschließungsstraße insbesondere Besucherstellplätze errichtet werden.

Verfahren und weiteres Vorgehen

Das Planverfahren soll auf der Grundlagedes §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

Bebauungspläne der Innenentwicklung dienen derWiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer
Maßnahmen der Innenentwicklung. Sie können in einem beschleunigtenVerfahren aufgestellt werden.

Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB sind erfüllt. Mit der geplanten Wohnnutzung soll eine sinnvolle Innenentwicklung angestrebt werden, damit wird ein wichtiger Beitrag zur Schonung der Ressource Grund und Boden geleistet. DasVorhaben begründet keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten und von Vogelschutzgebieten vor.Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000qm.

Die besonderen Merkmale dieser Verfahrensart sind:
• Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §3Abs.1 und §4Abs.1 BauGB
• Keine Durchführung einer Umweltprüfung und keine Erstellung einesUmweltberichtes
• Keine Anwendung der Eingriffsregelung.

Wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen, ist der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 BauGB gleichwohl die Gelegenheit zu geben, sich über die Planung und ihre wesentlichen Auswirkungen zu unterrichten und sich zur Planung zuäußern. Dazu soll das städtebauliche Konzept ausgestellt werden, Ort und Zeitraum der Ausstellung werden ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wird außerdem darüber informiert, dass derBebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden soll.