Wind, Flaute oder Sturm

Herr Engel, ein unbescholtener Bürger, ist kein Gefährder

[Update 30.7.2021] https://www.rf-news.de/2021/kw28/mannigfache-solidaritaet-fuer-stefan-engel

[Update 30.7.2021] über die Dämonisierung von Linken:
Neues Versammlungsgesetz: CDU in NRW auf Trump-Kurs (nd-aktuell.de)


https://www.rf-news.de/2021/kw30/darf-man-menschen-nur-wegen-ihrer-sozialistischen-weltanschauung-als-gefaehrder-einstufen

„Darf man Menschen nur wegen ihrer sozialistischen Weltanschauung als Gefährder einstufen?“

Prozess Stefan Engel gegen Freistaat Thüringen

Unsere Anwaltskanzlei vertritt Herrn Stefan Engel, langjähriger Parteivorsitzender der MLPD und heutiger Leiter des theoretischen Organs der MLPD, Revolutionärer Weg, in seiner Klage gegen seine Einstufung und Behandlung als „Gefährder“. Nach drei Jahren findet dazu endlich der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Meiningen, Aktenzeichen 2 K 863/18 Me am Dienstag, 3. August 2021, 10 Uhr, statt.Pressemitteilung der Kanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen Donnerstag,  29.07.2021,  18:00 Uhr

Rechtsanwalt Frank Jasenski informiert:

„Stefan Engel wurde 2018 zum Gefährder erklärt. Er war einer von zehn Schirmherren des Rebellischen Musikfestivals. Auf diesem trat die türkische Musikgruppe ‚Grup Yorum’ auf. Das ist eine Musikgruppe, die in der Türkei einige Berühmtheit erlangt hat und dort vom Erdogan-Regime verfolgt wird. Dieser Auftritt war völlig legal, wie das Verwaltungsgericht Meiningen feststellte. Herr Engel wurde im Zusammenhang damit aber als ‚Gefährder’ eingestuft, als einziger der Schirmherren, darunter Konstantin Wecker. Wir haben für den Prozess viele Indizien vorgelegt, dass dieser Anlass nur vorgeschoben war. Dennoch Jahre nach dem Konzert wurden ihm jetzt Bankkonten gekündigt.

Zwischenzeitlich hatte das Bundeskriminalamt ihn auf Veranlassung des Bundesamts für Verfassungsschutz sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Herr Engel ist ein völlig unbescholtener Bürger, der hier aus antikommunistischen Motiven allein wegen seiner Weltanschauung verfolgt wird. Unser Mandant sieht diesen Prozess deshalb auch nicht nur als persönliche Angelegenheit an. Hier geht es darum, dass man den Anfängen wehren muss. Es kann nicht sein, dass andersdenkende Menschen in Deutschland als Gefährder praktisch rechtlos gestellt werden, jederzeit mit Verfolgung zu rechnen haben, bis hin zur Vorbeugehaft. Zu dem Prozess haben wir umfangreiche Beweisanträge gestellt, da aufgeklärt werden muss, welche staatliche Stelle hier welche Rolle spielte. Wir wissen mittlerweile, dass zumindest Polizeistellen aus Thüringen und NRW, der Verfassungsschutz in Thüringen und bundesweit Kräfte um das Bundeskriminalamt gegen unseren Mandanten aktiv wurden.

Wir werden daher im Termin auch verlangen, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen (CDU), der Chef des thüringischen Verfassungsschutzes, Stephan Kramer (SPD), und der Polizeidirektor Dirk Löther, der 2018 persönlich verantwortlich war, als Zeugen aussagen müssen.“

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