Wind, Flaute oder Sturm

G20-Urteil: „ostentatives Mitmarschieren“ als „psychische Beihilfe“

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Zu neuerlichen Kriminalisierungsversuchen bei Demonstrationen

Ostentatives Mitmarschieren“ – über dieses juristische Wortpaar ist in den letzten Jahren viel gesprochen worden. 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass in einem Fall der Auseinandersetzung von Fußballfans außerhalb des Stadions die Verurteilung zweier Fußballfans, die zwar auf dem Weg zur Prügelei in der Formation mitgelaufen, sich aber im letzten Moment abgesetzt bzw. sich nicht selbst an Gewalttätigkeiten beteiligt hatten, durch das Landgericht Köln Bestand haben könne. …

aus: www.rf-news.de/…/politisches-exempel-statuiert…

Die Staatsanwaltschaft forderte hohe Haftstrafen für fünf junge Männer, die sich im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg an einem Demonstrationszug beteiligt hatten. In dessen Verlauf war es zur gewaltsamen Beschädigung von Autos und Geschäften gekommen. Allerdings werden vier der Angeklagten keine konkreten strafbaren Handlungen vorgeworfen. Allein das Mitlaufen sei laut Staatsanwaltschaft Anlass genug, davon auszugehen, dass sie sich „beim Loslaufen zur Begehung von Straftaten verabredet“ hätten.

Der Hauptangeklagte, ein 24-Jähriger aus Frankreich, bekam eine Haftstrafe von drei Jahren. Ein 26-Jähriger aus Hessen erhielt ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung, ein 24-jähriger Hesse eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die beiden anderen, zwei junge Männer aus Hessen im Alter von 20 Jahren, müssen wegen Landfriedensbruchs 20 Arbeitsstunden ableisten. Die Rote Fahne Redaktion protestiert entschieden dagegen, dass hier ein politisches Exempel statuiert werden soll.

Die Staatsanwaltschaft berief sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mai 2017, das im Fall von Hooligans das „ostentative Mitmarschieren“ als „psychische Beihilfe“ für die gewalttätigen Mitglieder der Gruppe einstufte. Damit werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszug unter Generalverdacht gestellt. Dabei gab es zahlreiche Beweise dafür, dass sich Provokateure, Faschisten und Hooligans unter die G20-Proteste gemischt hatten.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erklärt dazu: „Das einzige, was durch die jahrelange Ermittlungsarbeit der Sonderkommission in diesem Fall bewiesen werden konnte, sind Pfusch und systematische Fälschungen bei der polizeilichen Arbeit sowie die dahinterstehende politische Absicht, die Proteste gegen den Gipfel mit allen Mitteln zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Wenn das Gericht der Konstruktion der Staatsanwaltschaft folgt und somit einen Demonstrationszug als organisierte kriminelle Bande einstuft, ist das ein Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit, der keinesfalls hingenommen werden darf.“

Die MLPD beteiligte sich 2017 an den berechtigten, friedlichen Protesten gegen das imperialistische Gipfeltreffen und forderte eine umfassende Aufklärung über den Staatsterror, Bestrafung aller Verantwortlichen sowie eine angemessene Entschädigung von (Polizei-)Gewalt betroffenen Personen. Sie kritisierte aber auch spontaneistische Scharmützel mit der Polizei seitens anarchistischer Kräfte.

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