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NoPolG_NRW: Landtag NRW beschloss umstrittenes Polizeiaufgabengesetz / Kurzbericht

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Kurzbericht über die Entscheidung des Landtags
NRW zum Polizeiaufgabengesetz

Düsseldorf, den 12. Dezember 2018

Ergebnis: Die Beschlussempfehlung zum geänderten „entschärften“ Polizeiaufgabengesetz der Landesregierung wurde mit den Stimmen der CDU, SPD und FDP und der zwei Fraktionslosen angenommen, die Parteien Die GRÜNEN stimmte dagegen, die AfD enthielt sich der
Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich beschlossen.

Die SPD hat nach ihrem Statement bekräftigt, dem geänderten Gesetzentwurf zuzustimmen, weil wesentliche Änderungsvorschläge der SPD in der Anhörung von der Regierungskoalition berücksichtigt wurden. Insbesondere soll im Falle des Unterbindungsgewahrsams dem Betroffen ein anwaltlicher Beistand verpflichtet beigeordnet werden. Ein Gewahrsam setzt zudem immer eine richterliche Entscheidung voraus. Außerdem sind die Begriffe „Gefährder“ und „drohende Gefahr“ aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden und sinngemäß durch Terrorabwehr ersetzt worden. Als schwere Straftat wurden Verbrechen definiert.

Die Grünen erklärten in ihrem Statement, dass sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, da sich insbesondere nichts am substanziellen Charakter des Gesetzes auch durch die Entschärfung geändert hat. Nach wie vor können Unschuldige in Unterbindungsgewahrsam geraten, nur weil bei den Betroffenen eine schwere Straftat (Verbrechen) vermutet wird. Das gleiche gilt für die elektronische Fußfessel. Außerdem ist der Einsatz der „Staatstrojaner“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da unberechtigt auf Daten zugegriffen werden kann, die nicht für die Strafverfolgung erforderlich sind.

Die FDP warf den GRÜNEN vor, linke Chaoten wie z.B. im Hambacher Wald zu unterstützen, die Angriffe auf die Polizei vorbereiteten. Die FDP warf den GRÜNEN vor, sich an der Demonstration am 8.12.18 gegen das Polizeigesetz beteiligt zu haben, wo diese gewaltbereiten Linksextremisten vertreten waren.

Die AfD enthielt sich der Stimme, weil ihre Änderungsanträge wie u.a. Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams und die Ausweitung der Schleierfahndung von allen anderen Fraktionen im Landtag abgelehnt wurden. Einige Reden vom Innenminister Reul und der Landtagsabgeordneten der GRÜNEN, Frau Schäffer sind besonders hervorzuheben: Frau Schäffer wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf der FDP, mit „Chaoten“ zu sympathisieren. Sie sah in dem Gesetzentwurf auch einen Trennungsverlust zwischen dem Verfassungsschutz und den Aufgaben der Polizei. Insbesondere machte Frau Schäffer deutlich, dass das Ausspionieren von angeblich Verdächtigen durch eine Software gegen das Grundgesetz verstößt.

„Wer kennt den Inhalt dieser Software, dazu ist auch kein Richter in der Lage“, argumentierte sie. Weiterhin prangerte Schäffer das Aushebeln der Unschuldsvermutung an und bezeichnete den Unterbindungsgewahrsam als eine Grundgesetzverletzung. Unabhängig davon ist die Kriminalitätsrate in NRW seit Jahren rückläufig, so dass man keine schärferen Gesetze braucht.

Unsere Ansprechpartner per E-Mail: kontakt@nopolgnrw.org / Tel.: 01575 3755 729 /
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Innenminister Reul wiederholte im Wesentlichen seine Argumente im seinem Statement zum Sicherheitspaket I, Quelle: https://www.im.nrw/themen/polizei/sicherheitspaket-i-ein-zeitgemaesses-update-fuer-unser-polizeigesetz

Wir brauchen Eingriffsmöglichkeiten im Gefahrenvorfeld. Die Polizei kann nicht warten, bis die Bombe hochgeht. Das gilt nicht nur für terroristische Gefährder, sondern auch für andere Verbrechen, z.B.für Pädophile, gewalttätige Ehepartner oder Fußball-Hooligans, wenn sie ein Aufenthaltsverbot ignorieren. Beim Unterbringungsgewahrsam hat immer ein unabhängiger Richter das Wort, der entscheidet, ob überhaupt oder wie lange Haft in dem entsprechenden Einzelfall erforderlich ist. Die Polizei kann nur einen Antrag dazu stellen und daher keinen Terrorverdächtigen so einfach wegsperren.

Reul argumentierte, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich der Sicherheit den anderen Bundesländern „hinterherhinkt“ und Freiheit ohne Sicherheit nicht möglich ist. Als besondere „Geste“ überreichte Frau Schäffer Herrn Reul als Weihnachtsgeschenk das
Buch „Erosion von Demokratie und Rechtsstaat“ vom Autor Klaus-Peter Krause.

Der verabschiedete Gesetzentwurf zum neuen Polizeiaufgabengesetz beweist die weitere Rechtsentwicklung in der deutschen Politik. Es geht in erster Linie gar nicht um die Abwehr der Terroristen, sondern um die Kriminalisierung von Widerstandskämpfern, die das jetzige System des Kapitalismus ablehnen. Dazu gehören Umweltaktivisten genauso wie revolutionäre,
fortschrittliche und antikapitalistische Organisationen und Parteien wie z.B. das Internationalistische Bündnis, aber auch Beschäftigte, die für ihre Rechte spontan streiken und auf die Straße gehen oder Menschen, die Behördenwillkür öffentlich anprangern, z.B. Hartz IV-Empfänger! Alle Umweltaktivisten im Hambacher Wald wurden von allen Fraktionen außer den GRÜNEN als extremistische Krawallmacher bezeichnet. Nur am Rande wurde erwähnt, dass gerade die Naturschützer im Hambacher Wald im Klagewege erreichen konnten, dass der Hambacher Wald vorerst nicht abgeholzt wurde.

Ginge es vorrangig um Terroristenabwehr, wäre es niemals zu dem schrecklichen Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt vor zwei Jahren durch Amin gekommen, da diese Person der Polizei schon bekannt war.

Die Argumente von Reul für eine Verschärfung des Polizeigesetzes sind an den Haaren herbeigezogen. Personen, die bereits für eine Straftat verurteilt wurden, z.B. ein Annäherungsverbot von gewalttägigen Ehepartnern, können bei Zuwiderhandlung bereits nach dem bestehendem Strafrecht verfolgt und auch inhaftiert werden. Dazu braucht man kein neues Polizeigesetz!

Das einzig Erfreuliche an dieser Sitzung ist die einhellige Ablehnung der rassistischen und reaktionären Änderungsanträge von der faschistoiden AfD durch alle übrigen Fraktionen.
Fazit: Der Kampf gegen die Polizeigesetze muss fortgesetzt werden!

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