[Update 23.10.2018] aus: https://www.rf-news.de/2018/kw42/wie-kaempfende-arbeiter-als-terroristen-kriminalisiert-werden-sollen „Der seit dem 10. Oktober vorliegende Änderungsantrag nimmt vordergründig einige kosmetische Änderungen bezüglich der in der öffentlichen Diskussion umstrittenen und kritisierten Einführung der Begrifflichkeit der ‚drohenden Gefahr‘ bzw. der ‚drohenden terroristischen Gefahr‘ vor und ersetzt diese durch eine Regelung, die im Kern noch eine Ausweitung der polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf bedeutet.“ aus: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/2018/10/10/pressemitteilung-von-digitalcorurage-polizeigesetz-kaum-entschaerft-nrw-weiter-auf-ueberwachungskurs/ Entschärfungen sind minimal Presseberichten zufolge sollen alle Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen des Entwurfs auch nach dem Änderungsantrag erhalten bleiben, darunter elektronische Fußfesseln […]
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