Wind, Flaute oder Sturm

Freitag, 26.Oktober: Prozeß gegen FDJ-Mitglied

[Update: 27.10.2012]

Am 11.Dezember um 13:30 Uhr im Amtsgericht Essen, Saal B25 wird der Prozess fortgesetzt.

Die FDJ hat eine Pressemitteilung zum Prozess veröffentlicht:

Die FDJ hat eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht (für die ganze PM oben auf den Anfang klicken...)

Pressemitteilung

Weitere Einschüchterungsversuche der Stadt Essen und der Polizei gegen die FDJ

In der Stadt des alten Kanonenkönigs Krupp gilt weiter: Kriegsgegner der FDJ sind nicht willkommen und werden schikaniert. Bereits im Vorfeld
einer Kundgebung vor dem Amtsgericht Essen wurde von der Stadt und der Polizei Essen Repressalien angedroht, für den Fall, dass die FDJ als Organisation kenntlich auftritt.

Anlass der Kundgebung war ein Prozess gegen einen FDJler, der bei der Philipp Müller Demonstration am 12.Mai 2012 wegen angeblichen Verwendens von Emblemen verfassungswidriger Organisationen, Widerstandes und Körperverletzung festgenommen worden war.

Weiter… (die ganze Pressemitteilung)

[Update: 26.10.2012]
Der Angeklagte, war beschuldigt worden, einem Polizisten auf die Nase geschlagen zu haben. Als Zeuge trat ein Polizist auf, der ihn am rechten Arm bei seiner Festnahme zum Zwecke der Personenfeststellung mit einem „Armhebegriff“ fixieren wollte.

Dagegen hatte der Angeklagte sich gewehrt. Als er den rechten Arm befreit hatte, soll die Faust an diesem Arm einem anderen Polizisten auf die Nase getroffen haben.

Der Zeuge, der ihm den rechten Arm festgehalten hatte, hatte das jedoch nicht gesehen. Gesehen haben will es aber ein dritter Polizist, der ihn am linken Arm festhielt. Dieser Polizist wurde nicht vereidigt. Der Verteidiger brachte ihn jedoch dazu die Situation auf ein Blatt Papier zu skizzieren.

Der Polizist, den es auf die Nase getroffen haben soll, war nicht anwesend. Der Richter stellte fest, dass dieser auch kein ärzliches Attest vorgelegt habe. Es gibt auch keinen Polizeibericht von dieser Demo, wo dieser Vorfall erwähnt worden sei.

Deshalb legte der Richter die Einstellung des Verfahrens nahe.

Der Staatsanwalt wollte aber darauf nicht eingehen.

Der Prozeß geht somit am 11.12.2012 weiter, möglicherweise mit einer Zeugenaussage des angeblich auf die Nase geschlagenen Polizisten. Die Verteidigung hat angekündigt, Antrag auf Wortprotokoll zu stellen, und diesen Zeugen dann vereidigen zu lassen.

Eine ziemliche Farce war diesmal wieder die Personalienaufnahme von anwesenden Gästen, die mit FDJ-Hemd bekleidet waren.

„Wegen Verdachts einer Straftat nach §86a

Wegen des Verdachts !!! Da wird schon seit Jahren geprüft, ob der Verdacht zutrifft, aber dennoch nimmt man immer wieder gerne Personalien deswegen auf.

Der Richter berief sich bei seinem „Verdacht“ auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm aus dem Jahre 1985.

Der Verteidiger hielt dagegen, dass mit dem Einigungsvertrag 1990 dieses Urteil ungültig geworden sei, und die FDJ nicht mehr verboten ist.

Eine Personenkontrolle aufgrund eines unbegründeten Verdachtes nach einer Straftat nach §86a durchzuführen, sei rechtswidrig. Der Beklagte habe also zu Recht Widerstand gegen die Personenfeststellung geleistet, aber mitnichten dem Polizisten, der kein Attest hat und nicht anwesend war, auf die Nase geschlagen.

Der Staatanwalt, der ja auch Anklage nach §86a stellen könnte, wenn der seit Jahren gehegte Verdacht endlich mal bestätigt werden könnte, will mangels anderer Möglichkeiten den Beklagten wenigstens wegen Körperverletzung verurteilen lassen. Da dieser Polizist jedoch nicht anwesend war, wird der Prozeß an einem anderen Termin fortgesetzt werden, wo der wichtigste Zeuge vielleicht doch mal anwesend sein könnte.

[Update: 25.10.2012] Die FDJ hat vor dem Prozeß um 11:45 Uhr vor dem Amtsgericht Essen in der Zweigertstr. 52 eine Kundgebung „Philipp Müller- Sein Kampf damals ist unser Kampf heute“ angemeldet. Auch wer nur zum Prozeß will, sollte übrigens wegen der Einlasskontrollen spätestens um 12:15 Uhr schon da sein. Der Prozess ist
am Freitag, 26.10.2012, 12:50 Uhr
Amtsgericht Essen (Zweigertstr. 52, 45130 Essen) 3. Etage, Sitzungssaal B25


Aus Anlass des 60. Jahrestages der Ermordung Philipp Müllers fand in Essen am 12. Mai eine Demonstation zum Gedenken an Philipp Müller statt. http://www.philipp-mueller-1952.de/

Philipp Müller war Kommunist und Mitglied der FDJ, die in Westdeutschland, wie schließlich auch die KPD im Kalten Krieg verboten wurde. Seit dem Zusammenschluß beider deutscher Nachkriegsstaaten BRD und DDR ist die FDJ jedoch wieder in ganz Deutschland legal, das Tragen von FDJ-Abzeichen ebenso. Die Essener Polizei wollte das am 12.Mai jedoch nicht wahrhaben und begann Demonstrationsteilnehmer wegen des Tragens von Blauhemden und FDJ Fahnen zu drangsalieren, als wenn es sich um Hakenkreuze handeln würde.

Heute will die Polizei nichts mehr davon wissen, stattdessen wird von
„Widerstand“ gegen die Staatsgewalt gesprochen, nur weil viele nicht ihre Personalien abgeben wollten. Warum sollten die Personalien aber ermittelt werden ? Natürlich wegen des FDJ-Zeichens.
Nun gibt es eine Anklage gegen einen Träger eines solchen Zeichens. Nicht weil er dieses Zeichen getragen hätte, – davon ist jetzt keine Rede mehr: Die Anklage lautet aber: Widerstandes gegen die
Staatsgewalt.

Nun werden Zeugen gesucht, die die Ereignisse mitbekommen haben, und die wahren Tatsachen schildern können. Auch Fotografen werden gebeten Fotos als Beweismittel zur Verfügung zu stellen.

Der Prozess ist
am Freitag, 26.10.2012, 12:50 Uhr
Amtsgericht Essen
(Zweigertstr. 52, 45130 Essen)
3. Etage, Sitzungssaal B25

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