Wind, Flaute oder Sturm

Paragraph 129b und Terrorlisten: Politische Betätigung unter dem Druck der „Antiterrorpolitik“

Am Dienstag, den 15.November 2011, luden in Düsseldorf die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (Düsseldorf) zusammen mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (NRW), Rote Hilfe Ortsgruppe Düsseldorf/Neuss und zakk zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „WIDERSTAND UND BEFREIUNG UNTER DEM DRUCK DER ANTITERRORPOLITIK“ ein.

In zahlreichen Ländern und Regionen sind Unterdrückte darauf angewiesen, ihre Rechte gegen die Regierung oder fremde Truppen zu verteidigen und Widerstand zu leisten. Schon immer waren die Unterdrückten deswegen der Gefahr ausgesetzt, als Terroristen diffamiert zu werden. Kurdistan, Palästina, das Baskenland sind nur einige Beispiele. Selbst in den arabischen Ländern haben nur wenige Bewegungen das „Privileg“ als rechtmäßige Kämpfer von den USA und der EU anerkannt zu werden.

Es ging vor allem um Paragraph 129b und Terrorlisten und die Kritik an dieser Rechtspolitik.

Referentin war Rechtsanwältin Edith Lunnebach.

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Eingangsreferat von Rechtsanwältin Edith Lunnebach

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