Wind, Flaute oder Sturm

PM BG45: Das Unbehagen mit der Optionskommune

Presseerklärung

Das Unbehagen mit der Optionskommune

Der Rat der Stadt Essen hat ohne zeitliche Not im September 2010 mehrheitlich beschlossen, sich als Optionskommune zu bewerben. Der Erwerbslosenausschuss von Ver.di und die BG45 e.V. können diese Entscheidung nicht befürworten. Lediglich die Fraktion DIE LINKE. hatte einen Antrag auf eine Anhörung gestellt, welcher abgelehnt wurde.

Der Kostenplan der Stadt Essen für die Umstellung auf die alleinige Aufgabenwahrung im Rechtskreis SGB II wird von uns angezweifelt. Wir befürchten, die benötigten Finanzmittel für Personal, Schulung, Software und Gebäuden/Mieten/Ausstattungen werden höher sein als angegeben.

Die Optionskommune unterliegt nicht mehr der Aufsicht des BMAS und ist auch nicht mehr an Dienstanweisungen der Agentur für Arbeit gebunden. Die alleinige Entscheidung über Verteilung der Eingliederungsmittel obliegt der Kommune. Das BMAS darf ¼ jährlich Zahlen veröffentlichen.

Die Erfahrungen der letzten fünf Jahre mit der ARGE bezeichnen Erwerbslose als „Landrecht“. Mit einer Änderung nach der Umstellung ist nicht zu rechnen. Den MitarbeiterInnen in der Armutsverwaltung fließt noch mehr Machtbefugnis zu.
Zum Beispiel ist zu erwarten, daß künftige Bescheide noch unverständlicher sein werden als bisher. Die Eingliederungsvereinbarung wird künftig zu einem Verwaltungsakt, kann von einem Leistungsbezieher nicht mehr mitgestaltet oder mitverhandelt werden. Wir vermuten, daß Integrationsmaßnahmen stärker in Richtung Ein-Euro-Jobs gehen und Bürgerarbeit durch die Hintertür eingeführt werden kann. Wir misstrauen dem Argument, daß die Optionskommune noch effektiver, weil „Kunden“ noch passgenauer in Maßnahmen gepresst werden können. Die ARGE hat es bisher auch nicht geschafft, daß eine Maßnahme auf den ersten Arbeitsmarkt führt. Für behinderte Erwerbslose reicht die Vermittlung in Behindertenwerkstätten, oder aber in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten, oder in die Entgeldvariante. Wir trauen der Optionskommune nicht zu, das SGB II aus der Sackgasse herauszuführen.

Die Optionskommune muß sich eine eigene Satzung geben.
Wer erarbeitet die Satzung?
Wer kontrolliert die Mittelvergabe? Wer kontrolliert die Vermittlungsergebnisse in den ersten Arbeitsmarkt? Es sind die Kommunalpolitiker in den Fraktionen, in den Ausschüssen, welche die Optionskommune unbedingt wollen.

Anstatt dem Urteil des BVG aus 2007 zufolgen, daß staatlich hoheitliche und kommunale Aufgaben getrennt verwaltet werden sollten, wird durch Schaffung der Optionskommune das Gegenteil installiert, durch Verfassungsänderung.

Wir fordern eine Anhörung im Rat der Stadt Essen. Fragen müssen gestellt werden können, nicht nur von Politikern, sondern auch von Erwerbslosen und ihren Vertretungen. Wir fordern, daß Vertreter der Gewerkschaften und der Sozialverbände an der Gestaltung der Satzung beteiligt werden.

Und wir fordern alle Erwerbslosen auf, sich einzumischen.

Marion Manneck – Vorsitzende Erwerbslosenausschuss Ver.di
Waltraut Steuer – Vorsitzende BG45 e.V.

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